Hi,
weiß jemand wie es mit der Rückerstattung von Einkommensteuer ist während der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz, wenn einer der Gläubiger das Finanzamt ist ?
Ich bin in der Wohlverhaltensphase und meine letzten Einkommenssteuerrückerstattungen habe ich bisher (nach zweitem Prüfungunsdurchlauf des FA) anstandslos bekommen. Nun habe ich den bescheid über die noch austehende Pendlerpauschale erhalten mit dem Vermerk, das dieses Geld einbehalten wird, da ich ja auch Schulden beim FA hätte. Erst nach Ende der Privateninsolvenz würde ich gegebenenfalls angefallendes Guthaben erstattet bekommen. Das dies in der Vergangenheit anders gehandhabt sei wäre wohl ein versehen gewesen. Man beziehe sich hierbei auf Gerichtsurteile. Einen schriftlichen Beschied würde ich hierzu noch bekommen.
Ist dies so Korrekt ?
Private Inso. und Einkommensteuerrückerstattung
24. Februar 2009
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Frage vom 24. Februar 2009 | 15:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Inso. und Einkommensteuerrückerstattung
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#1
Antwort vom 24. Februar 2009 | 15:50
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 31x hilfreich)
Ich denke schon, da hier der Staat als Gläubiger auftritt, und dieser besondere Rechte genießt
Und jetzt?
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