Hallo..
Meine seit 1,5 Jahren laufende Privatinsolvenz wurde beendet weil ich angeblich mehrere Briefe nicht beantwortet habe.. In den eineinhalb Jahren habe ich mich lückenlos gekümmert und alles fristgerecht und aufrichtig erledigt und eingehalten.. Alles beleg- und nachweisbar..
Irgendwann bekam ich Post von der Gerichtskasse Hamm.. 1000 und ein paar Gequetschte.. Auf Nachfrage wofür diese Forderung denn sei sagte man mir für das Verfahren der abgebrochenen Insolvenz.. Ich rief umgehend beim Amtsgericht MG an um den Sachverhalt zu erfahren/klären worauf man mir mitteilte ich hätte mehrere Briefe nicht beantwortet.. Es gibt seitens des Gerichts keinen gegengezeichneten Einwurf bzw. ein Einschreiben..
Ich verfass- und schickte am selbigen Tag noch eine Stellungnahme auf die erst einmal Wochen keine Antwort kam.. Einen Tag vor Weihnachten kam dann ein Schreiben der zuständigen Rechtspflegerin..
Zitat: (Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung)
"Sehr geehrter Herr ....
es wird Bezug genommen auf Ihr Schreiben vom 13.11.2024.
Vor Einstellung des Verfahrens wurden Sie mehrmals angeschrieben. Es erfolgte keinerlei Rückmeldung. Es liegen keine Rückbriefe. Das all die von hier übersandten Briefe falsch eingeworfen wurden liegt nicht nahe.
Die entsprechenden Beschlüsse sind bereits lange rechtskräftig. Sofern Sie die Kosten nicht auf einmal zahlen können, können Sie bei der Zentralen Zahlstelle der Justiz eine Ratenantrag stellen.
Von hier aus kann nicht weiter verhandelt werden." Zitat Ende.
Das ist alles was ich bekommen habe.. kein Urteil das ich hätte anfechten können nichts..
Die Erklärung (Schreiben 13.11.24) das die Briefe eventuell bei einer über 80 jährigen dementen Frau/Nachbarin fälschlicherweise eingeworfen wurden liegt doch mindestens genauso nahe.
Aus meiner Sicht liegt es nahe bzw. näher, dass nach einer lückenlosen Kommunikation von mehr als 1,5 Jahre und darüber hinaus mit der Schuldnerberatung sowie dem Insolvenzverwalter ich doch wohl ehr tot in der Wohnung liege als einfach grundlos keine Lust mehr zu haben die Insolvenz zu bestreiten..
Auf Nachfrage beim Amtsgericht warum denn kein Einschreiben mit der Androhung der Einstellung des Verfahrens an mich versandt wurde hieß es.. Das müssen wir nicht.. Bitte!?!??!! Auf die Frage ob denn der Insolvenzverwalter/Anwalt mich darüber nicht in Kenntnis zu setzen hat kam folgende Antwort: Der Anwalt müsse mich darüber nicht informieren.. Dabei hätte ein Anruf genügt..
Wie kann es sein das für Kleinigkeiten Einschreiben egal in welcher Form veranlasst werden seitens des Staates und in diesem Fall nicht..
Jetzt soll ich die Insolvenz von vorne beginnen.. mit der Ungewissheit das dies jederzeit wieder passieren könnte..
Auch den Satz "von hier aus kann nicht weiter veranlasst werden" habe ich so noch nie gehört.. Ja von wo denn??
Dinge die einem den Boden unter den Füssen wegziehen wie in dem Fall lässt man nicht durch bestimmte Verfahren absichern.. es fällt mir schwer das zu glauben..
Ich hoffe Sie können mir zum Sachverhalt etwas raten.. Es würde sich falsch anfühlen das so auf mir sitzen zu lassen, ne Faust in der Tasche zu machen und von vorne zu beginnen mit dem Gedanken das es noch einmal dazu kommen könnte ohne das man was merkt..
Besten Gruß
Privatinsolvenz eingestellt weil angeblich mehrere Briefe nicht beantwortet..
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatIrgendwann bekam ich Post von der Gerichtskasse Hamm. :
Das "irgendwann" hat doch bestimmt ein Datum?
Und wann genau war der Abbruch der Insolvenz?
Von wann konkret ist der erste Brief der nicht ankam?
Eine regelmäßige Kommunikation in kurzen Abständen mit dem InsoV gab es nicht?
