Privatinsolvenz Abwägung möglich?

27. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go452620-12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz Abwägung möglich?

Hallo, ich hätte mal 2 fragen…

Person A hat Mietschulden in Höhe von 2.500€. Nun steht für Person A nächste Woche der Termin bei einem Obergergerichtsvollzieher an für die Privatinsolvenz.
Kann es Person A noch abwägen mit dem Angebot einer Ratenzahlung?

Wenn nein- Person A besitzt kein Konto auf den eigenen Namen.
Zudem sonst auch keinerlei Papiere wie Rechnungen oder sonstige Beweise das kein Geld vorhanden ist.
Person A könnte somit nur mit dem Personalausweis zum Termin erscheinen…!

Ist das überhaupt ausreichend?

Vielen Dank für Antworten

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von go452620-12):
Wenn nein- Person A besitzt kein Konto auf den eigenen Namen.
Zudem sonst auch keinerlei Papiere wie Rechnungen oder sonstige Beweise das kein Geld vorhanden ist.
Person A könnte somit nur mit dem Personalausweis zum Termin erscheinen…!


wer hat denn dann die Miete bisher gezahlt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
go452620-12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis dahin wurde die Miete vom eigenen Konto bezahlt. Aber dieses Konto existiert seit 1 Jahr nicht mehr.

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#3
 Von 
go452620-12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis dahin wurde die Miete vom eigenen Konto bezahlt. Aber dieses Konto existiert seit 1 Jahr nicht mehr.

-- Editiert von User am 27. Februar 2023 11:01

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Und wovon lebt die Person jetzt?
Es genügt nicht, sein eigenes Konto aufzulösen.
Ratenzahlung könnte man mit dem Gläubiger/Vermieter vereinbaren. Das hat die Person vermutlich bisher erfolgreich verdrängt.
GV und Ober-GV sollen eigentlich für den Gläubiger Geld einziehen...oder eben Sachwerte pfänden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn nein- Person A besitzt kein Konto auf den eigenen Namen.
Demnach aber ein Konto auf fremden Namen, oder wie?

Wovon lebt A denn? Und wovon möchte er die Raten bezahlten?

Sorry, aber das hört sich stark danach an, dass irgendetwas verschwiegen werden soll.

Stefan

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#6
 Von 
go452620-12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A bekommt nur Kindergeld & Unterhalt.
Wohnt nun im Haus der Eltern. Muss keine Miete zahlen.

Konto wurde vor 1 Jahr gesperrt da kein Geld mehr eingegangen ist.

Nun läuft das Kindergeld & der Unterhalt auf das Konto des Schwagers.

On top- Person A hat eine Lese / Rechtschreibschwäche. Daraufhin wohl alle Papiere weggeworfen. Der Partner der das alles geregelt hat ist auch weg. Nun ist Person in das Schlamassel geraten.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

dann sollte das alles genauso dem Gerichtsvollzieher gesagt werden. Welche Unterlagen er dann sehen will wird er dann sagen.
Ich sehe hier nichts wovor man sich fürchten müsste.

Das mit den Zahlungen auf das Konto des Schwagers ist eine Grauzone. Eigentlich gilt in Deutschland nämlich die Kontenwahrheit, innerhalb der Familie wird da aber häufig drüber hinweg gesehen solange man niemanden betrügt (also z.B. nicht den Gläubigern oder Ämtern Einkünfte verheimlicht). Daher ist imho Offenheit oberstes Gebot.

Das Aufsuchen einer Schuldnerberatung könnte übrigens sinnvoll sein. Bei nur 2500 Euro Schulden (das ist vergleichsweise sehr wenig) sehe ich gute Chancen, schnell aus der Sache herauszukommen.
Außerdem kann man über diesen Weg auch wieder ein eigenes Bankkonto bekommen (klar, kann man auch alleine, aber ich hab' irgendwie das Gefühl, dass Person A das nicht schafft).

Stefan

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#8
 Von 
go452620-12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten! :)

Gelder vom Amt bekommt Person A keine.
Lediglich das benannte Kindergeld und den Unterhalt.

Gibt es auch diese Option den Obergerichtsvollzieher anzurufen, Ihm das so zu schildern und es in raten zu zahlen bspw mit 100€ im Monat? Oder ist es dafür schon zu spät?

Schuldnerberatung klingt natürlich sehr vernünftig.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gibt es auch diese Option den Obergerichtsvollzieher anzurufen, Ihm das so zu schildern und es in raten zu zahlen bspw mit 100€ im Monat?
Versuch macht kluch.

Stefan

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go452620-12):
Daraufhin wohl alle Papiere weggeworfen.
Nicht sehr glaubwürdig, aber völlig egal.
Zitat (von go452620-12):
Konto wurde vor 1 Jahr gesperrt da kein Geld mehr eingegangen ist.
Auch kein Unterhalt und auch kein Kindergeld???

