Hallo, ich hätte mal 2 fragen…
Person A hat Mietschulden in Höhe von 2.500€. Nun steht für Person A nächste Woche der Termin bei einem Obergergerichtsvollzieher an für die Privatinsolvenz.
Kann es Person A noch abwägen mit dem Angebot einer Ratenzahlung?
Wenn nein- Person A besitzt kein Konto auf den eigenen Namen.
Zudem sonst auch keinerlei Papiere wie Rechnungen oder sonstige Beweise das kein Geld vorhanden ist.
Person A könnte somit nur mit dem Personalausweis zum Termin erscheinen…!
Ist das überhaupt ausreichend?
Vielen Dank für Antworten
Privatinsolvenz Abwägung möglich?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatWenn nein- Person A besitzt kein Konto auf den eigenen Namen. :
Zudem sonst auch keinerlei Papiere wie Rechnungen oder sonstige Beweise das kein Geld vorhanden ist.
Person A könnte somit nur mit dem Personalausweis zum Termin erscheinen…!
wer hat denn dann die Miete bisher gezahlt
Bis dahin wurde die Miete vom eigenen Konto bezahlt. Aber dieses Konto existiert seit 1 Jahr nicht mehr.
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Bis dahin wurde die Miete vom eigenen Konto bezahlt. Aber dieses Konto existiert seit 1 Jahr nicht mehr.
-- Editiert von User am 27. Februar 2023 11:01
Und wovon lebt die Person jetzt?
Es genügt nicht, sein eigenes Konto aufzulösen.
Ratenzahlung könnte man mit dem Gläubiger/Vermieter vereinbaren. Das hat die Person vermutlich bisher erfolgreich verdrängt.
GV und Ober-GV sollen eigentlich für den Gläubiger Geld einziehen...oder eben Sachwerte pfänden.
Hallo,
Demnach aber ein Konto auf fremden Namen, oder wie?Zitat:Wenn nein- Person A besitzt kein Konto auf den eigenen Namen.
Wovon lebt A denn? Und wovon möchte er die Raten bezahlten?
Sorry, aber das hört sich stark danach an, dass irgendetwas verschwiegen werden soll.
Stefan
Person A bekommt nur Kindergeld & Unterhalt.
Wohnt nun im Haus der Eltern. Muss keine Miete zahlen.
Konto wurde vor 1 Jahr gesperrt da kein Geld mehr eingegangen ist.
Nun läuft das Kindergeld & der Unterhalt auf das Konto des Schwagers.
On top- Person A hat eine Lese / Rechtschreibschwäche. Daraufhin wohl alle Papiere weggeworfen. Der Partner der das alles geregelt hat ist auch weg. Nun ist Person in das Schlamassel geraten.
Hallo,
dann sollte das alles genauso dem Gerichtsvollzieher gesagt werden. Welche Unterlagen er dann sehen will wird er dann sagen.
Ich sehe hier nichts wovor man sich fürchten müsste.
Das mit den Zahlungen auf das Konto des Schwagers ist eine Grauzone. Eigentlich gilt in Deutschland nämlich die Kontenwahrheit, innerhalb der Familie wird da aber häufig drüber hinweg gesehen solange man niemanden betrügt (also z.B. nicht den Gläubigern oder Ämtern Einkünfte verheimlicht). Daher ist imho Offenheit oberstes Gebot.
Das Aufsuchen einer Schuldnerberatung könnte übrigens sinnvoll sein. Bei nur 2500 Euro Schulden (das ist vergleichsweise sehr wenig) sehe ich gute Chancen, schnell aus der Sache herauszukommen.
Außerdem kann man über diesen Weg auch wieder ein eigenes Bankkonto bekommen (klar, kann man auch alleine, aber ich hab' irgendwie das Gefühl, dass Person A das nicht schafft).
Stefan
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Gelder vom Amt bekommt Person A keine.
Lediglich das benannte Kindergeld und den Unterhalt.
Gibt es auch diese Option den Obergerichtsvollzieher anzurufen, Ihm das so zu schildern und es in raten zu zahlen bspw mit 100€ im Monat? Oder ist es dafür schon zu spät?
Schuldnerberatung klingt natürlich sehr vernünftig.
Hallo,
Versuch macht kluch.Zitat:Gibt es auch diese Option den Obergerichtsvollzieher anzurufen, Ihm das so zu schildern und es in raten zu zahlen bspw mit 100€ im Monat?
Stefan
Nicht sehr glaubwürdig, aber völlig egal.ZitatDaraufhin wohl alle Papiere weggeworfen. :
Auch kein Unterhalt und auch kein Kindergeld???ZitatKonto wurde vor 1 Jahr gesperrt da kein Geld mehr eingegangen ist. :
Person A kann mit ihrem Ausweis zum Termin beim Ober-GV gehen, dort alles erklären. Am besten geht der Schwager mit.
Über Ratenzahlung muss erst mit dem Vermieter/Gläubiger gesprochen werden. Das entscheidet nicht am Telefon ein Ober-GV.