ZitatDie Erklärung (Schreiben 13.11.24) das die Briefe eventuell bei einer über 80 jährigen dementen Frau/Nachbarin fälschlicherweise eingeworfen wurden liegt doch mindestens genauso nahe. :
Eine derart selektive Fehlzustellung ist nicht mal ansatzweise naheliegend.
Es ist sogar völlig lebensfern anzunehmen, dass von Seiten des Briefträgers andauernd ausgerechnet nur die Briefe des Gerichtes bei der über 80 jährigen dementen Nachbarin fälschlicherweise eingeworfen wurden.
ZitatDas müssen wir nicht. :
Das dürfte korrekt sein, die Postzustellurkunde ist nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben.
ZitatWie kann es sein das für Kleinigkeiten Einschreiben egal in welcher Form veranlasst werden seitens des Staates und in diesem Fall nicht.. :
Es wäre mir neu, das von Seiten der Gericht so unsichere Zustellmethoden wie Einschreiben verwendet werden. Da kommt regelmäßig die Postzustellurkunde zum Einsatz. Aber wie gesagt, solche sind nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben, da meist die Zustellfiktion gilt.
ZitatAuch den Satz "von hier aus kann nicht weiter veranlasst werden" habe ich so noch nie gehört.. Ja von wo denn?? :
Selbstverständlich von Seiten des Schuldners.
Wer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt, ist Beweisbelastet. Und so wie ich das lese war in der Stellungnahmen kein einziger Beweis zu finden?
ZitatDie Erklärung (Schreiben 13.11.24) das die Briefe eventuell bei einer über 80 jährigen dementen Frau/Nachbarin fälschlicherweise eingeworfen wurden liegt doch mindestens genauso nahe. :
Hier hilft ein Blick ins entsprechende Gesetz Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am vierten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Und dies ist ein interessanter Punkt, die Behörde hat dies im Zweifelsfall nachzuweisen. Ob Einschreiben, Postzustellurkunde usw. wie HvS gesagt hat, ist erstmal nebensächlich. Im übrigen habe ich es auch schon erlebt, dass ein Einwurfeinschreiben als nicht rechtskräftiger Nachweis galt, eben weil nicht ausgeschlossen werden konnte dass der Postbote das trotzdem in den falschen Briefkasten eingeworfen hat. Anwälte können da manchmal echt geschickt sein wenn es darauf ankommt.
Allerdings ist eben auch der zweite Punkt von HvS korrekt, die Briefe bzw. zumindest ein Teil davon dürften aufgrund der Masse als zugestellt gelten. Hier müsste nur als einfaches Verfahren nachgewiesen werden, dass die Briefe verschickt wurden. Da dürfte schon das berühmte Postausgangsbuch reichen. (denn es ist nicht anzunehmen, dass eine Verwaltung persönliche Gründe hat solche Dinge zu fälschen)
Nun wärst du tatsächlich in der Nachweispflicht hier berechtigte Zweifel an der Zustellung aufzubringen. Zum Beispiel indem du nachweist, dass regelmäßig ein Großteil der Post verloren geht und nicht nur ausgerechnet Schreiben des Amtsgericht alle falsch bei der dementen Nachbarin eingeworfen wurden.
Und dann natürlich im nächsten Schritt, wieso dir der Umstand des hohen Postverlusts nicht vorher bekannt geworden ist.
HIerbei wäre ein mögliches Szenario zum Beispiel, dass du in der Zeit der Verschickung ungewöhnlich viel Post bekommen hättest, wovon aber ein Großteil verloren gegangen ist. Das konntest du aber nicht wissen, weil sich das Ausmaß der Post nicht verändert hat. Beispiel wenn du früher immer so 10 Briefe in der Woche bekommen hast, während das Amtsgericht ihre Briefe rausgeschickt hat so 50 Briefe die Woche, wovon aber nur 10 bei dir ankamen. Dann hättest du keine Möglichkeit gehabt, dass es dir auffällt.
Oh und natürlich müssten die verlorenen Briefe dann auch reine Informationen sein, welche kein handeln oder unterlassen von deiner Seite erfordert hätten.
Deine Version ist zwar möglich aber eben nicht sehr wahrscheinlich (hier reden wir halt wirklich von Chancen unter 1%). So etwas ist aber rechtlich auch abgedeckt. Dies fällt dann einfach unter den Rechtsbegriff des Lebensrisiko. Umgangsprachlich gesagt, hast du dann einfach Pech gehabt. Das mag einen dann unfair erscheinen, ist aber so.
