Privates Darlehen. Rückzahlung

30. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
ladyjulia
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 89x hilfreich)
Privates Darlehen. Rückzahlung

Hallo,
Mal etwas in eigener Sache.
ich hatte meinem Schwager einen Geldbetrag in Höhe von 2000 Euro geliehen.
Wir hatten si nen kleinen 3 Zeiler aufgesetzt
Wo der Geldbetrag vermerkt ist, und die Rückzahlung wie mündlich vereinbart.
Nach ein paar Reibereien innerhalb der Familie bekomme ich nun keine monatliche Rate mehr. Bis jetzt hat er mir aktuell 950 Euro zurückgezahlt. Nunmehr hat ihm sein Arbeitgeber jetzt gekündigt, neue Arbeit hat er ab 1sten August. Weiter befindet er sich nunmehr in der Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
welche Möglichkeiten habe ich ??
Strafrechtlich Betrug ? Zivilrechtlich ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Kündigen Sie den Darlehensvertrag fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, und zwar mit nachweisbarer Zustellung (per GV ist am sichersten!).

Anschl. MB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Strafrechtlich Betrug ?

Nicht mal ansatzweise erkennbar.



Zitat:
Zivilrechtlich ?

Darlehen kündigen wegen Verzug der Raten, per Zustellnachweis.
Danach den Rest vor Gericht einklagen.
Und hoffen, das dann in der Insolvenzquote noch Geld da ist um wenigstens die Verfahrenskosten zu decken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ladyjulia
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 89x hilfreich)

Danke euch beiden für den Einblick.
Das mit Betrug dacht ich mir..
Aber Zivilrechtlich müsste ich jetzt wieder Geld investieren ?? Im schlechtesten Fall is dann alles weg ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Aber Zivilrechtlich müsste ich jetzt wieder Geld investieren ??

Ja, so um die 40 EUR.
7 EUR für die Zustellung der Kündigung und 33 EUR für den Mahnbescheid



Zitat:
Im schlechtesten Fall is dann alles weg ?

Korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
33 EUR für den Mahnbescheid


GK MB bei der Restfo. (1.050,-- €) = 35,50 €

1x Hilfreiche Antwort

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