Außerdem kann Person A durchaus Sozialleistungen beantragen. Bürgergeld zB.
ZitatNun steht für Person A nächste Woche der Termin bei einem Obergergerichtsvollzieher an für die Privatinsolvenz. :
?? Du meinst sicherlich zur Abgabe der Vermögensauskunft
ZitatNun läuft das Kindergeld & der Unterhalt auf das Konto des Schwagers. :
Sehr gut ... Aus Sicht des Gläubigers. Da kann er nämlich direkt pfänden ohne irgendwelche Freigrenzen einhalten zu müssen.
Ich hoffe die Bank des Schwagers weiß das und ist mit dem Konstrukt einverstanden. Sonst droht richtig Ärger.
ZitatOn top- Person A hat eine Lese / Rechtschreibschwäche. Daraufhin wohl alle Papiere weggeworfen. Der Partner der das alles geregelt hat ist auch weg. Nun ist Person in das Schlamassel geraten. :
Wenn die Person nicht in der Lage ist sich zu kümmern sollte sie eine Betreuung beantragen.
ZitatGibt es auch diese Option den Obergerichtsvollzieher anzurufen, Ihm das so zu schildern und es in raten zu zahlen bspw mit 100€ im Monat? Oder ist es dafür schon zu spät? :
Wir wissen nicht ob der Gläubiger in seinem Antrag einer Ratenzahlung zugestimmt hat. Wenn ja darf der GV einer Ratenzahlung über max. 12 Monate vereinbaren.
ZitatPerson A kann mit ihrem Ausweis zum Termin beim Ober-GV gehen, dort alles erklären. Am besten geht der Schwager mit. :
Über Ratenzahlung muss erst mit dem Vermieter/Gläubiger gesprochen werden. Das entscheidet nicht am Telefon ein Ober-GV.
Das ist kompletter Schwachsinn!
ZitatAuch kein Unterhalt und auch kein Kindergeld??? :
Ist doch völlig wurscht. Die Bank wird wissen warum gekündigt wurde.
ZitatAußerdem kann Person A durchaus Sozialleistungen beantragen. Bürgergeld zB. :
Woher willst du das wissen? Außerdem ist das auch nicht das Thema.
ZitatKann es Person A noch abwägen mit dem Angebot einer Ratenzahlung? :
Was ist "es" und was will Person A gegen was abwägen.
ZitatGibt es auch diese Option den Obergerichtsvollzieher anzurufen, Ihm das so zu schildern und es in raten zu zahlen bspw mit 100€ im Monat? Oder ist es dafür schon zu spät? :
Das entscheidet der Obergerichtsvollzieher.
ZitatAm besten geht der Schwager mit. :
Oder sonst einer der dem Frager da zur Seite stehen kann.
ZitatDas ist kompletter Schwachsinn! :
Und, wundert Dich das?
ZitatWoher willst du das wissen :
Weil den Antrag einfach jeder stellen darf, selbst Dieter Bohlen und die Geißens ...
Hallo,
Wie kommt man denn darauf, dass man Konten Dritter pfänden kann? Via Gericht vielleicht, aber nicht so direkt wie du es darstellst.Zitat:Sehr gut ... Aus Sicht des Gläubigers. Da kann er nämlich direkt pfänden
Was für richtiger Ärger soll denn da drohen?Zitat:Ich hoffe die Bank des Schwagers weiß das und ist mit dem Konstrukt einverstanden. Sonst droht richtig Ärger.
Das wirklich allerschlimmste was passieren kann ist, dass das Konto gekündigt wird. Und die Wahrscheinlichkeit dafür liegt im unteren einstelligen Prozentbereich.
Dito. Wer nicht mal ein wenig begründet was er schreibt ...Zitat:Das ist kompletter Schwachsinn!
Zum Glück hast du darüber nicht zu entscheiden.Zitat:Außerdem ist das auch nicht das Thema.
Ich hab jedenfalls den Eindruck, als ob der TS bzw. die Person A durchaus an solchen Hinweisen interessiert ist.
Stefan
ZitatWie kommt man denn darauf, dass man Konten Dritter pfänden kann? :
Weil man Ahnung von der Materie hat, weis was Drittschuldner sind, wie sich die Straftat der Pfändungsvereitelung auswirken kann...
ZitatVia Gericht vielleicht :
Nö, Gerichtsvollzieher reicht dafür aus wenn der reichtige Titel vorliegt ...
ZitatWas für richtiger Ärger soll denn da drohen? :
Verstoß gegen Kontenwahrheit und Kontenklarheit, Geldwäscheverdacht nebst allen Nebenwirkungen, die (fristlose) Kündigung seitens der Bank, Straftat der Pfändungsvereitelung, nebst allen Nebenwirkungen
ZitatDas wirklich allerschlimmste was passieren kann ist, dass :
... Typen ohne Ahnung von der Materie alles verharmlosen und Fragende in die Irre führen ...
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