Prozess gewonnen, Titel in der Hand (seit Jahren), keine Zahlung

17. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Prozess gewonnen, Titel in der Hand (seit Jahren), keine Zahlung

Hallo zusammen,

im Jahr 2009 wurde für unser Haus der Garten angelegt. Dies endete in einem Fiasko. Bereits nach einem halben Jahr massive Setzungen beim Pflaster, Lücken bei gestellten Granitstelen, ...
Der Gärtner hat sich geweigert nachzubessern. Danach das Spiel mit Anwalt und Fristen. Schließlich Prozess inkl. Gutachten gewonnen (2011), d.h. wir haben einen Titel. Kosten für Anwalt, Gutachten und Gericht von ca. 8.500 €.
Nun zu meinem Problem:
Vor und während dem Prozess hat unser Anwalt gesagt, dass wenn man erst mal einen Titel hat, man leicht an das Geld kommt (Kontenpfändung, Gerichtsvollzieher, bei Kunden des Gärtners direkt abgreifen und was er sonst noch so erzählt hat).
Nach dem Prozess hat sich das schon anders angehört:
- Kontenpfändung hilft wenig, dann macht er es halt über ein anderes Konto.
- Gerichtsvollzieher bringt angeblich fast nichts bei und ist ach so überlastet.
- ...
- Jetzt hieß es vor einem halben Jahr, der Gärtner hätte eine Festanstellung und es würde Lohn gepfändet, bei mir kommt aber nichts an. Interessanter Weise scheint aber das Gewerbe des Gärtners noch aktiv zu sein (Homepage, Facebook).
- ...

In den ersten Jahren tröpfelte das Geld noch herein (ca. 2.000 € pro Jahr), seit über 2 Jahren gar nichts mehr. Insgesamt haben wir noch nicht einmal die Verfahrenskosten wieder reinbekommen.
Das besonders ärgerliche ist, dass der Gärtner wohl bestens lebt. Sein Kleinkind fährt ein neues Quad, für seine Firma kann er Erweiterungen bauen, hat ein schickes Materiallager und einen dicken Audi. Auf seiner Homepage nagelneue, tolle Maschine.
Und wir mussten gerade auf eigene Kosten die Gartenanlage komplett (auf eigene Kosten) sanieren lassen.

Fragen per Mail beantwortet der Anwalt grundsätzlich nicht (nur Lesebestätigungen). Auf mündliche Anfragen kommen immer nur Vertröstungen und Sprüche ("einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen").
Wenn man nach einem Insolvenzverfahren fragt, wird nur ausweichend geantwortet und der RA sagt, dass er sich Gedanken macht und sich meldet (macht dies aber nie).
Ich habe auch schon zig mal nach einer genauen Aufstellung gefragt, wie viel genau noch "eingetrieben" werden muss, auch hier immer nur Vertröstungen und ich bekomme nichts. Wegen einer Vermögensauskunft: Könnte man mal wieder machen, es passiert aber nichts.

Kernfrage:
Was kann ich tun?
Ist es sinnvoll den Anwalt zu wechseln? Was würde mich das kosten? Was für ein Fachgebiet wäre hier sinnvoll oder ist das unwesentlich?
Kann man das Geld auf eine andere Weise eintreiben, z.B. Inkassounternehmen, das einen Anteil des eingetriebenen Geldes als Provision erhält?

Gruß
Dr. P3pp3r

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast im Moment keinerlei Ahnung, wodran das eigentlich liegt. Passiert nichts, weil der Anwalt eine blinde Nuss ist oder weil der Schuldner nur gut genug trickst?
Bevor du das nicht herausfindest, kann man dir absolute keine sinnvolle Antwort geben, was man tun kann.

Zitat:
Das besonders ärgerliche ist, dass der Gärtner wohl bestens lebt. Sein Kleinkind fährt ein neues Quad, für seine Firma kann er Erweiterungen bauen, hat ein schickes Materiallager und einen dicken Audi. Auf seiner Homepage nagelneue, tolle Maschine.

Die Firma hat welche Rechtsform?
Wenn er das als Einzelunternehmer macht, könnte man den GV losschicken mit der Aufforderung, gezielt diese Maschinen und das gesamte Materiallager zu pfänden, sowie eine Taschenpfändung vorzunehmen. Also alles, was er für seinen Job braucht. Machen kann er dagegen nichts, erst recht nicht, wenn er sowieso noch über eine Festanstellung irgendwo verfügt.

