Probleme mit RA Fülleborn

18. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)
Probleme mit RA Fülleborn



Ich hatte vor ein paar Jahren eine Kontoauflösung welche über Real Inkasso abgewickelt wurde und von denen an die Kanzlei Fülleborn abgegeben wurde. Vor 2 Jahren hatte ich mit der Kanzlei einen Restschulderlass vereinbart wenn ich eine Summe von 1200,00 € in 50,00 € Raten abzahle.
Das ging so weit ganz gut, nur letztes Jahr habe ich für 3 Monate in der Zeitarbeit gearbeitet und dort bekamm ich mein Gehalt nicht zum Ende des Monats sonder, wie üblich, zum 20. des folge Monats ausgezahlt. Ich habe darüber die Kanzlei Fülleborn informiert und keine Antwort erhalten, wie so oft. Nach 2 Monaten bekamm ich dann ein Schreiben das ist jetzt 1800,00 € bis zum Ende des Monats zahlen soll.
Dem habe ich widersprochen und den ganzen Sachverhalt geschildert. Worauf dann die Antwort kamm ich soll die ganzen Unterlagen noch mal einreichen. Und die Raten zum 01. zahlen. das ging auch bis mitte März ganz gut. Mitte März habe ich wieder eine neue Anstellung bekommen und das auch in der Zeitarbeit. Also habe ich die Kanzlei darüber informiert das sich meine Situation verändert hat und ich, da ich ja arbeitslos war, u.a. verplichtet bin jeglich arbeit anzunehmen. Problem ist aber das ich das Gehalt zum 15. des folge Monats erst bekomme. Wieder keine Antwort von Fülleborn.
Heute bekomme ich ein Schreiben das ich bis zum Ende Juni 1600,00 € zahlen soll. Obwohl hier laut Ratenzahlungsplan nur noch 100,00 € offen sind und diese zum Juli u. August fällig.
Ich habe so den Eindruck das hier überhaupt kein Interesse besteht sich an den vereinbarte Restschulderlass zu halten. Geht ja der Kanzlei einiges durch die Lappen. Die Forderung ist so gut wie bezahlt, daher verstehe ich diese Reaktion nicht.
Ist das so üblich?


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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Ist das so üblich?

Ja



Interessant wäre zu wissen, was genau in dem Ratenzahlungsplan bei Zahlungsverzug festgehalten ist.



Die Mitteilungen zu der Zahlungsverzögerung hast du nicht per Einschreiben oder so versendet?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
hä? Was willst du jetzt hören?
Du hast das Geld am 20. eines Monats bekommen und dann plötzlich fünf Tage früher zum 15.! DU hast kein Interesse an der Vereinbarung! Ich verstehe die Reaktion sehr gut! Die lassen sich doch nicht von dir Verarschen!?

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#3
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Also erstmal verarsche ich hier keinen. Das mal am Rande und ich habe in meinen Arbeitsverträgen, welche dem Herrn Fülleborn vorliegen, unter Zahlungsvereinbarungen stehen, das die Gehälter bis spätestens 15. bzw. in dem vom letzten Jahr steht zum 20. des folge Monats. Ich habe, dazu bin ich auch verpflichtet, jede Veränderung in meinen finanziellen Verhältnissen mitzuteilen. Und das habe ich auch getan.

Zu der anderen Frage, nein per Einschreiben habe ich die ganzen Unterlagen nicht geschickt. Ist auch etwas unglaubwürde das sämtliche Schreiben nicht ankommen.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich habe so den Eindruck das hier überhaupt kein Interesse besteht sich an den vereinbarte Restschulderlass zu halten.

Was steht in dieser schriftlichen Vereinbarung unter zahlungsverzug ?

Besteht Deinerseits die EV ?

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#5
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Da steht das ich mit einer Rate nicht länger als 10 Tage in Verzug geraten soll. Darum habe ich ja auch meinen Arbeitsvertrag und all die Unterlagen die benötigt wurden mit geschickt. Ich würde mich ja selber ins Knie schießen wenn ich ich jetzt die Raten aussetzen würde. Unter anderem ist in dem Vertrag auch vermerkt das ich jeglich Veränderung die meine finanzielle Situation betrift, sprich Arbeitsaufnahme, unverzüglich zu melden habe. Das habe ich jedes mal auch gemacht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
nein per Einschreiben habe ich die ganzen Unterlagen nicht geschickt. Ist auch etwas unglaubwürde das sämtliche Schreiben nicht ankommen.

