Problem Inkasso!

13. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
impger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem Inkasso!

Hallo liebe 123recht Community!

erst einmal respekt an dieses Forum und dessen Member. Ich finde es klasse, dass hier Leuten weitergeholfen wird.

So nun zu meinem Problem...

Ich hatte vor ca. einem Jahr eine Freundin. Diese Beziehung hat nur 2 Monate gehalten.
Sie war noch wohnhaft (Offiziell) bei ihren Eltern hatte jedoch schon Wochenlang streit mit ihnen sodass sie bei mir war. Sie hat bei einem Onlineshop etwas bestellt in Höhe von ca. 75 Euro. Sie hat ihren Name + Offizielle Anschrift als Rechnungsadresse genommen allerdings durch den Streit meinen Namen als Lieferanschrift genommen womit ich auch einverstanden war. Das Paket wurde durch unsere Abwesenheit an meinen Nachbarn geliefert. Er hat es allerdings an uns weitergereicht. Und das Paket hatte sie dann mit Nachhause genommen. Jetzt kam ein Schreiben von einem Inkassounternehmen mit einem verdammt hohen Betrag als Rechnung. Mein Nachbar und ich haben uns das Schreiben genau angeschaut. Und gut... er kann ja wohl am wenigsten was dafür. Habe mich nun beim Inkassounternehmen gemeldet und ihnen gesagt, dass ich das nicht bezahlen werde da ich das ganze nicht für mich bestellt habe. Genauso wie mein Nachbar. Wir waren mehr oder weniger "Zwischenstationen". Die Mahnung kam an meine damalige Freundin auch an. Wurde allerdings nicht bezahlt. Nun bestreitet sie jemals was von einem Paket gewusst zu haben. Das ganze ist nun fast ein Jahr her. Es steht zwischen uns Aussage gegen Aussage und ich bin nicht im Besitz von diesem Paket. Ihr Name ist die Rechnungsanschrift + Rechnungsempfänger.

Wie soll ich bitte vorgehen? Kann ich etwas dagegen machen? Wer muss für den "Schaden" haften?

Das ganze wird mir ein wenig zuviel. Ich weiß nicht was ich machen soll.

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Sie hat ihren Name + Offizielle Anschrift als Rechnungsadresse genommen allerdings durch den Streit meinen Namen als Lieferanschrift genommen womit ich auch einverstanden war.


Bitte mehr Infos !


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Zum einen muss das IB Büro nachweisen, dass Du/Ihr die Pakete entgegen genommen habt. Dies geht zum Beispiel via UNterschriftenvergleich auf dem digitalen Pad. Habt ihr die Pakete angenommen (Lieferadresse) seid aber nicht der Rechnungsempfänger, so ist die Rechnung immer noch vom Rechnungsempfänger zu tragen. Darüber hinaus wird der Nachbar auch bestätigen, dass ihr selber nix bestellt habt, sollte es zu einer Klage kommen.
Zum anderen wird sich elektronisch nachweisen lassen, dass ihr unschuldig wart.

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#3
 Von 
impger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu Antwort 1:

EX-Freundin hat ihren Namen als Rechnungsadresse genommen. An sie ist auch die Mahnung + Rechnung Adressiert! Sie bestreitet allerdings das Paket jemals gehabt zu haben. Sie hatte meine Lieferanschrift um das Paket bei mir entgegennehmen zu können.

Zu Antwort 2:

Mein Nachbar hat das Paket angenommen ( mit Digitalem Pad) und unterschrieben. Das wurde darauf an uns weitergereicht. Meinen Nachbar will ich ungern damit reinziehen. Wenn das auf ihm sitzen bleibt muss ich die Kosten wohl übernehmen.

LG

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Das ist nicht ganz richtig, dass Du auf den Kosten sitzenbleiben würdest.

Deine Ex hat die Dinge bestellt und einen Vertrag abgeschlossen, sie ist also der jeweilige Vertragspartner und muss sich um die Zahlung kümmern.
Wenn sie also behauptet, sie hätte die die Ware erhalten, so muss die das beweisen. Da reicht es nicht einfach zu sagen "Hier ist nix angekommen."
In diesem Atemzuge soll auch erwähnt werden, dass Dein Nachbar und Du rechtlich in einer besseren Position seid wenn er aussagen müsste!
Dein Nachbar ist völlig unbeteiligt, und hätte kein Interesse daran sich an der are Deiner Ex zu bereichern.
Auch muss sich die Frage gestellt werden, warum sie nicht ihre eigene Lieferadresse sondern Deine angegeben hat, was darauf schließen lässt, dass sie dies bewußt gemacht um "Problemen" aus dem Weg zu gehen.

Ich würde dem IB schreiben, dass Du der Forderung vollumfänglich widersprichst, da Du nicht der Vertragspartner bist. Darüber hinaus untersagst Du denen, die Weitergabe Deiner Daten nach dem BDSG Stichwort: Schufa!!!) und verweist auf Deine Ex (am besten die Adresse, die aktuelle, mit in der Antwort beifügen).
Wenn Deine Ex behaptet, sie hätte nix erhalten, dann könnte sie höchstens gegen Dich Schadensersatzansprüche geltend machen. Das IB aber, hat sich an Deine Ex zu wenden, die dann so oder so zahlen müsste.

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#5
 Von 
juristin1993
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

zum einen werden Inkassokosten von den Gerichten (u.a. OLG Dresden, OLG Oldenburg usw) nicht anerkannt. Ebenfalls keine Kontoführungsgebühren so wie Mahngebühren. Solange Schreiben kommen und keine weiteren Schritte unternommen werden, kannst du meines Erachtens relaxt damit umgehen. Sobald ein Mahnbescheid gegen dich oder deinen Nachbar kommt, müsst Ihr Widerspruch einlegen und am besten einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, zur Sicherheit vorzubeugen und deine Ex-Freundin wegen Betruges anzuzeigen. Ob dies dann langt, wenn Aussage gegen Aussage steht, bleibt zu bezweifeln. Du hättest aber auf jeden Fall einen Nachweis für das Inkasso Büro

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"Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, sondern meine private rechtliche Einschätzung."

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#6
 Von 
impger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich meinen Nachbarn denn beim IB entlasten wenn ich sage, dass wir das Paket entgegengenommen haben? So war es schliesslich auch. Frage ist... lohnt es sich überhaupt dagegen vorzugehen? Am ende sind die Kosten des Anwaltes etc. höher als die eigentliche Rechnung. Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?

LG

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Kann ich meinen Nachbarn denn beim IB entlasten wenn ich sage, dass wir das Paket entgegengenommen haben?

Wieso und für was entlasten ?
Der Nachbar spielt doch überhaupt keine Rolle in diesem Szenario ! Er hat lediglich das Paket angenommen
quote:
An sie ist auch die Mahnung + Rechnung Adressiert!

Wo ist das Problem ?
Du bist außen vor - Kundin ist die Freundin
Sie hat zu zahlen



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#8
 Von 
impger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte mit den ganzen Sachen noch nichts zu tun. Von daher schockt es mich ein wenig! Ich bin damit noch nicht vertraut und kann nicht sagen wozu die Leute alles fähig sind. Aber ich bedanke mich herzlich! Echt klasse Antworten. Werde morgen direkt ein Schreiben aufsetzen.

LG und einen schönen Sonntag Abend noch

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