Privat Schulden eintreiben, wie vorgehen

8. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
UlrikePauline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Schulden eintreiben, wie vorgehen

Hallo, ich habe im September 2022 einem Freund für 1 Jahr und 4 Monate 10.000 Euro geliehen, da er seine Wohnung nicht weiter abzahlen konnte.
Er wohnt seit damals bei seiner Freundin (ich kenne weder das Haus noch die Freundin) und er wollte seine Eigentumswohnung verkaufen. Inzwischen bezieht er Bürgergeld und wird nächsten Monat 63 Jahre alt.
Ich habe einen unterschriebenen Darlehensvertrag und eine nachträgliche Zinsvereinbarung.
Seit über 2 Jahren und 4 Monaten werde ich vertröstet, er müsse die Wohnung noch räumen, dann bekäme ich das Geld zurück.
Ich habe Mitte Februar eine Mahnung mit Zahlungsziel Ende März geschickt. Er hat kein Geld zurückgezahlt.

Meine Frage ich wie soll ich weiter vorgehen.
- einen Mahnbescheid schicken (das wird ihn auch nicht interessieren)
- einen Anwalt beauftragen, welchen Anwalt in München (für Inkassorecht?)
oder was soll ich am sinnvollsten tun damit ich mein Geld wieder bekomme?
Er besitzt eventuell noch ein Waldgrundstück und ein teueres Auto.

Vielen Dank für sinnvolle Hilfe, dass ich dumm war weiß ich selbst.



-- Editiert von User am 8. April 2026 21:38




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129536 Beiträge, 41322x hilfreich)

Zitat (von UlrikePauline):
- einen Anwalt beauftragen, welchen Anwalt in München (für Inkassorecht?)

Einen Anwalt für Inkassorecht braucht man wohl nicht, sondern eher einen für Vertragsrecht.



Zitat (von UlrikePauline):
oder was soll ich am sinnvollsten tun damit ich mein Geld wieder bekomme?

Naja, Bürgergeld bekommt man in der Regel weil man ohne Einkommen und ohne Vermögen ist. Inso fern lautet die Antwort
A) Geld in die Hand nehmen für Anwalt und Gericht um einen Titel zu erwerben
B) erst mit Mahnbescheid probieren, bei Widerspruch Geld in die Hand nehmen für Anwalt und Gericht um einen Titel zu erwerben


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(628 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von UlrikePauline):
Ich habe Mitte Februar eine Mahnung mit Zahlungsziel Ende März geschickt. Er hat kein Geld zurückgezahlt.

Hast du einen Beweis das die Mahnung angekommen ist?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
UlrikePauline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Hast du einen Beweis das die Mahnung angekommen ist?


Einwurfeinschreiben mit Beleg. War noch gestern bei seiner Wohnung, sein Name steht auf Klingelschild und vollem Briefkasten. Er schickt manchmal WhatsApp.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Ob ihn ein Mahnbescheid interessiert, das ist doch einerlei. Wenn ihn das nicht interessiert, dann hast Du doch relativ schnell einen Titel, aus dem man viele Jahre vollstrecken kann. Und das bringt häufig auch uninteressierte Menschen auf Trap.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13292 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von UlrikePauline):
Er wohnt seit damals bei seiner Freundin

Zitat (von UlrikePauline):
seine Eigentumswohnung verkaufen

Zitat (von UlrikePauline):
bezieht er Bürgergeld

Das passt nicht zusammen.
Ich habe daher ehrlich gesagt Zweifel daran, dass er wirklich "normal" Bürgergeld bezieht, denn unter den genannten Umständen wäre er nicht leistungsberechtigt.
Wenn er tatsächlich Bürgergeld bezieht, dann vermutlich eher als Darlehen.

Sein Vermögen durch teures Auto, eventuellem Waldgrundstück und Eigentumswohnung überschreitet den Freibetrag wohl erheblich.
Und die Eigentumswohnung muss hier eigentlich bei der Vermögensermittlung berücksichtigt werden, denn sie wäre nur "sicher" und außen vor zu lassen, wenn sie auch selbst bewohnt wird.
Ein dort gemeldet sein, sie leer stehen zulassen und bei der Freundin wohnen, reicht dafür nicht.