Allerdings, nimm es mir nicht übel, aber ich gehe einfach mal knallhart davon aus dass du die Briefe bekommen hast aber dich entschlossen sie zu ignorieren oder sie gar nicht geöffnet, vielleicht eben weil sie nicht als Einschreiben kamen.
Wenn du dich ggf. auch mit anwältlicher Hilfe gegen das Vorgehen wehren willst, würde ich dazu raten gegenüber deinem Anwalt vollkommen offen zu sein. Ohne Ehrlichkeit kann er dir nicht helfen.
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ZitatAllerdings ist eben auch der zweite Punkt von HvS korrekt, die Briefe bzw. zumindest ein Teil davon dürften aufgrund der Masse als zugestellt gelten. Hier müsste nur als einfaches Verfahren nachgewiesen werden, dass die Briefe verschickt wurden. Da dürfte schon das berühmte Postausgangsbuch reichen. (denn es ist nicht anzunehmen, dass eine Verwaltung persönliche Gründe hat solche Dinge zu fälschen) :
Dem würd ich dann entgegen halten, dass sich mittlerweile Probleme bei der Zustellung durch die Post massiv häufen - gerade in Gebieten wo die Post wegen Personalmangels auf Subunternehmen zugreift.
Da hat sich letztens ein Anwalt auf YouTube drüber geäußert, der im erheblichen Umfang Postzustellurkunden, die an eine andere Kanzlei adressiert sind, in seine Briefkasten eingelegt bekommt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass hier ab einem gewissen Datum der Zusteller von Postangestellten zu Subunternehmer gewechselt hat und seitdem nix mehr ankommt.
Hier jetzt allerdings die bestehende Rechtskraft anzugreifen wird sicher nicht einfach werden - da braucht es einen guten Anwalt.
ZitatIch kann mir gut vorstellen, dass hier ab einem gewissen Datum der Zusteller von Postangestellten zu Subunternehmer gewechselt hat und seitdem nix mehr ankommt. :
Es ist ein Unterschied ob überhaupt Nichts mehr ankommt oder eben nur selektiv die Briefe vom Amtsgericht. Wie ich auch erwähnt habe, wenn ein Großteil der Briefe verloren gegangen sind und der TE davon Nichts merken konnte, sähe ich da durchaus gute Chancen.
Das aber eben nur die Briefe vom Amtsgericht verloren gegangen sind wird schwer zu beweisen sein. Und im Gegensatz zu dem was viele Menschen denken, gibt es keine 100% Beweispflicht, es muss nur "without a resonable doubt" sein und das sehe ich hier eben nicht. Dies wäre auch nicht möglich, da es statistisch immer Möglichkeiten gibt wie sich Dinge ganz anders dargestellt haben könnten.
Ein einfaches Beispiel, ich überfalle morgen eine Bank und werde auf frischer Tat erwischt. Da wäre es auch im Bereich des Möglichen, dass Wesen aus dem All mit Gedankenkontrollstrahlen kurzzeitig meinen Körper übernommen haben und den Banküberfall mit meinem Körper begangen haben. Nur wäre ich dann eben aufgrund der außergewöhnlichen Behauptung in der Beweispflicht.
Daher ist
einfach nicht korrekt.ZitatDie Erklärung (Schreiben 13.11.24) das die Briefe eventuell bei einer über 80 jährigen dementen Frau/Nachbarin fälschlicherweise eingeworfen wurden liegt doch mindestens genauso nahe. :
ZitatEs ist ein Unterschied ob überhaupt Nichts mehr ankommt oder eben nur selektiv die Briefe vom Amtsgericht. :
Wenn das Amtsgericht einen anderen Postdienstleister nutzt, als die "gewöhnliche" Post, kann es das sogar noch leichter machen dagegen vorzugehen.
Kenne ich sogar aus eigener Erfahrung, hier wurde das außerhalb gelegene Industriegebiet von einem Postdienstleister schlicht nicht angefahren, da der Bereich nicht in die Tourenplanung passte.
Wäre vermutlich auch nie aufgefallen, wenn die Stadt ihre Post nicht mit diesem Unternehmen verschickt hätte....
