Privatinsolvenz - Ab wann sind neue Schulden verboten

5. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
dima3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz - Ab wann sind neue Schulden verboten

Hallo,

wenn jemand Privatinsolvenz beantragt, ab wann darf die Person keine neuen Schulden machen. Ist es ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder ab dem Zeitpunkt an dem das Gericht die Privatinsolvenz genehmigt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Der Schuldner kann und darf immer neue Schulden machen. Allerdings kann und wird er mit (strafrechtlichen) Konsequenzen rechnen müssen sofern er nicht zahlt. Das ist im Übrigen schon so wenn keine Inso ansteht, der Schuldner aber weiß, dass er nicht zahlen kann.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

dazu sein noch gesagt, Schulden die Aus Straftaten entstehen (und das wäre hier ja der Fall) gehen nicht in die Insolvenz ein, die bleiben auch danach noch bestehen...

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bitte beachten: Schulden zu machen ist grundsätzlich für sich betrachtet nie eine Straftat.

Eine Straftat ist es, jemandem Bonität vorzugaukeln und etwas zu kaufen, obwohl man sich das nicht leisten kann. Wird ein Gläubiger über die Privatinsolvenz informiert, es entstehen dann aber neue Schulden, ist das keine Straftat. Denn es liegt keinerlei Täuschung vor.

Es kommt also immer auf den Einzelfall drauf an. Die Faustregel, neue Schulden einfach zu vermeiden hat zwei Hintergründe: A) Dass man es lernt und B) Dass man sich nicht damit beschäftigen muss, ob das nun erlaubt war oder nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
dima3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das beantwortet nicht meine Frage.

Ich mache mal ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Jemand hat bereits Schulden und der Ausgang einer Klage ist ausstehend die evtl neue Schulden verursachen würde.

Im Januar erfolgt Antrag Privatinsolvenz bei Amtsgericht.

Im März entscheidet ein Landgericht eine Klage ist verloren und NEUE SCHULDEN in Form von Gerichtskosten fallen an..

5 Monate später genehmigt Amtsgericht die Privatinsolvenz. Fallen damit auch die NEUEN SCHULDEN vom März unter die Privatinsolvenz?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von dima3):
Das beantwortet nicht meine Frage.

Doch, absolut exakt wurde die beiden Fragen
Zitat (von dima3):
ab wann darf die Person keine neuen Schulden machen. Ist es ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder ab dem Zeitpunkt an dem das Gericht die Privatinsolvenz genehmigt?

Zitat (von dima3):
Ab wann sind neue Schulden verboten

beantwortet.



Zitat (von dima3):
Fallen damit auch die NEUEN SCHULDEN vom März unter die Privatinsolvenz?

Das hat ja nun rein gar nichts mit der anfangs gestellten Frage zu tun.

Die neuen Schulden würden hier in die Insolvenz fallen, sofern sie z.B, nicht aus unerlaubten Handlungen entstanden sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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