Man sollte zusehen einen vollstreckbaren Titel zu bekommen und diesen per Zwangssicherungshypothek an der Eigentumswohnung absichern.
Wenn man Glück hat steht man im Rang dann noch vor dem Sozialamt....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von UlrikePauline):
- einen Mahnbescheid schicken (das wird ihn auch nicht interessieren)
Dann könnte man sich das sparen.
Zitat (von UlrikePauline):
- einen Anwalt beauftragen, welchen Anwalt in München (für Inkassorecht?)
Wozu, wenn du schon ahnst, dass er nicht zahlen wird, du aber den Anwalt zahlen musst?
Zitat (von UlrikePauline):
Er besitzt eventuell noch ein Waldgrundstück und ein teueres Auto.
Oder auch nicht mehr. Mit Eventualitäten sollte man sich nichts schönrechnen.

Wenn er bei seiner Freundin wohnt, wirtschaften beide wahrscheinlich zusammen. Trotzdem kann das Geld knapp und alles weitere gelogen oder einfach noch nicht erledigt sein.
Du könntest ihm Ratenzahlung anbieten...den Weg mit dem Titel ankündigen, und---falls die vereinbarten Raten 1x nicht fließen, den Weg auch gehen.



-- Editiert von Moderator am 10. April 2026 17:50

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129536 Beiträge, 41322x hilfreich)

Zitat (von UlrikePauline):
Einwurfeinschreiben mit Beleg.

Die sind inzwischen nahezu wertlos.



Zitat (von Anami):
Dann könnte man sich das sparen.

Nö, denn wenn er ihm tatsächlich egal ist, dann macht er auch keinen Widerspruch. Die paar EUR sollten es einem wert sein.



Zitat (von Anami):
Wozu, wenn du schon ahnst, dass er nicht zahlen wird, du aber den Anwalt zahlen musst?

Naja, es gibt Leute mit 0,0 Ahnung, die machen dennoch einfach und sind dann erstaunt das ihr rumgewurstel nicht nur erfolglos war, sondern auch noch richtig viel Geld gekostet hat.
Und es gibt Leute mit 0,0 Ahnung, die machen nicht einfach, sondern beauftragen Spezialisten mit Ahnung. Einfach weil es dann richtig gemacht wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und es gibt Leute mit 0,0 Ahnung, die machen nicht einfach, sondern beauftragen Spezialisten mit Ahnung.
Genau deshalb gibt es hier verschiedene Hinweise, was man tun ---könnte---,aber keine Anordnung, einen Anwalt zu beauftragen.
Genau deshalb darf der TE entscheiden, was nun bestenfalls das Beste wäre, zB wieviel Geld man noch bereit ist, einzusetzen, wenn man die finanziellen Verhältnisse des Schuldners lediglich erahnt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7449 Beiträge, 1688x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und das bringt häufig auch uninteressierte Menschen auf Trap.

... auf Trab. Wie beim Pferd. Daher kommt die Redewendung... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
UlrikePauline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Man sollte zusehen einen vollstreckbaren Titel zu bekommen und diesen per Zwangssicherungshypothek an der Eigentumswohnung absichern.
Wenn man Glück hat steht man im Rang dann noch vor dem Sozialamt....


Vielen Dank für euere Antworten.
Ich bin jetzt mit einem Anwalt im Kontakt, so läuft das ganze seinen korrekten Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13292 Beiträge, 4754x hilfreich)

Viel Erfolg und bitte weiter berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
UlrikePauline
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Viel Erfolg und bitte weiter berichten.


Danke und mach ich ...


Der Anwalt sprach von Mahnbescheid bis zu Versteigerung der Wohnung

Nachdem ich im Januar erfahren hatte, ich bekomme das Geld nicht wie mal wieder versprochen zurück, sondern eventuell im April, Mai oder Juni, glaube ich ging es darum, die drei-Jahres Verjährungsfrist zu erreichen, damit ich keinen Anspruch mehr auf die Mäuse habe. Von der Verjährungsfrist habe ich erst diese Woche gelesen!

Das macht mir auf jeden Fall die Entscheidung im weiteren Vorgehen ziemlich einfach!

Falls dich mal Jemand um Geld fragt, schick ihn ins Pfandhaus!

-- Editiert von User am 10. April 2026 16:13

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