ZitatWenn das Amtsgericht einen anderen Postdienstleister nutzt, als die "gewöhnliche" Post, kann es das sogar noch leichter machen dagegen vorzugehen. :
Guter Einwand.
Wobei ich hier schon das Problem sehe, das die Frist für die Wiedereinsetzung angelaufen sein könnte.
Ob es andere Wiederaufnahmeverfahren gäbe, ist mir unbekannt.
ZitatHier jetzt allerdings die bestehende Rechtskraft anzugreifen wird sicher nicht einfach werden - da braucht es einen guten Anwalt. :
Ohne Fachanwalt der sich mit den Problemen auskennt wird man da nicht viel holen können.
ZitatWenn das Amtsgericht einen anderen Postdienstleister nutzt, als die "gewöhnliche" Post, kann es das sogar noch leichter machen dagegen vorzugehen. :
Hm, dass habe ich tatsächlich nicht bedacht. Wem dem so wäre, dann muss ich mich in aller Form bei dem TE entschuldigen.
ZitatDie Erklärung (Schreiben 13.11.24) das die Briefe eventuell bei einer über 80 jährigen dementen Frau/Nachbarin fälschlicherweise eingeworfen wurden liegt doch mindestens genauso nahe. :
Besteht eine Namensgleichheit, oder wie kommst du darauf, dass deine Briefe bei deiner Nachbarin eingeworfen worden sein könnten?
ZitatAus meiner Sicht liegt es nahe bzw. näher, dass nach einer lückenlosen Kommunikation von mehr als 1,5 Jahre und darüber hinaus mit der Schuldnerberatung sowie dem Insolvenzverwalter ich doch wohl ehr tot in der Wohnung liege als einfach grundlos keine Lust mehr zu haben die Insolvenz zu bestreiten.. :
Dass "wer auch immer" ein Interesse daran hat, deine Restschuldbefreiung zu sabotieren, liegt aber auch nicht wirklich nah.
Die Briefe werden nach § 8 InsO per Aufgabe zur Post zugestellt worden sein. Danach gilt der Brief am 4. Tag nach Aufgabe als zugestellt. Will man geltend machen, keinen der Briefe erhalten zu haben, muss Widereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 4 InsO, 233 ZPO beantragt werden.
ZitatDass "wer auch immer" ein Interesse daran hat, deine Restschuldbefreiung zu sabotieren, liegt aber auch nicht wirklich nah. :
Muss ja keine absichtliche Sabotage sein. Wenn es nämlich tatsächlich die Möglichkeit gibt, dass die Briefe nicht angekommen sind weil man einfach den falschen Postdienstleister benutzt hat, dann war das wohl eher unglückliche Umstände.
ZitatMuss ja keine absichtliche Sabotage sein. Wenn es nämlich tatsächlich die Möglichkeit gibt, dass die Briefe nicht angekommen sind weil man einfach den falschen Postdienstleister benutzt hat, dann war das wohl eher unglückliche Umstände. :
Dass alle Sendungen nicht angekommen sind, ist doch sehr unwahrscheinlich.
Zitat:Dass alle Sendungen nicht angekommen sind, ist doch sehr unwahrscheinlich.
Hier sehe ich eben auch ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Mir ist mal ein Bescheid, dem ich hätte widersprechen wollen/müssen, rechtskräftig geworden, schlicht weil ich ihn nie erhalten habe.
Erst durch die Vollstreckungsandrohung, die durch einen der damals noch neuen Postunternehmen zugestellt wurde, erfuhr ich von dem Bescheid.
Ich gehe bis heute davon aus, dass die den Bescheid verbummelt haben..
Außer diesem Bescheid, ist in meinem ganzen Leben (toi toi toi) kein weiterer Brief nicht angekommen. Zumindest nicht, dass ich wüsste.
Hallo.. erstmal Danke fürs schnelle Antworten..
zum einen ist mir klar das die Beschlüsse rechtskräftig sind, wenn auch ohne mein Wissen.. ich rechne nicht mit einer Wiederaufnahme..
Wenn jemand meint ich hätte Briefe nicht geöffnet und das sei der Grund für die Einstellung dann ist das halt so.. Du selber magst Angst vor Druckbuchstaben und Papier haben, ich habe sie nicht..
Der letzte mir bekannte Brief stammt vom 31.1.24.. dann merkte ich erst durch die Zentrale Zahlstelle der Justiz das etwas nicht stimmt.. Sonst gab es keine Auffälligkeiten.. Briefe kamen und wurden auch gelesen, Pakete kamen und wurden auch geöffnet..