Zitat:
Ich habe auch schon zig mal nach einer genauen Aufstellung gefragt, wie viel genau noch "eingetrieben" werden muss, auch hier immer nur Vertröstungen und ich bekomme nichts

Das würde ich mal zum Anlass nehmen, mich bei der für den Anwalt zuständigen Anwaltskammer zu beschweren oder das wenigstens anzudrohen. Vielleicht erfährt man dann etwas mehr, wenn der Anwalt unangenehme Folgen vermeiden will.

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#2
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Die Firma hat welche Rechtsform?

Er ist Einzelunternehmer.
GV losschicken ist eben nicht einfach. Der RA sagt der hat keine Zeit oder er hat nichts erreicht und nur 122,35 € bekommen. Und wer der GV ist, weiß ich selber nicht. Habe ich auch schon angefragt. Anfrage wurde ignoriert.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn der GV keine Zeit hat, dann kann man sich vor Gericht darüber beschweren.

Wenn der GV nur ein paar Euro bekommt und die Maschinen nicht auffindbar sein sollten, könnte der Schuldner sich hier einer Straftat schuldig gemacht haben. Sichtwort Vollstreckungsvereitelung. Wurden dem GV zu dem behaupteten Vermögen in Form von Gartenbaumaschinen u.ä. denn Hinweise gegeben?

Man könnte natürlich mal versuchen, ob die Polizei bei einer Strafanzeige weiter kommt. Ob sie ermittelt, wohin die Baumaschinen verschwunden sind, woher das Geld für das Quad stammt und wieso Dinge und Sachwerte auf Homepage und bei Facebook usw. auftauchen, das aber bei Pfändungen alles nicht da zu sein scheint.

Du kannst natürlich jederzeit dem Anwalt das Mandat entziehen und mit Fristsetzung eine Abrechnung und die Herausgabe des Titels usw. verlangen. Um dann ggf. mal selbst alles in die Hand zu nehmen. Ob das was bringt, weiß hier im Forum niemand, da niemand weiß, woran das liegt, das kein Geld fliest.

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn er das als Einzelunternehmer macht, könnte man den GV losschicken mit der Aufforderung, gezielt diese Maschinen und das gesamte Materiallager zu pfänden, sowie eine Taschenpfändung vorzunehmen. Also alles, was er für seinen Job braucht.


Also hier würde ich mepeisen mal widersprechen.

Gerade wenn er die Maschinen zu seiner Erwerbstätigkeit braucht, sind diese nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO
absolut unpfändbar.

[size=14]5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;[/size]


Zitat (von Dr._P3pp3r):
etzt hieß es vor einem halben Jahr, der Gärtner hätte eine Festanstellung und es würde Lohn gepfändet,



Da müsste man jetzt die Fakten genauer kennen und wissen was Sache ist und ob er den Job
überhaupt noch hat.
Die Frage ist auch, ob die Maschinen überhaupt sein Eigentum sind.


Zitat (von Dr._P3pp3r):
Was kann ich tun?



Wenn man etwas Zeit und Geld investiert, könnte man folgendes machen.

Durch den GV die Vermögensauskunft fordern.
So weit ich weiss, hat ein Gläubiger das Recht, dass auch die Auftraggeber der letzten Zeit angegeben werden.
Bei diesen anfragen, ob von der Firma XY noch Forderungen offen sind. Antwort wirst du vielleicht keine bekommen,
aber oftmals eine Reaktion vom Schuldner.

Versuchen herauszubekommen, wo er aktuell Baustellen hat. Dort die offenen Forderungen mittels vorläufigem
Zahlungsverbot sichern.

Oftmals sucht dann der Schuldner von sich aus das Gespräch.


gruß charly


-- Editiert von charlyt4 am 17.05.2017 11:38

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Gruß Charly

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dr._P3pp3r):
Ich habe auch schon zig mal nach einer genauen Aufstellung gefragt, wie viel genau noch "eingetrieben" werden muss, auch hier immer nur Vertröstungen und ich bekomme nichts.

Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zur Übergabe einer entsprechendn Aufstellung.
Ankündigen das man nach verstreichen der Frist ohne weitere Ankündigung die Anwaltskammer einschalten wird, ihn auf Herausgabe verklagen wird und entsprechende Strafanzeige erstatten wird.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Gerade wenn er die Maschinen zu seiner Erwerbstätigkeit braucht

vs.
Zitat:
Jetzt hieß es vor einem halben Jahr, der Gärtner hätte eine Festanstellung und es würde Lohn gepfändet

Habe mir schon was dabei gedacht ;-)

Teure Baumaschinen für ein Hobby oder eine Nebentätigkeit ist, wenn alles unterhalb der Freigrenze liegen soll, sicherlich nicht vertretbar.
Ein Teilelager und entsprechende professionelle Gartenbaumaschinen kosten keine 5€.