Person A kann mit ihrem Ausweis zum Termin beim Ober-GV gehen, dort alles erklären. Am besten geht der Schwager mit.
Über Ratenzahlung muss erst mit dem Vermieter/Gläubiger gesprochen werden. Das entscheidet nicht am Telefon ein Ober-GV.
Außerdem kann Person A durchaus Sozialleistungen beantragen. Bürgergeld zB.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von go452620-12):
Nun steht für Person A nächste Woche der Termin bei einem Obergergerichtsvollzieher an für die Privatinsolvenz.

?? Du meinst sicherlich zur Abgabe der Vermögensauskunft

Zitat (von go452620-12):
Nun läuft das Kindergeld & der Unterhalt auf das Konto des Schwagers.

Sehr gut ... Aus Sicht des Gläubigers. Da kann er nämlich direkt pfänden ohne irgendwelche Freigrenzen einhalten zu müssen.

Ich hoffe die Bank des Schwagers weiß das und ist mit dem Konstrukt einverstanden. Sonst droht richtig Ärger.

Zitat (von go452620-12):
On top- Person A hat eine Lese / Rechtschreibschwäche. Daraufhin wohl alle Papiere weggeworfen. Der Partner der das alles geregelt hat ist auch weg. Nun ist Person in das Schlamassel geraten.

Wenn die Person nicht in der Lage ist sich zu kümmern sollte sie eine Betreuung beantragen.

Zitat (von go452620-12):
Gibt es auch diese Option den Obergerichtsvollzieher anzurufen, Ihm das so zu schildern und es in raten zu zahlen bspw mit 100€ im Monat? Oder ist es dafür schon zu spät?

Wir wissen nicht ob der Gläubiger in seinem Antrag einer Ratenzahlung zugestimmt hat. Wenn ja darf der GV einer Ratenzahlung über max. 12 Monate vereinbaren.

Zitat (von Anami):
Person A kann mit ihrem Ausweis zum Termin beim Ober-GV gehen, dort alles erklären. Am besten geht der Schwager mit.
Über Ratenzahlung muss erst mit dem Vermieter/Gläubiger gesprochen werden. Das entscheidet nicht am Telefon ein Ober-GV.

Das ist kompletter Schwachsinn!
Zitat (von Anami):
Auch kein Unterhalt und auch kein Kindergeld???

Ist doch völlig wurscht. Die Bank wird wissen warum gekündigt wurde.

Zitat (von Anami):
Außerdem kann Person A durchaus Sozialleistungen beantragen. Bürgergeld zB.

Woher willst du das wissen? Außerdem ist das auch nicht das Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go452620-12):
Kann es Person A noch abwägen mit dem Angebot einer Ratenzahlung?

Was ist "es" und was will Person A gegen was abwägen.



Zitat (von go452620-12):
Gibt es auch diese Option den Obergerichtsvollzieher anzurufen, Ihm das so zu schildern und es in raten zu zahlen bspw mit 100€ im Monat? Oder ist es dafür schon zu spät?

Das entscheidet der Obergerichtsvollzieher.



Zitat (von Anami):
Am besten geht der Schwager mit.

Oder sonst einer der dem Frager da zur Seite stehen kann.



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das ist kompletter Schwachsinn!

Und, wundert Dich das?



Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Woher willst du das wissen

Weil den Antrag einfach jeder stellen darf, selbst Dieter Bohlen und die Geißens ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sehr gut ... Aus Sicht des Gläubigers. Da kann er nämlich direkt pfänden
Wie kommt man denn darauf, dass man Konten Dritter pfänden kann? Via Gericht vielleicht, aber nicht so direkt wie du es darstellst.

Zitat:
Ich hoffe die Bank des Schwagers weiß das und ist mit dem Konstrukt einverstanden. Sonst droht richtig Ärger.
Was für richtiger Ärger soll denn da drohen?
Das wirklich allerschlimmste was passieren kann ist, dass das Konto gekündigt wird. Und die Wahrscheinlichkeit dafür liegt im unteren einstelligen Prozentbereich.

Zitat:
Das ist kompletter Schwachsinn!
Dito. Wer nicht mal ein wenig begründet was er schreibt ...

Zitat:
Außerdem ist das auch nicht das Thema.
Zum Glück hast du darüber nicht zu entscheiden.
Ich hab jedenfalls den Eindruck, als ob der TS bzw. die Person A durchaus an solchen Hinweisen interessiert ist.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wie kommt man denn darauf, dass man Konten Dritter pfänden kann?

Weil man Ahnung von der Materie hat, weis was Drittschuldner sind, wie sich die Straftat der Pfändungsvereitelung auswirken kann...



Zitat (von reckoner):
Via Gericht vielleicht

Nö, Gerichtsvollzieher reicht dafür aus wenn der reichtige Titel vorliegt ...



Zitat (von reckoner):
Was für richtiger Ärger soll denn da drohen?

Verstoß gegen Kontenwahrheit und Kontenklarheit, Geldwäscheverdacht nebst allen Nebenwirkungen, die (fristlose) Kündigung seitens der Bank, Straftat der Pfändungsvereitelung, nebst allen Nebenwirkungen



Zitat (von reckoner):
Das wirklich allerschlimmste was passieren kann ist, dass

... Typen ohne Ahnung von der Materie alles verharmlosen und Fragende in die Irre führen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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