Ab dem 31.1.24 bekam ich keinerlei Post vom Amtsgericht in meinen Briefkasten.. Wie eng die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter sein muss weiß ich nicht.. war meine erste Insolvenz.. beim nächsten mal ruf ich einfach doppelt so oft an und frag mal wie es so aussieht.. Die bisherige Kommunikation jedenfalls war aus meiner Sicht das notwendige und darüber hinaus nichts.. was ich auch als professionell jedoch nicht überengagiert empfand..
Das Szenario mit der alten Dame war nur ein Erklärungsansatz wie die Situation überhaupt entstanden sein könnte..
Am liebsten hätte ich gehört: " Vor Einstellung des Verfahrens hat man sie per Postzustellurkunde (oder irgendeinem anderen gegenzuzeichnenden Verfahren der Zustellung) genau darüber informiert." Damit hätte ich dann was anfangen können oder auch nicht..
Wenn es so ist das ich nun dem Gericht Beweise liefern müsste das die Post vom Amtsgericht hier seit dem oben genannten Zeitpunkt nicht ankam (Omi hin oder her), was einem wohl kaum gelingen mag als normaler Bürger
Sollte es darüber hinaus nicht nötig sein mir die Einstellung des Verfahrens seitens des Gerichts per Zustellurkunde anzudrohen/mitzuteilen um die zig Variablen welche vom Zeitpunkt der Übergabe eines Briefes bis zur Zustellung an mich ausschließen und den Erhalt belegen habe ich halt statt Privatinsolvenz jetzt persönliches Pech.. 1,5 Jahre für die Katz.. niemandem ist so geholfen..
Der Postzustellurkunde für 3,45€ steht in diesem Fall der Aufwand gegenüber Beweise für das ausbleiben der von anderen an mich versandten Briefe zu liefern.. das hört und fühlt sich falsch an.. selbst unter Annahme ich hätte Briefe ignoriert wäre ein Erhalt per Postzustellurkunde doch vernünftig.. Den kann ich zwar auch annehmen und wegwerfen aber als Sender hab ich doch dann den Beleg das der Empfänger diesen auch erhalten hat.. Ein Vorgehen welches etabliert, bewährt und gerichtlich seit Jahren als verwertbar gilt..
Ich hätte sogar angenommen das auf ein nicht melden/reagieren meinerseits ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden muss.. Bei Eröffnung des neuen Verfahrens und auch dessen Urteil wäre meiner Meinung nach dann das nächste Mal mittels Postzustellurkunde seitens des Gerichts sicherzustellen das ich davon Kenntnis habe und mit Ablauf gewisser Fristen es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen kann/wird..
Für so vieles gilt eine Zustellurkunde aber in dem Fall irgendwie nicht.. Da müsste quasi ich jetzt beweisen das es keine normalen Zustellungen (egal von wem, in diesem Fall nur das Amtsgericht betreffend) an mich gab statt mich darauf zu berufen das es seitens des Gerichts keine nachweislichen Belege gibt..
Wenn das so ist bück ich mich halt besser einfach und dann hoffen wir mal das sowas nicht noch einmal vorkommt..
Es mag Menschen geben die ihre Post ignorieren, aufessen oder sich den Hintern damit abwischen.. meiner Meinung ist so eine Erfindung wie die Zustellurkunde genau für solche Klienten gedacht.. Wäre ich so dann wäre meine und Eure Zeit in/mit diesem Threat verschwendete Zeit.. Es steht aus meiner Sicht weder Unsinn noch Langeweile für das was ich hier ernsthaft verfasse..
Freundlichst
Hallo.. erstmal Danke fürs schnelle Antworten..
zum einen ist mir klar das die Beschlüsse rechtskräftig sind, wenn auch ohne mein Wissen.. ich rechne nicht mit einer Wiederaufnahme..
Wenn jemand meint ich hätte Briefe nicht geöffnet und das sei der Grund für die Einstellung dann ist das halt so.. Du selber magst Angst vor Druckbuchstaben und Papier haben, ich habe sie nicht..
Der letzte mir bekannte Brief stammt vom 31.1.24.. dann merkte ich erst durch die Zentrale Zahlstelle der Justiz das etwas nicht stimmt.. Sonst gab es keine Auffälligkeiten.. Briefe kamen und wurden auch gelesen, Pakete kamen und wurden auch geöffnet..
