Prozessbetrug durch Juristen? Titel erschlichen durch Fake-Adresse, IBAN-Trick und Umgehung des HZÜ

6. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
moonlight85.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozessbetrug durch Juristen? Titel erschlichen durch Fake-Adresse, IBAN-Trick und Umgehung des HZÜ

Hallo zusammen,
ich brauche eure Einschätzung zu einem Fall von massivem Rechtsmissbrauch. Ich lebe seit Jahren fest in den USA (Lebensmittelpunkt), werde aber in Deutschland von einem Anwalt mit Methoden überzogen, die für mich nach vorsätzlichem Prozessbetrug aussehen. Besonders brisant: Der Beteiligte ist selbst Jurist und weiß ganz genau, was er tut.
Die Vorgeschichte:
Ich hatte einen Mietvertrag für eine Wohnung in Dortmund unterschrieben. Noch vor dem Einzug kam es zu extrem suspekten und unseriösen Umständen seitens der Vermieterseite.
• Kein Einzug: Ich habe die Wohnung nie bezogen und war dort nie gemeldet.
• Sofortige Schlüssel-Rückgabe: Ich habe die Schlüssel unmittelbar nach Erhalt wieder abgegeben, um den Vertrag nicht zu vollziehen.
• Der „Vergleich": Es gab eine einseitige Forderung über 800 €, um die Sache zu beenden. Es existiert jedoch kein unterschriebener Vergleich.
Die versuchte Zahlung (Annahmeverzug):
Ich wollte die Sache fair regeln und habe 400 € der geforderten 800 € überwiesen – ausdrücklich unter Vorbehalt.
• IBAN-Fehler: Das Geld kam zurückgebucht an mein Konto in den USA. Grund: Die vom Anwalt angegebene IBAN war fehlerhaft oder passte nicht zum Kontoinhaber.
• Ignoranz: Ich habe den Anwalt über den Fehler informiert und um korrekte Daten gebeten. Er reagierte nicht, sondern leitete stattdessen das Mahnverfahren ein.
Die Masche beim Mahnbescheid (Ninja-Zustellung):
Obwohl dieser Jurist durch E-Mails und Hinweise Dritter genau weiß, dass ich in den USA lebe, hat er folgendes konstruiert:
1. Falscher Forderungsgrund: Er deklariert die Forderung als „Wohnraummiete", um den Gerichtsstand Dortmund zu erzwingen (obwohl ich nie dort gewohnt habe).
2. Manipulation der Zustellung: Er gab die Adresse der Wohnung, für die ich die Schlüssel sofort zurückgegeben hatte, als Wohnsitz an. Da mein Name nicht am Briefkasten steht (ich mache dort nur Urlaub), wies er den Zusteller schriftlich an: „Bitte in den namenlosen Briefkasten unten rechts einwerfen".
3. Vorsätzliche Umgehung des HZÜ: Verwandte vor Ort haben ihn explizit darauf hingewiesen, dass ich in den USA lebe. Er ignoriert das völlig, um das Haager Zustellungsübereinkommen zu umgehen – offensichtlich, weil ihm die offizielle Auslandszustellung zu teuer und langwierig war.
4. Druckmittel: Die Gerichtsvollzieherin klebt nun Zettel an die Tür von Verwandten und behauptet, ich würde dort wohnen, was faktisch falsch ist. Eine Meldeamtsanfrage (EMA) wurde offenbar bewusst unterlassen.
Meine Fragen an euch:
• Wie bewertet ihr es, wenn ein Anwalt als Organ der Rechtspflege wider besseres Wissens eine Zustelladresse fingiert, um internationale Abkommen (HZÜ) zu umgehen?
• Kann eine Ersatzzustellung in einen namenlosen Briefkasten wirksam sein, wenn der Anwalt sogar von Dritten über den Auslandsaufenthalt informiert wurde?
• Ist das Erschleichen eines Mahnbescheids trotz Annahmeverzugs (falsche IBAN) und falschem Forderungsgrund bereits als vollendeter Prozessbetrug zu werten?
Ich habe bereits Wiedereinsetzung beantragt und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Hat jemand Erfahrung mit Strafanzeigen gegen Anwälte wegen systematischer Umgehung von Zustellungsvorschriften?
Vielen Dank für eure Hilfe!




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40183 Beiträge, 6548x hilfreich)

Zitat (von moonlight85.):
Ich habe bereits Wiedereinsetzung beantragt und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Zur Einordnung:
- Wiedereinsetzung von was, bei wem und wann beantragt?
- Dienstaufsichtsbeschwerde bei wem und weswegen eingereicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5939 Beiträge, 2617x hilfreich)

Zitat (von moonlight85.):
1. Falscher Forderungsgrund: Er deklariert die Forderung als „Wohnraummiete", um den Gerichtsstand Dortmund zu erzwingen (obwohl ich nie dort gewohnt habe).


Zitat (von moonlight85.):
Ich hatte einen Mietvertrag für eine Wohnung in Dortmund unterschrieben.


