Privatinsolvenz während zweiter Ausbildung

4. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Recht1231234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz während zweiter Ausbildung

Folgende Situation

Ich möchte gerne in die Privatinsolvenz jedoch beginnt im August diesen Jahres meine Schulische Ausbildung.
Ich habe bereits eine Abgeschlossene Schulische Ausbildung. In diesem Beruf habe ich allerdings noch nie in meinem Leben gearbeitet. Die Ausbildung habe ich vor 13 Jahren abgeschlossen.

Ich würde den Insolvenzantrag erst nach Beginn der Ausbildung stellen.
Nun die Frage ob ich mit negativen Konsequenzen rechnen muss? Darf ich die Ausbildung weiter machen?
Wäre es ggf. besser den Antrag erst zu stellen sobald ich Zwischenprüfungen hinter mir habe also nach einem Jahr in der Ausbildung?

Ich werde bereits jetzt keine Raten mehr an meine Gläubiger überweisen.
Eine Vermögensauskunft werde ich selbstverständlich nach Aufforderung abgeben.

Für den Fall das ich keine Insolvenz während der Ausbildung machen kann würde ich den Antrag nach Ausbildung stellen. Kann ich bis dahin weiterhin alle Zahlungen verweigern ohne Konsequenzen?
(Kontopfändung, Besuch vom Gerichtsvollzieher oder Meldung beim Arbeitgeber sind für mich keine Konsequenzen)

Ich bin ledig, lebe sehr bescheiden eingerichtet und besitze absolut kein Vermögen oder Wertgegenstände die sich verkaufen lassen.

Ich beziehe Bürgergeld und werde dies auch während der gesamten Ausbildung tun.

Werden Krankenversicherungsschulden mit in die Insolvenz aufgenommen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2705 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von Recht1231234):
Darf ich die Ausbildung weiter machen?

Klar, der/die Gläubiger dürfen aber auch RSB Versagungsanträge stellen wenn du dich in deren Augen nicht genug anstrengst um Masse zu generieren. Das gilt also auch für Arbeitslosigkeit, die mangels Bemühungen nicht beendet wird. Im Notfall entscheidet das das Gericht.

Zitat (von Recht1231234):
Werden Krankenversicherungsschulden mit in die Insolvenz aufgenommen?

Es werden alle Schulden mit aufgenommen. Ob die RSB dann auch für alle Gläubiger/Schulden greift ist so pauschal nicht zu beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130738 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von Recht1231234):
Werden Krankenversicherungsschulden mit in die Insolvenz aufgenommen?

Klar.

Aber das können dann ganz schnell mal Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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