Moin,
nach langem suchen habe ich dieses Forum gefunden und hoffe, hier ein paar Tipps zu bekommen. Ich habe zwei Kinder,bin verwitwet und habe einen neuen Lebenspartner gefunden. Wir möchten gerne nächstes Jahr heiraten, aber er hat eine Privatinsolvenz am laufen und muss für 2 Kinder Unterhalt zahlen. Auch haben wir überlegt, das er meine beiden Kids adoptiert. Nun meine Fragen:
Muss ich für seine Schulden als Ehefrau aufkommen (ich habe ja Anspruch auf Auszahlung der Witwenrente auf 2 Jahre)?
Da er ja dann mehr verdient wegen der Steuerklasse und evtl. 2 Kindern, muss er mehr Unterhalt bzw. an die Gläubiger mehr Geld bezahlen?
Wo sind die richtigen Ansprechstellen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
lG
Orka
Privatinsolvenz und Heirat
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Macht Ehegatte 1 Schulden, dann hat Ehegatte 2 damit nichts zu tun, außer er hat ggf. eine Bürgschaft oder ein anderes Sicherungsmittel zur Verfügung gestellt. Sprich solange Ehegatte 2 sich nicht gegenüber den Gläubigern von Ehegatten 1 persönlich verpflichtet, kann er auch nicht in Anspruch genommen werden.
Wenn Dein Lebensgefährte nach der Hochzeit noch Deine Kinder adioptiert, muss er an seine leiblichen Kinder wohl nicht mehr Unterhalt zahlen. Fände ich zumindest seltsam. Es kommen ja durch die Adoption ja sogar noch zwei weitere Unterhaltspflichten mit dazu. Könnte mir daher auch vorstellen, dass es vielleicht gar nicht so einfach mit der Adoption ist und ggf. Zustimmungen von den leiblichen Kindern oder Kindesmutter oder dem Vormundschaftsgericht eingeholt werden müssen.
Wenn zwar aufgrund des Steuerklassenwechsels mehr Nettogehalt herauskommt, dürfte damit aber nicht zwangsläufig gleich damit verbunden sein, dass an die Gläubiger mehr gezahlt werden muss. Wenn ihr heiratet, dann kommst Du ja als Unterhaltspflicht mit hinzu, so dass der Pfändungsfreibetrag steigt. Hast Du jedoch eigenes Einkommen und der Treuhänder stellt einen Antrag, dass du nicht als Unterhaltspflicht zu berücksichtigen bist und das Gericht gibt dem Antrag statt, dann würde aufgrund des Steuerklassenwechsels und des daraus resultierenden höheren Nettoeinkommens ein größerer Pfändungsbetrag für die Gläubiger übrig bleiben.
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