Es geht mir auch eher darum, dass bei solchen Dingen oft ans Licht kommt, dass hier gezielt Geld beiseite geschafft wird. Am Ende gehört dann plötzlich alles der Ehefrau usw. Wäre nicht der erste, der plötzlich das Geld in Bar bezahlt, wenn man ihm seine Nebenerwerbs-Existenz unter dem Hintern wegpfänden will.

Das Hauptproblem ist nach wie vor, dass TE nicht einschätzen kann, ob der Anwalt seine Arbeit nicht macht oder ob er es mit einem nur besonders geschickten Schuldner zu tun hat. Das zu klären ist seine erste Aufgabe. Denn was passiert, wenn der Schuldner fleißig bezahlt hat und genug gepfändet wurde und nur der Anwalt einfach keinen Bock hat, das abzurechnen und weiter zu reichen?

Alles andere sind dann Fragen, die man parallel mal klärt oder dann im Anschluss.


-- Editiert von mepeisen am 17.05.2017 16:32

Signatur:

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#7
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Zu den Baumaschinen:
Sind es Seine? Weiß ich nicht. Aber die sind nagelneu (Bagger, Transporter, Rüttler, ...). Das wird doch auch nicht an jemand verleast, der Null Bonität hat.

Zum Thema der Schuldner lenkt ein:
Der ist sehr starrköpfig. Sonst hätte er auch in unserem Garten nachgebessert anstatt Fristen reaktionslos verstreichen zu lassen. Der saß auch vor Gericht und hat dem Richter ins Gesicht gelogen, wie schlecht sein Laden läuft. Schon damals sahen die betriebswirtschaftlichen Auswertungen dann viel besser aus (die musste er nach der Verhandlung damals offenlegen). Anstatt einem hohen Verlust, ein kleiner Gewinn. Er hatte da auf einen billigen Vergleich spekuliert.
Eine aktuelle Baustelle hatte der RA auch mal aufgetrieben, da flossen dann auch mal 2.000 €. Wirkung auf den Schuldner: keine. Leider ist seine Firma inzwischen umgezogen und jetzt 45 Minuten entfernt. Hier in der Gegend sieht man ihn nicht mehr.

Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt gemacht. Dann werde ich genau nachhaken, was passiert und warum etwas nicht passiert. Auch werde ich dann die Unterlagen innerhalb einer Frist einfordern.
Ich werde mit meinen Fragen und Eurem Input einen Fragenkatalog zusammenstellen. Nach dem Termin melde ich mich dann mit weiteren Infos.

Gruß
Dr. P3pp3r

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#8
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat Gärtner vom 08.03.2017 (Facebook):

Zitat:
Was ist unterstürzender als ein moderner und gepflegter Maschinenpark?
Für gute Arbeit braucht man gutes Werkzeug. Daher investieren wir ständig in eine moderne technische Ausrüstung. Das richtige Fahrzeug, die richtige Maschine - jederzeit verfügbar. Ein Vorteil, der uns hilft, Projekte zeitnah und kostengünstig auszuführen.

Man kann investieren, wenn man jemandem Geld schuldet? Nett.

-- Editiert von Dr._P3pp3r am 17.05.2017 19:18

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie gesagt: Erster Schritt ist zu klären, was der Anwalt gemacht hat und was in den Akten des GV steht.

Wenn bisher nicht richtig nachgehakt wurde, muss man das mal machen. Mit den Facebook-Hinweisen gezielt den GV dazu bringen, genau diesen Fuhrpark zu pfänden u.ä.

Sollte aber dem GV irgendwie vorgeschwindelt worden sein, dass nichts zu holen war, könnten diese Facebook-Einträge u.ä. mal bei der Polizei angezeigt werden können als Vermutung einer Vollstreckungsvereitelung. Besprich das mit deinem Anwalt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man sollte sich doch mal die Aushändigung der Handakte erbitten, um darin mal zu lesen bzw. um sich in der Kanzlei Kopien davon anzufertigen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Mit "Handakte" ist die Akte des Anwalts zu dem Fall gemeint? D.h. Aufzeichnungen zu Schriftverkehr, Zahlungen und Memos usw.?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja. Ja.

