Guten Tag ,
weiss jemand wie es sich gestaltet, wenn man einen Außergerichtlichen Vergleich vom 01.06.2023 inzwischen hat,
"Die Gläubiger die bis dahin bekannt waren wurden aufgenommen, und sich nun nochmals andere Kosten/Gläubiger gemeldet haben, die nicht in der Außergerichtlichen Tabelle mit drinne standen?
Die Privatinsolvenz wurde noch nicht beantragt, sollte eigentlich alsbald bei AG eingereicht werden.
Nun gibt es noch 2 weitere Gläubiger die nicht mit in der Tabelle aus dem Außergerichtlichen Vergleich aufgeführt wurden, also auch nicht angeschrieben wurden.
Reicht es die Tabelle nochmal selbst zu ergänzen oder den noch nicht erwähnten Gläubigern einfach später mitzuteilen, das die Privatinsolvenz eröffnet wurde?
Hat da bereits jemand mit Erfahrung?
Vielen Dank
Privat Insolvenz Außergerichtlicher Vergleich neue Forderung
2. Juli 2023
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Frage vom 2. Juli 2023 | 13:01
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Insolvenz Außergerichtlicher Vergleich neue Forderung
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#1
Antwort vom 2. Juli 2023 | 13:06
Von
Status: Unbeschreiblich (116097 Beiträge, 39209x hilfreich)
ZitatDie Gläubiger die bis dahin bekannt waren wurden aufgenommen, und sich nun nochmals andere Kosten/Gläubiger gemeldet haben, die nicht in der Außergerichtlichen Tabelle mit drinne standen? :
Der Satz ergibt nicht wirklich einen Sinn ...
#2
Antwort vom 2. Juli 2023 | 13:10
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Satz ergibt nicht wirklich einen Sinn ... :
Um es mal einfacher zu formulieren.
Der außergerichliche Vergleich mit Bescheinigung der Beratungsstelle hat bereits am 01.06.2023 stattgefunden.
Natürlich haben alle Gläubiger nicht zugestimmt.
Nun gibt es weitere 3 Gläubiger die bei dem außergerichtlichen Vergleich nicht mit erwähnt wurden.
Also weder in der Tabelle zum einreichen der PI drinne stehen oder zuvor angeschrieben worden.
Die Privatinsolvenz wurde noch nicht eröffnet, und der Antrag ist noch nicht beim zuständigen AG .
So sollte man eigentlich wissen worum es geht, hoffe ich

( Der Satz : Die Gläubiger die bis dahin bekannt waren wurden aufgenommen im außergerichtlichen Vergleich, und nun haben sich nochmals andere Kosten/Gläubiger gemeldet haben, die nicht in der Außergerichtlichen Tabelle mit drinne standen. )
So sollte es eigentlich formuliert sein .
Danke für den Hinweis
-- Editiert von User am 2. Juli 2023 13:12
-- Editiert von User am 2. Juli 2023 13:13
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#3
Antwort vom 2. Juli 2023 | 17:11
Von
Status: Student (2277 Beiträge, 681x hilfreich)
Man könnte die Gläubiger einfach darauf hinweisen, dass demnächst der Antrag auf Inso gestellt wird. Außerdem sollte die Gläubigerliste ergänzt werden
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