Falsch, die Anwälte werden bestreiten das du überhaupt etwas abgesendet hast.
Somit setzen sie sich nicht der Gefahr der Unglaubwürdigkeit aus sondern sorgen ganz einfach dafür das du die doppelte Beweislast (Absenden und Zustellen) trägst.



quote:
Da steht das ich mit einer Rate nicht länger als 10 Tage in Verzug geraten soll.

Erfahrungsgemäs steht dort etwas mehr. Ich fragte gestern deshalb nach der GENAUEN Formulierung, nicht nach einer Zusammenfassung ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Die Kenntnis der genauen Formulierung könnte durchaus relevant für die Sachverhaltsseinschätzung sein.

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#8
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Im Schreiben steht...

Ich erwarte daher den Zahlungseingang der monatlichen Rate in Höhe von 50,00 € auf das unten genannte Konto, erstmals zum 01.03.2009. Bitte geben Sie als Verwendungszweck stets Ihr Aktenzeichen ... an, da nur dann die Zhlung dem für Sie geführten Konto gutgeschrieben werden kann. Die folgenden Raten sind monatlich zum 01.fällig.

Zahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten oder die Zahlung pfändbarer Beträge durch Dritte werden auf die Vergleichssumme auch dann nicht angerechnet, wenn dem Zahlenden diese Vereinbarung bei Vornahme der Zahlung bicht bekannt war.

Eventuelle Zahlungen, die - gleichgültig von wem - vor Abschluß dieser Vereinbarung auf die Forderung geleistet worden sind, sind bereits berücksichtigt und werden auf die vorstehende Vereinbarung nicht angerechnet.

Vorsorglich darf ich darauf hinweisen, dass die Ratenzahlungsverinbarung hinfällig wird, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise länger als sieben Tage in Rückstand geraten. Für diesen Fall bin ich beautragt, das Verfahren fortzusetzen.

Die verstehende Vereinbarung wird von mir auf Grundlage Ihrer zur Zeit bestehenden Einkommens und Vermögensverhältnisse getroffen. Sollte ich davon Kenntnis erlagen, dass sich diese Verhältnisse für Sie positiv verändern, behalte ich mir vor, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu beenden. und nach meiner Wahl entweder die gesamt Restforderung geltend zu machen oder mit Ihnen eine neue, den veränderten Verhältnissen angepassten Regelungen zu treffen.


Ein Antwort auf mein Schreiben von letzter Woche habe ich von der Kanzlei Fülleborn nicht erhalten. Hätte mich auch stark gewundert.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Also DAS

quote:
Da steht das ich mit einer Rate nicht länger als 10 Tage in Verzug geraten soll.

steht ja nicht einmal ansatzweise dort in dem Schreiben.

Bist du sicher das es das richtige ist?


Denn dort steht, das ein Verzug von maximal 7 Tagen gestattet ist und bei auch nur einmaligem überschreiten dieser Frist die Ratenzahlung hinfällig ist und das normale Vollstreckungsverfahren fortgeführt wird.

Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie du auf 10 Tage Verzug kommst?


Fakt ist, du hast keine Ratenzahlungsvereinbarung mehr, der Erlass ist hinfällig, der Anwalt führt jetzt das normale Vollstreckungsverfahren über die volle Summe durch.



quote:
Ich habe so den Eindruck das hier überhaupt kein Interesse besteht sich an den vereinbarte Restschulderlass zu halten.

Genau das steh wohl in deiner Akte bei der Kanzelei ....





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Also erstmal habe ich oben im Text das Schreiben nicht vorliegen gehabt deshalb hier die 10 Tage, mein Fehler.

2. Ist es kompletter Unsinn. Ich bin als Arbeitssuchende verpflichtet jegliche Arbeit anzunehmen. Das habe ich auch getan. Mit der Arbeitsaufnahme habe ich nicht zur eine Verpflichtung gegen über der ARGE sondern auch gegenüber einer Kanzlei Fülleborn,meine wirtschaftliche Veränderung mitzuteilen, den wenn ich das nicht täte würde dieses womöglich als Betrug gewertet.

Also habe ich der Kanzlei Fülleborn meinen Arbeitsvertrag zukommen lassen und hier gesondert noch mal darauf hingewiesen wann hier die Zahlungen erfolgen und das ich von der ARGE keine Leistungen mehr beziehe, was ja auch verständlich ist.

Mir hier zu unterstellen ich hätte kein Interesse an der Zahlung meiner Verpflichtungen ist kompletter blödsinn und ich lasse mir dieses auch nicht unterstellen.

