Hallo Forum,
in meinem Bekanntenkreis hat ein Freund vor Jahren von anderen Bekannten Geld geliehen. Man einigte sich schließlich, die Summe nicht mehr zurückzuzahlen.
Mittlerweile hat mein Bekannter Privatinsolvenz anmelden müssen, die Privatperson wurde aus o.g. Gründen nicht angegeben.
Jetzt in der Wohlverhaltensphase kommt der Bekannte plötzlich mit der Forderung an meinen Freund, dass er sein Geld wieder zurück haben will.
Wie soll mein Freund reagieren? Gerät durch diese Aktion seine WVP in Gefahr? Oder kann er einfach die Forderung noch mit in die Insolvenz aufnehmen?
Besten Dank im voraus.
Greetings
Privatinsolvenz und priv. Gläubiger
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn eine Einigung stattgefunden hat, dass der Darlehendbetrag nicht mehr zurück gezahlt wird, dann hat der Darlehensempfänger (D) auf seine Ansprüche gegen den Freund (F) verzichtet und es war auch richtigt von F den D in die Gläubigertabelle nicht mir aufzunehmen.
D kann daher zum einen wegen des Verzichtes gar keine Zahlung mehr von F verlangen. Zudem würde selbst wenn noch eine Forderung von D bestehen würde, diese von der Restschuldbereiung erfasst werden. Die Forderung wäre somit auch ohne Angabe im Gläubigerverzeichnis automatisch von der Insolvenz erfasst.
Eine Gefährdung der Restschuldbefreiung sehe ich nicht. Mal ganz abgesehen, dass der Schlusstermin für das Insolvenzverfahren bereits stattgefunden hat und eine Versagung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
gar nicht mehr stattfinden kann, wäre ja auch kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschweigen eines Gläubigers gegeben. In keinem Fall sollte F jedoch an D irgendwelche Zahlungen leisten. Das würde nämlich gegen § 296 Abs. 1 Nr. 4 InsO
verstoßen und dass könnte noch zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.
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