Private Schulden an meine verstorbene Mutter

16. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)
Private Schulden an meine verstorbene Mutter

Guten Abend, eine Freundin meiner verstorbenen Mutter schuldet ihr noch Geld.
Meine Mutter hatte der Freundin vor ihrem Tod gesagt das das Geld zukünftig auf das Konto ihrer Tochter gezahlt werden soll. Es geht um insgesamt 800 Euro was die Freundin letztes Jahr im September erhalten hat. Bezahlt worden sind davon bis jetzt 150 Euro. Es gibt einen bzw. zwei Verträge dazu. Einer von meiner Mutter in dem drin steht das sich die Freundin dazu verpflichtet monatlich 50 Euro zu zahlen, den sie auch beide unterschrieben haben. Und ein Schriftstück von der Freundin in dem sie bestätigt ein Darlehen in Höhe von 800 Euro erhalten zu haben.
Ich habe der Freundin meine Bankdaten gegeben und ihr auch schon eine SMS geschrieben und sie aufgefordert unverzüglich die ausstehenden Raten zu begleichen. Leider ist bis heute nichts eingegangen. Was kann ich tun um?
Ich handle im Namen meiner Mutter, der es sehr wichtig war das die Schulden zurück gezahlt werden.
Liebe Grüße...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39248x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
Ich handle im Namen meiner Mutter

Wohl kaum, denn diese ist tot.

Die erste Frage wäre also, welche Befugnis man da überhaupt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13457 Beiträge, 4316x hilfreich)

Hallo,

bist du Erbin?

Stefan

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6015 Beiträge, 1452x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
Was kann ich tun um?

Die Forderungen der Mutter gingen bei ihrem Tod auf ihre Erben über.
Die Erben können die Forderungen eintreiben, genauso wie die Mutter sie hätte eintreiben können.

Es gibt ja offenbar schriftliche Vereinbarungen, das ist schon mal gut.

Wenn die Freundin der verstorbenen Mutter meint, nach dem Tod ihrer Gläubigerin die Schulden nicht mehr begleichen zu müssen, dann muss man das übliche tun - ein Mahnverfahren einleiten.
Das überlässt man am besten einem Rechtsanwalt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten....

@ reckoner :
Ja, bin ich.

@eh1960 :
Ich könnte einen Anwalt beauftragen, der würde dann erstmal eine Mahnung zur Zahlung erstellen, richtig?
Zahle ich den Anwalt oder die Schuldnerin?
Sollte ich vielleicht erstmal mit einem Anwalt drohen?
LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2291 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
Ich könnte einen Anwalt beauftragen, der würde dann erstmal eine Mahnung zur Zahlung erstellen, richtig?

Das wäre totaler Blödsinn. Zuerst musst du den Kredit ersteinmal fällig stellen. Dazu schreibst du die Schuldnerin gerichtsfest (per Einschreiben) an, kündigst den Kredit und forderst sie auf, die Gesamtsumme binnen einer Frist von 14 Tagen zur Zahlung der Gesamtsumme auf. Zahlt sie nicht mahnst du nochmals.

Zahlt sie noch immer nicht kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Das geht einfach online und ist recht kostengünstig. Zahlt sie dann nicht und legt auch keinen Widerspruch ein kannst du den Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem kannst du den GV losschicken. Auch dafür gibt es das Formular im Netz. Legt die Schulderin gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch, kannst du immer noch einen RA beauftragen.



Zitat (von Agneta123):
Zahle ich den Anwalt oder die Schuldnerin?

Du gehst in Vorkasse.

Bedenke aber bei allen deinen Maßnahmen, dass die Schuldnerin auch was haben muss, dass sie dir evtl geben könnte. Sprich wenn sie ne arme Rentnerin ist und nichts hat, bleibst du auf allen Kosten sitzen. Da nutzt dir ein vollstreckbaren Titel nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13457 Beiträge, 4316x hilfreich)

Hallo,

warum denn gleich einen Anwalt einschalten?

Der übliche Weg ist eine Mahnung.
Und falls die fruchtlos bleibt würde ich einen Mahnbescheid folgen lassen (infomiere dich mal darüber).

Zitat:
Zahle ich den Anwalt oder die Schuldnerin?
Erstmal zahlst du.
Wenn der Anwalt berechtigt eingeschaltet wurde, dann muss ihn aber am Ende wahrscheinlich der Schuldner zahlen. Problem ist nur: Oft haben Schuldner kein Geld, beantragen Insolvenz, verschwinden unbekannt u.s.w.

Stefan

EDIT: Ich hatte für meinen Post ein bisschen länger gebraucht, den Beitrag vor mir kannte ich noch nicht.

-- Editiert von User am 17. August 2022 22:50

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39248x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
Ich könnte einen Anwalt beauftragen, der würde dann erstmal eine Mahnung zur Zahlung erstellen, richtig?

Wenn er inkompetent ist oder falsch beauftragt würde, würde er das so machen.

Anderenfalls würde er erst mal alle vertraglichen Vereinbarungen prüfen, in wie weit das zurückverlangen denn überhaupt rechtens wäre. Es gibt ja immerhin noch so was wie Laufzeiten, Kündigungsfristen etc.

Der Vertrag muss erst mal rechtskonform beendet werden und der Kreditnehmer muss erst mal in Verzug sein um rechtlich wirksam vorzugehen.



Zitat (von Agneta123):
Zahle ich den Anwalt oder die Schuldnerin?

Bis der Kreditnehmer erst mal in Verzug ist, zahlt man den Anwalt selber.

Danach geht man für alles in Vorleistung - mit Glück gewinnt man das Verfahren, mit noch mehr Glück ist auch noch Geld beim Kreditnehmer vorhanden, dass er zahlt bzw. gepfändet werden kann.







Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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