Ich bin meinen Verpflichtungen nach gekommen. Wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man mir das mitteilen. Aber selbst das ist nicht einmal erfolgt. Ich hatte letzte Woche das Anschreiben per Fax geschickt. Sendebericht liegt vor. Und selbst darauf wird nicht reagiert. Was der Normalfall hier anscheinend ist, den bis die Kanzlei Fülleborn sich mal zu einer Äußerung bequemt muss man schon mit einer Beschwerde drohen und dann werden die ganzen Unterlagen noch mal bzw. sogar ein 3. mal angefordert. Das nenne ich Nichtinteresse.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Fülleborn ist eine Masseninkassokanzlei welche wöchentlich Tausende von Mahnschreiben auf die Schuldner herabregnen lässt !
Zahlungsverzug bei der vereinbarter Ratenzahlung wird logischerweise ausgenutzt - dabei interesiert sich die Kanlei Null für die private Situation ( Arge etc)

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Da du anscheinend überhaupt nicht verstanden hast WAS du da unterschrieben hast, hier mal die Kurzfassung:

Teilweiser Schuldenerlass wenn die vereinbarten Raten zum 01 des Monats eingehen. Maximaler Verzug: 7 Tage.
Wird dieser Vertrag auch nur einmal nicht eingehalten, ist die gesammte Vereinbarung hinfällig .


Es ist egal was du dort hingesendet hast, denn DU kannst die Vereinbarung nicht einseitig abändern. Die Gegenseite hat keine Genehmigung erteilt, also hättest du die Rate zahlen müssen.

Hast du das nicht machst - schnurzegal aus welchem Grund - dann folgen die Konsequenzen.



quote:

Ich bin meinen Verpflichtungen nach gekommen.

Falsch, du bist vertragsbrüchig geworden durch die nichtzahlung.



quote:
Wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man mir das mitteilen.

Falsch. Die Rechtslage ist eindeutig, eine einseitige Änderung der Bedingungen ist nicht möglich. DU musst die Genehmigung deiner Änderungswünsche abwarten.



quote:
und hier gesondert noch mal darauf hingewiesen wann hier die Zahlungen erfolgen

Das ist nun mal kein Wunschkonzert. Wann die Zahlungen zu erfolgen haben steht in deinem Vertrag.
Deinen monetären Koordinationsprobleme werden nicht berücksichtigt, sie sind irrelevant!
DU HAST EINEN VERTRG ZU ERFÜLLEN.
Erfüllst du ihn nicht, ist auch die Gegenseite nicht mehr gebunden.





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#13
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

UND ICH KANN ZU DIESEM ZEITPUNKT NICHT ZAHLEN; WEIL KEIN GELD DA IST:

Ich habe das ganze schon verstanden, obwohl mir hier ständig was anderes unterstellt wird.

Dann bleibt zum Schluß für mich nur noch die private Insolvenz. Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.07 und ich bin nicht gewillt dieses weiter forzusetzen. Da ich ohne Vertragsverlängerung wieder in ALG II falle kommt für mich nur die private Insolvenz infrage, den bezahlen kann ich die komplette Forderung nicht.

-- Editiert am 30.06.2011 11:14

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#14
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Gegen den MB wurde je, wie ich schon geschrieben hatte, Widerspruch eingelegt. Interessant ist hier vielleicht, das er seine Forderung von 1500,00 € runter geschraubt hatte auf etwas über 500,00 € (müsste im Schriftwechsel nachschauen um den genauen Betrag zu nennen) Seit dem ist nichts mehr passiert. Was normal bei der Kanzlei ist.

Antworten erfolgen nur schleppend oder gar nicht.

Was kann ich hier noch machen, die Forderung soll ja auch bei der Schufa aus dem Negativstatus.

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Interessant ist hier vielleicht, das er seine Forderung von 1500,00 € runter geschraubt hatte auf etwas über 500,00 €

Ist doch schon mal positiv !

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#16
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Heute kam nun nach fast einem Jahr ein Schreiben meiner Anwälte mit dem Schriftsatz der Kanzlei Fülleborn. Es wurde Klage bei Gericht eingereicht und nun beläuft sich die Forderung auf einmal auf 1069,00€, wieder ein anderer Betrag als im MB und im Schriftwechsel davor.

Sind solche Praktiken eigentlich noch erlaubt?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Ja, es ist erlaubt Schuldner gerichtlich auf Zahlung zu verklagen.

Und es ist auch normal, das Schulden steigen wenn man nicht zahlt (Zinsen, Verfahrenskosten, etc.). Steht sogar so im Gesetz.