Findest du den Widerspruch selbst?

Zitat (von moonlight85.):
• Sofortige Schlüssel-Rückgabe: Ich habe die Schlüssel unmittelbar nach Erhalt wieder abgegeben, um den Vertrag nicht zu vollziehen.


Der Vertrag wird durch die sofortige Schlüsselrückgabe weder nicht vollzogen, noch gekündigt. Man könnte eventuell eine Aufhebung konstruieren, dafür fehlen dir aber die Beweise und die Gegenseite scheint nicht von einer Aufhebung auszugehen.

Eine von dir in Deutschland angemietete Wohnung dürfe durchaus als Zustelladresse akzeptiert werden. Wann und wie oft der Briefkasten geleert wird ist ganz allein dein Problem.

Etwas widersprüchlich ist daran, dass der Vermieter offensichtlich davon ausgeht, dass der Mietvertrag immer noch Bestand hat. Kann aber auch sein, dass er monatlich weiter die Miete einklagen wird, weil von einer Kündigung oder Aufhebung des Vertrages lese ich in der ganzen Sachverhaltsdarstellung nichts.

Ich sehe da keinerlei Anzeichen für Betrug auf Vermieterseite.

Bei dir sieht das schon anders aus, einen Vertrag abzuschließen und ihn offensichtlich nicht erfüllen zu wollen könnte man durchaus als Betrug ahnden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129755 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von moonlight85.):
Er deklariert die Forderung als „Wohnraummiete", um den Gerichtsstand Dortmund zu erzwingen (obwohl ich nie dort gewohnt habe).

Da ein wohnen nicht erforderlich ist, um Wohnraummiete zu schulden, ist das Argument irrelevant.



Zitat (von moonlight85.):
• Wie bewertet ihr es, wenn ein Anwalt als Organ der Rechtspflege wider besseres Wissens eine Zustelladresse fingiert, um internationale Abkommen (HZÜ) zu umgehen?

Ich würde das Vorgehen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Rechtsanwaltskammer zuführen.



Zitat (von moonlight85.):
• Kann eine Ersatzzustellung in einen namenlosen Briefkasten wirksam sein, wenn der Anwalt sogar von Dritten über den Auslandsaufenthalt informiert wurde?

Ja, das kann durchaus passieren. Wenn dieser Briefkasten zu der Wohnung gehört und der Mietvertrag zu dem Zeitpunkt der Zustellung noch lief, kann dies eine wirksame Zustellung sein.



Zitat (von moonlight85.):
wenn der Anwalt sogar von Dritten über den Auslandsaufenthalt informiert wurde?

Die reine Behauptung "Auslandsaufenthalt" ist so relevant wie der Sack Reis in China
Diese Dritten haben vermutlich weder Beweise vorgelegt, das die Behauptung stimmt, noch Nachweise das diese Information dem Anwalt zuging?



Zitat (von moonlight85.):
und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Rechtsanwalt ist ja noch wirkungsloser als die normalen Dienstaufsichtsbeschwerden.



Zitat (von moonlight85.):
4. Druckmittel: Die Gerichtsvollzieherin klebt nun Zettel an die Tür von Verwandten und behauptet, ich würde dort wohnen, was faktisch falsch ist.

Wie kommt die Gerichtsvollzieherin an die Anschrift der Verwandten?
Hat man die Gerichtsvollzieherin über den Irrtum informiert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, die Angaben des Mandanten zu überprüfen; kann er häufig auch gar nicht. Und ein ständiger Wohnsitz im Ausland schließt nicht aus, dass man auch in Deutschland eine Zustelladresse hat; und eine wirksame Zustellung ist nicht von einer EMA-Meldung abhängig. Ganz ehrlich, ich würde mich eher darum kümmern, dass der Titel aus der Welt kommt.

wirdwerden

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7508 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von moonlight85.):
und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Rechtsanwalt ist ja noch wirkungsloser als die normalen Dienstaufsichtsbeschwerden.

Eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" gegen einen Rechtsanwalt ist nur möglich, wenn dieser Bediensteter einer Behörde ist.

Der Einfachheit halber aus Wikipedia übernommen, wo es korrekt beschrieben wird:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist im deutschen Verwaltungsrecht ein form- und fristloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann und der sich an die Dienstaufsicht oder die vorgesetzte Dienststelle oder an den Dienstvorgesetzten wendet.

Im Fall des EP ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde insofern schlicht unmöglich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7508 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von moonlight85.):
Ich hatte einen Mietvertrag für eine Wohnung in Dortmund unterschrieben. Noch vor dem Einzug kam es zu extrem suspekten und unseriösen Umständen seitens der Vermieterseite.

Was waren das denn für "extrem suspekte und unseriöse Umstände"?
Zitat:

• Kein Einzug: Ich habe die Wohnung nie bezogen und war dort nie gemeldet.

Ändert nichts daran, daß ein gültiger Mietvertrag besteht.
Zitat:
• Sofortige Schlüssel-Rückgabe: Ich habe die Schlüssel unmittelbar nach Erhalt wieder abgegeben, um den Vertrag nicht zu vollziehen.