Signatur:

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#13
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Auf seine Facebookseite zu verweisen bringt rechtlich nichts. Da kann man schreiben was man will, kann ja auch alles gelogen und schön geredet sein. Rechtlich nicht verwertbar. Wenn man bei einem Gerichtstermin den guten Mann vor dem Richter mal drauf anspricht kann das natürlich was anderes sein. Da könnte der Richter einen entsprechenden Einruck des Gärtners bekommen. Schließlich müsste er sich auf Nachfrage des Richters dann erklären

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Rechtlich nicht verwertbar

Ganz überflüssig ist es nicht.

Das ganze begründet aus rechtlicher Sicht einem Verdacht. Und diesem wird im Regelfall alleine schon von Amts wegen nachgegangen, wenn man es anzeigt.

Und gerade bei Pfändungsaufträgen solche Hinweise entsprechend an einen Gerichtsvollzieher mitzugeben, bewirkt, dass er sehr genau nachschaut und sehr genau nachschaut. Auch in Garagen usw. Dass er sich nicht auf einen möglicherweise gespielten ersten Eindruck verlässt.

-- Editiert von mepeisen am 22.05.2017 10:32

Signatur:

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#15
 Von 
Dr._P3pp3r
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

das Gespräch mit dem Rechtsanwalt hat Folgendes ergeben:
- Vermögensauskunft wurde seit "ein paar Jahren" nicht mehr eingefordert. Dies soll nun wieder geschehen.
- Das Zollamt wurde kontaktiert. Anscheinend kann man da Informationen über den GF und Umfang der Tätigkeit bekommen?!
- Das Grundstück des Schuldners soll mit einer Sicherungshypothek belastet werden. Damit ist wohl ein Verkauf ausgeschlossen?!
- Über die Banken kommt man irgendwie an KFZ-Informationen ran, sagt der RA.
- Insolvenzantrag gefährlich, da hier kosten 5-stelligen Bereich drohen?!
- Der RA hakt nochmal beim GV über laufende Maßnahmen nach.
- Aus der Lohnpfändung kommen wohl nur ca. 50 € monatlich, da mit 3 Kindern wohl 2.400 € unpfändbar sind.
- Alle bekannten Konten sind angeblich gepfändet, aber da kommt nie was.
- Dann kam noch eine Anzeige wegen "Betrugs" ins Gespräch.

Bis Mitte Juni sollen hier neue Informationen fließen. Bestimmt muss ich diese wieder aktiv abgreifen.

Ich bin persönlich zu dem Betrieb des Gärtners gefahren, um mir das Ganze mal anzuschauen:
Dort steht eine nagelneue riesige Halle mit teuren Toren, man sieht noch Kabel im Inneren baumeln. Der Boden ist noch unbewachsen von den Tiefbauarbeiten. Es sind nur die ersten Randsteine gesetzt.
Er wohnt neben dran in einem riesigen Haus:
- nagelneues Dach
- schöner Garten (wie ironisch)
- 2 nagelneue Garagentore an der Doppelgarage
- frisch verkleidete Fassade
- Auto auf dem Grundstück
- ...
Ein Lager voll mit Rohren, Baustoffen, Kies, Erde, Rindenmulch, ...
Da liegen Schaufeln für einen Schneepflug rum. Nagelneue Container. Anhänger. Ein protziges Firmenschild. Usw. usf. etc. pp.
Kann sich die teuren Getränke vom Rapp ins Haus liefern lassen.
Und ja, er wohnt in dem Haus. Er hat über die Mauer geglotzt als er uns reden gehört hat.
Und der kann seine Schulden nicht bezahlen? Da kann man nichts pfänden? Pfff.

Gruß
Dr. P3pp3r

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Damit ist wohl ein Verkauf ausgeschlossen?!

Ein Verkauf des Schuldners ist damit ausgeschlossen Ja.
Und ggf. kann man sogar die Zwangsversteigerung irgendwann initiieren aus der Hypothek heraus.

Zitat:
Über die Banken kommt man irgendwie an KFZ-Informationen ran, sagt der RA.

Kapiere ich nicht. Da hat der Anwalt auch bestimmt was anderes gemeint. Man kann den Gerichtsvollzieher mit dem Einholen diverser Infos beauftragen.

Zitat:
Insolvenzantrag gefährlich, da hier kosten 5-stelligen Bereich drohen?!

Hintergrundinfos siehe u.a. hier: http://www.rechthaber.com/drohung-mit-insolvenzantrag-gute-idee-oder-eigentor/

Zitat:
Ich bin persönlich zu dem Betrieb des Gärtners gefahren

Gib deine Erkenntnisse an den Anwalt weiter, damit er den GV mit entsprechendem Auftrag losschicken kann. Das komplette Lager pfänden. Anhänger usw. Baustoffe von einigen Tonnen geben auch ein paar hundert Euro...

Signatur:

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