Vor Gericht kann man sich dann im Rahmen einer Forderungaufstellung bzwe. innerhalb der Klagebegründung erklären lassen, wie dieser Betrag zustande kommt.
Denn außergerichtlich wird die Kanzelei das wohl nicht mehr machen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#18
 Von 
rosenrot211
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 20x hilfreich)

Es gibt eine Aufstellung der Kanzlei Fülleborn nur da steigt keiner durch da er hier Kosten angegeben hat die gar nicht existieren, wie z.b. Gerichtskosten, einen angeblichen Titel usw. auf die Schreiben meiner Anwältin hat er nie reagiert. Sie hatte ja im letzten Jahr entsprechende Unterlagen, wie Urteil usw. angefordert, da kam ja nichts, außer einem Mahnbescheid mit einer fiktiven Forderung von etwas über 500,00€, wie er auf diese Forderung kam ist unklar. Auch sind hier Zinsen nie Tituliert worden. Er wollte ja von mir zu erst noch 1800,00€ haben, (eine glatte Summe) wofür ist mir nicht klar, den in einem Jahr können sich nie so viele Zinsen ergeben. Der MB war dann über eine andere Summe und jetzt nach gut einem Jahr kommt er mit einer Forderung von etwas über 1000,00€ an. Die Aufstellung welche meiner Anwältin im letzten Jahr vorlag, liegt der Klage ebenfalls bei. Der Schriftwechsel und die damit vereinbarte Stundung liegt nicht bei, bzw. Restschuld erlass.

Ich finde es unmöglich das man sich hier, anscheinend mit Absicht, fast ein Jahr zeit lässt um den Fall nun zu schließen. Immerhin läuft das ganze schon gut 8 Jahre und evtl. sind da doch schon Verjährungen eingetreten.

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#19
 Von 
guest-12329.06.2012 22:24:55
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Frag besser deine Anwältin als dieses Forum. Einige Beiträge hier sind nach Inhalt und auch nach Tonfall wirklich unterste Schublade.

Nur ganz grob Folgendes:
An deiner Stelle würde ich schlicht nachschauen, wie hoch die ursprüngliche (unstreitige) Hauptforderung der Bank war und wie viel du insgesamt bezahlt hast. Soweit die Hauptforderung noch teilweise offen ist, kannst du die Forderung in dieser Höhe auch vor Gericht unstreitig stellen oder anerkennen.

Verjährung dürfte wegen der Ratenzahlungen wahrscheinlich noch nicht eingetreten. Das hindert dich aber nicht, dich vor Gericht erst einmal auf Verjährung zu berufen. Im schilmmsten Fall sagt das Gericht, dass es anderer Meinung ist.

Die Angemessenheit der übrigen Inkasso-Kosten solltest du vollumfänglich bestreiten. Wenn die Gegenseite vorträgt, dass du ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet hast, trag vor, dass dieses in der vorliegenden Konstellation nicht verbindlich ist(AG Hameln, Urteil vom 07.08.2009, 23 C 40/09 , AG Lahnstein, Urteil vom 02.06.2009, 20 C 595/08 ).

Und leg dem Gericht wirklich ALLE Briefe der Inkasso-Bude und des Rechtsanwalts aus den vergangenen Jahren vor. Es kann für dich nur hilfreich sein, wenn das Gericht das widersprüchliche Verhalten der Gegenseite erkennt.

Schick NIEMALS deine Arbeitsverträge oder sonstige persönliche Informationen an die Inkasso-Buden. Das geht die schlichtweg nichts an!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Es gibt eine Aufstellung der Kanzlei Fülleborn nur da steigt keiner durch da er hier Kosten angegeben hat die gar nicht existieren, wie z.b. Gerichtskosten, einen angeblichen Titel usw.

Wie üblich, den Schuldner solange verunsichern und verwirren bis er zahlt.

Genau das wird so vor Gericht nicht funktionieren, wenn du bestreitest das diese Posten berechtigt sind.
Wenn sie es nicht plausibel erklären, dann wird der Posten normalerweise vom Richter gestrichen.



Ich gehe mal nicht davon aus, das du eine einmalige Zahlung von 500-600 EUR als außergerichtlichen Vergleich anbieten kannst?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Heute kam nun nach fast einem Jahr ein Schreiben meiner Anwälte mit dem Schriftsatz der Kanzlei Fülleborn. Es wurde Klage bei Gericht eingereicht und nun beläuft sich die Forderung auf einmal auf 1069,00€, wieder ein anderer Betrag als im MB und im Schriftwechsel davor.

Sind solche Praktiken eigentlich noch erlaubt?



Verlink doch maL die Klagebegründung hier
(Namen und Anschrift abdecken)

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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