Privatinsolvenz - Zählen Forderungen des Finanzamtes auch zu den Schulden?

11. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
carin1309
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 50x hilfreich)
Privatinsolvenz - Zählen Forderungen des Finanzamtes auch zu den Schulden?

Hallo,

ich habe Klärungsbedarf bei der Privatinsolvenz.

Zählen Forderungen des Finanzamtes und Gerichtsverfahrens-Kosten auch zu den Schulden in diesem Zusammenhang?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo....

also Steuerschulden ( solange sie nicht durch eine Straftat/ Steuerhinterziehung entstanden sind, zählen zur Insolvens.

Gerichtsverfahrenskosten ?? Was meinst du damit ?? Etwa die Kosten die sich aus dem Insoverfahren ergeben, oder die wegen eines Rechtsstreites angefallenen Gerichtskosten ??

Reine Kosten ( Gerichtsgeb. oder Rechtsanwaltskosten ) werden mit in die Inso genommen,Geldstrafen hingegen nicht.

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#2
 Von 
Plauenmj
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo habe ca. 200.000 ero schulden und wollte ins insolvenzferfahren gehen mein betreuer sieht das auch so. jetzt sagte ein bekannter das ich nicht ins insolvenz vefahren kann da ich eine EV beim Gerichtsvollzieher abgegeben habe. Hat mein bekannter recht? wenn ja wie bekomm ich die schulden dann los ich bekomme ALGII und kann die schulden nie abbezahlen da es bei mir krankhaft ist deswegen habe ich ja zum glück jetzt einen betreuer mit einwilligungsvorbehalt. Wie kann ich meine schulden noch weg bekommen wenn die insolvenz nicht gehen sollte? bitte um antworten danke mein Betreuer hat einen einwiligungsvorbehalt seit einem halben jahr er hat sich an die schuldnerberatung gewannt. Ich habe vorher in einer anderen stadt gewohnt (wo ich ausgenutzt worden bin dadurch die schulden) jetzt wohne ich in einer anderen sadt um das ich ein neues leben beginnen kann. es hat mich ein bekannter aufgenommen in seine wohnung ich habe bei ihn keinen mietvertrag alles was mir persönlich gehört ist mein koffer und meine sachen zum anziehen. die wohnungseinrichtung (wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Bad, Computer, Laptop, Röhren Fernseher.....) gehören alle meinem kumpel wollte fragen ob diese sachen die meinem kumpel gehören gepfändet werden können.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Eine eV hindert die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nicht. Da hat dein Bekannter unrecht.

Die Gegenstände, die im Eigentum deines Kumpels, bei dem du wohnst, stehen, können nicht wegen deiner Schulden gepfändet werden.

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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