Ab dem 31.1.24 bekam ich keinerlei Post vom Amtsgericht in meinen Briefkasten.. Wie eng die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter sein muss weiß ich nicht.. war meine erste Insolvenz.. beim nächsten mal ruf ich einfach doppelt so oft an und frag mal wie es so aussieht.. Die bisherige Kommunikation jedenfalls war aus meiner Sicht das notwendige und darüber hinaus nichts.. was ich auch als professionell jedoch nicht überengagiert empfand..
Das Szenario mit der alten Dame war nur ein Erklärungsansatz wie die Situation überhaupt entstanden sein könnte..
Am liebsten hätte ich gehört: " Vor Einstellung des Verfahrens hat man sie per Postzustellurkunde (oder irgendeinem anderen gegenzuzeichnenden Verfahren der Zustellung) genau darüber informiert." Damit hätte ich dann was anfangen können oder auch nicht..
Wenn es so ist das ich nun dem Gericht Beweise liefern müsste das die Post vom Amtsgericht hier seit dem oben genannten Zeitpunkt nicht ankam (Omi hin oder her), was einem wohl kaum gelingen mag als normaler Bürger
Sollte es darüber hinaus nicht nötig sein mir die Einstellung des Verfahrens seitens des Gerichts per Zustellurkunde anzudrohen/mitzuteilen um die zig Variablen welche vom Zeitpunkt der Übergabe eines Briefes bis zur Zustellung an mich ausschließen und den Erhalt belegen habe ich halt statt Privatinsolvenz jetzt persönliches Pech.. 1,5 Jahre für die Katz.. niemandem ist so geholfen..
Der Postzustellurkunde für 3,45€ steht in diesem Fall der Aufwand gegenüber Beweise für das ausbleiben der von anderen an mich versandten Briefe zu liefern.. das hört und fühlt sich falsch an.. selbst unter Annahme ich hätte Briefe ignoriert wäre ein Erhalt per Postzustellurkunde doch vernünftig.. Den kann ich zwar auch annehmen und wegwerfen aber als Sender hab ich doch dann den Beleg das der Empfänger diesen auch erhalten hat.. Ein Vorgehen welches etabliert, bewährt und gerichtlich seit Jahren als verwertbar gilt..
Ich hätte sogar angenommen das auf ein nicht melden/reagieren meinerseits ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden muss.. Bei Eröffnung des neuen Verfahrens und auch dessen Urteil wäre meiner Meinung nach dann das nächste Mal mittels Postzustellurkunde seitens des Gerichts sicherzustellen das ich davon Kenntnis habe und mit Ablauf gewisser Fristen es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen kann/wird..
Für so vieles gilt eine Zustellurkunde aber in dem Fall irgendwie nicht.. Da müsste quasi ich jetzt beweisen das es keine normalen Zustellungen (egal von wem, in diesem Fall nur das Amtsgericht betreffend) an mich gab statt mich darauf zu berufen das es seitens des Gerichts keine nachweislichen Belege gibt..
Wenn das so ist bück ich mich halt besser einfach und dann hoffen wir mal das sowas nicht noch einmal vorkommt..
Es mag Menschen geben die ihre Post ignorieren, aufessen oder sich den Hintern damit abwischen.. meiner Meinung ist so eine Erfindung wie die Zustellurkunde genau für solche Klienten gedacht.. Wäre ich so dann wäre meine und Eure Zeit in/mit diesem Threat verschwendete Zeit.. Es steht aus meiner Sicht weder Unsinn noch Langeweile für das was ich hier ernsthaft verfasse..
Freundlichst
ZitatEs mag Menschen geben die ihre Post ignorieren, aufessen oder sich den Hintern damit abwischen.. meiner Meinung ist so eine Erfindung wie die Zustellurkunde genau für solche Klienten gedacht.. Wäre ich so dann wäre meine und Eure Zeit in/mit diesem Threat verschwendete Zeit.. Es steht aus meiner Sicht weder Unsinn noch Langeweile für das was ich hier ernsthaft verfasse.. :
Da musst du nicht so pikiert reagieren. Niemand hier kennt dich persönlich und "Post nicht öffnen" ist gar nicht so wenig verbreitet wie man denkt. Genauer gesagt könnte dies auch einer der Gründe für die Privatinsolvenz sein, weil die Forderungen einen über den Kopf wachsen und aus vielleicht 1.000 Euro werden dann 10.000 Euro. Und ich wäre da auch vorsichtig solche Menschen zu bewerten.
Die Aussage dass selektiv alle Briefe vom Amtsgericht nicht ankommen ist halt erstmal unglaubwürdig und da geht es nicht darum was wir glauben oder nicht. Wir entscheiden nicht über die ganze Sache. Die entsprechenden Stellen würden dann halt auch eher annehmen dass du die Briefe nicht geöffnet hast und/oder ignoriert hast. Das kannst du unfair finden, ist aber halt so.
Wenn sie denn wirklich mit der deutschen Post geliefert wurde gibt es übrigens zumindest die Basis-Sendungsverfolgung. (wobei da die Aufzeichnungen schon gelöscht sein sollten für einen Großteil. Wenn das überhaupt gescannt wurde beim Amtsgericht)
Jetzt muss man halt heraus bekommen mit welchem Dienstleister die Briefe versendet wurden. Da hat man zumindest einen Ansatz. Ansonsten, wenn es wirklich so ist dass genau die Briefe bei dir nicht angekommen sind aber mit der deutschen Post geschickt, dann ist das halt leider Lebensrisiko.
Das ist richtig mit dem "persönlich kennen".. Was aber die Selbstverständlichkeit z.B. einer Zustellurkunde beim Erlass und/oder Urteil bei Androhung von Einstellung eines Verfahrens mit sich bringt meiner Meinung nach.
Mir wurde auch übrigens nicht gesagt wie viele Briefe es gewesen sein sollen.. Wie gesagt für mich lag kein absehbarer Ärger in der Luft da es über einen Zeitraum von 1,5 Jahren auch keine Auffälligkeiten in der Kommunikation zwischen Gericht, Insolvenzverwalter und mir gab.. und offensichtlich bis dato ja auch alle Briefe ankamen da es keine Beschwerde seitens des Gerichts gab..
Schade ist, dass sozusagen der Fehler ja offensichtlich bei mir liegt und ich dem nichts entgegenzusetzen habe außer meiner Aufrichtigkeit was aber zweckdienlich (Eine Lüge ist halt ohne Beweis genau gleich viel wert wie die Wahrheit) korrekterweise nicht viel zählt vor Gericht.. Wenn man davon ausgeht dass wie es heißt "Wir sind der Staat" was im Umkehrschluss ja bedeutet "der Staat sind wir" wo ist da der Beleg das man mich anschrieb. Briefe zu belegen die ich hypothetisch gesehen nicht erhalten habe klingt ja schon falsch ;-) zu verlangen das ich nun belegen muss diese nie erhalten zu haben klingt absurd wenn es nicht abschließend geheißen hat "Zuletzt wurde Ihnen die Androhung /Beschluss/Urteil per Zustellurkunde an die von Ihnen angegebene Postadresse übersandt.. Und wenn der Nikolaus sich das persönlich gegenkennzeichnen lässt.. Ohne würde ich doch auch nur ne Behauptung aufstellen die zur Floskel wird ohne handfesten Beweis..
Ich behaupte außerdem es wäre erst gar kein Verfahren eröffnet worden wenn, w.o. bezogen auf einen Bankraub, es "nur" heißt ich wäre es gewesen.. Und wenn jegliche Indizien oder Motive fehlen warum und weshalb ich den Raub begangen habe/die Briefe ignoriert nach immerhin Halbzeit der Insolvenz. Da muss eine Art Beweis her.. Die Annahme einfach keinen Bock mehr zu haben nach den reibungslos verlaufenen 1,5 Jahren kanns ja wohl auch nich sein..
Ich finde auch das die Androhung und/oder Einstellung des Verfahrens den Aufwand einer Postzustellurkunde gerechtfertigt hätten da in Gegenüberstellung die nun verursachenden Kosten und eine von vorne beginnende Insolvenz faktisch für jeden Beteiligten inklusive Staat viel höher und nur schädlich sein können..
Trotzdem Danke für den Diskurs..
Dann fang ich den **** ma von vorne an würde ich sagen..
Nach dem jetzigen Stand samt beweiskräftiger Dokumente wäre ich persönlich jemandem dann wohl nicht mal mehr richtig böse wenn dieser nun aus Bockigkeit sagt das sein Tag nun halt 3 Jahre wie folgt beginnen wird.. statt sich morgens nach dem Aufstehen für den ganz normalen Arbeitsalltag fertig zu machen ruft dieser stattdessen nun täglich das Amtsgericht und ggs. den Insolvenzverwalter an um etwaige Auffälligkeiten im Verfahren auszuschließen.. dann kurz zur Schwarzbaustelle fahren und den Rest des Tages weil er ja von Vatter Staat zusätzlich gestopft wird irgendwas cooles machen..
Ob und wie oft dieser Gedanke letztlich in die Tat umgesetzt wird sei mal dahingestellt.
Und ob das dann sinnvoller ist als eine Zustellurkunde kann/muss jeder selbst entscheiden..
Freundlichst
Auch wenn ich deinen Frust verstehen kann, solltest du objektiv bleiben. Das ein finsteres Konglomerat sich verschworen hat nur um dich und ganz besonders dich zu quälen ist halt der falsche Ansatz. Das ist für die Leute da ihr täglich Brot und sie haben Nichts persönlich gegen dich.
Am Ende müssen sie sich auch an ihre Regeln halten und ob du nun deine Post öffnest oder ignorierst spielt keine Rolle. Da wirst du dann leider in einen Topf mit anderen geworfen.
Nun hast du ja einen Ansatzpunkt bekommen, bringe einfach mal in Erfahrung welchen Postdienstleister sie nutzen. Da würde ich es probieren, weil du dann gute Chancen hast.
Davon ausgehend, dass es sich so zugetragen hat, wie Sie beschreiben, kann ich Ihren Frust absolut verstehen.
Es ist nur schwer einzusehen, Nachteile hinnehmen zu müssen, obwohl man sich im Verfahren wohl verhalten hat.
So fühlt sich Ungerechtigkeit an.
Ohnmacht, Verzweiflung, Wut.
Wie damit umgehen? Es gibt keinen Schalter, der die Uhr zurückdreht. Keine Versicherung, die einspringt. Kein Rechtsmittel. 1,5 Jahre sind verloren.
Diese Situationen kann es geben - der berühmte Einzelfall. Und es gibt keinen Weg daraus.
Es bleibt einem nur, sich mit der neuen Situation abzufinden.
Manche Dinge möchte ich dennoch gern einordnen:
Zitat:Schade ist, dass sozusagen der Fehler ja offensichtlich bei mir liegt
Offenbar liegt der Fehler eben nicht bei Ihnen. Sie sind betroffen von ungünstigen Umständen.
Irgendwo ist ein Fehler passiert, gleich drei Mal. Vergebene Mühe, das durchleuchten zu wollen.
Der Gedanke, mehr Schreiben per Einschreiben oder ZU zuzustellen liegt nahe. Dennoch wäre dieser Schritt nicht einzusehen.
Dass gleich drei Briefe nicht ankommen, ist ja wirklich die Ausnahme.
Als von dieser Ausnahme Betroffener möchte man das nicht hören, aber das wäre eine unfassbar teure Angelegenheit und praktisch völlig unverhältnismäßig (wir fahren ja auch nicht alle mit 30 km/h über die Autobahn, weil mal jemandem bei 120 der Reifen geplatzt ist).
Mir persönlich schweben da eher digitale Fortschritte vor Augen, aber die helfen Ihnen jetzt auch nicht weiter.
Was ich sagen will: Sie dürfen sauer sein. Und Sie dürfen für sich auch einen Schuldigen ausmachen, das ist alles legitim.
Dennoch ist das der rückwärts gewandte Blick. Der muss vorbeigehen. Denn vor Ihnen liegt das Ziel: der Neustart. Der kommt. 1,5 Jahre später. Aber er kommt.
Alles Gute
ZitatSchade ist, dass sozusagen der Fehler ja offensichtlich bei mir liegt :
Nö, nicht wirklich.
Man ist das Opfer überaus kurioser, unglücklicher und sehr seltener Umstände geworden.
Zitatund ich dem nichts entgegenzusetzen habe außer meiner Aufrichtigkeit was aber zweckdienlich (Eine Lüge ist halt ohne Beweis genau gleich viel wert wie die Wahrheit) korrekterweise nicht viel zählt vor Gericht.. :
Was man entgegensetzen könnte, wurde hier ja schon angeführt. Erfolg unbekannt.
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