Ein Vertrag wird nicht "vollzogen", ein Vertrag wird vereinbart. Eine Schlüsselrückgabe stellt keine Kündigung des Mietvertrages dar.
Zitat:
• Der „Vergleich": Es gab eine einseitige Forderung über 800 €, um die Sache zu beenden. Es existiert jedoch kein unterschriebener Vergleich.

Das ist ein großzügiges Angebot.
Die versuchte Zahlung (Annahmeverzug):
Zitat:
Ich wollte die Sache fair regeln und habe 400 € der geforderten 800 € überwiesen – ausdrücklich unter Vorbehalt.
• IBAN-Fehler: Das Geld kam zurückgebucht an mein Konto in den USA. Grund: Die vom Anwalt angegebene IBAN war fehlerhaft oder passte nicht zum Kontoinhaber.

Dazu kann in einem Internetforum niemand etwas sagen. Wir wissen nicht, ob ein Fehler passiert ist und wer den Fehler gemacht hat.
Zitat:
• Ignoranz: Ich habe den Anwalt über den Fehler informiert und um korrekte Daten gebeten. Er reagierte nicht, sondern leitete stattdessen das Mahnverfahren ein.

Das macht er im Auftrag seines Mandanten, also des Vermieters.
Zitat:
Die Masche beim Mahnbescheid (Ninja-Zustellung):
Obwohl dieser Jurist durch E-Mails und Hinweise Dritter genau weiß, dass ich in den USA lebe, hat er folgendes konstruiert:
1. Falscher Forderungsgrund: Er deklariert die Forderung als „Wohnraummiete", um den Gerichtsstand Dortmund zu erzwingen (obwohl ich nie dort gewohnt habe).

Da eine Wohnung gemietet wurde, dreht sich die Forderung um Wohnraummiete. Um was denn sonst?
Der Gerichtsstand hat erstmal nichts mit dem Wohnort zu tun.
Zitat:
2. Manipulation der Zustellung: Er gab die Adresse der Wohnung, für die ich die Schlüssel sofort zurückgegeben hatte, als Wohnsitz an.

Das ist nachvollziehbar, die gemietete Wohnung darf als Anschrift des Wohnungsmieters verwendet werden. Völlig korrekt also.

Zitat:
Da mein Name nicht am Briefkasten steht (ich mache dort nur Urlaub), wies er den Zusteller schriftlich an: „Bitte in den namenlosen Briefkasten unten rechts einwerfen".

Wenn das der richtige Briefkasten ist, ist auch das m.E. nicht zu beanstanden.
Zitat:
3. Vorsätzliche Umgehung des HZÜ: Verwandte vor Ort haben ihn explizit darauf hingewiesen, dass ich in den USA lebe.

Das ist unerheblich.
Zitat:
Er ignoriert das völlig, um das Haager Zustellungsübereinkommen zu umgehen – offensichtlich, weil ihm die offizielle Auslandszustellung zu teuer und langwierig war.

Und das macht er völlig zu recht.
Zitat:
4. Druckmittel: Die Gerichtsvollzieherin klebt nun Zettel an die Tür von Verwandten und behauptet, ich würde dort wohnen, was faktisch falsch ist.

Das ist faktisch insofern richtig, als ja schließlich diese Wohnung gemietet wurde. Die darf nur zum Wohnen benutzt werden. Also...
Zitat:
Eine Meldeamtsanfrage (EMA) wurde offenbar bewusst unterlassen.

Die EMA-Auskunft würde auch überhaupt nichts ändern. Bei weitem nicht alle Menschen sind korrekt gemeldet, und die Zustellung muss auch nicht zwingend an die Meldeadresse erfolgen.
Zitat:
Meine Fragen an euch:
• Wie bewertet ihr es, wenn ein Anwalt als Organ der Rechtspflege wider besseres Wissens eine Zustelladresse fingiert, um internationale Abkommen (HZÜ) zu umgehen?

Da der Anwalt dies nicht macht, bewerte ich es als korrekt.
Zitat:
• Kann eine Ersatzzustellung in einen namenlosen Briefkasten wirksam sein, wenn der Anwalt sogar von Dritten über den Auslandsaufenthalt informiert wurde?

Ja.
Zitat:
• Ist das Erschleichen eines Mahnbescheids trotz Annahmeverzugs (falsche IBAN) und falschem Forderungsgrund bereits als vollendeter Prozessbetrug zu werten?

Nein. Erstens ist der Forderungsgrund korrekt - es wurde ja ein Wohnungsmietvertrag abgeschlossen - und wie die falsche IBAN zustandegekommen ist, wäre erstmal zu klären. Ein Fehler erfüllt aber nicht den Tatbestand des Betrugs, den kann man nur vorsätzlich begehen.
Zitat:
Ich habe bereits Wiedereinsetzung beantragt

Das könnte eventuell Erfolg haben, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Rechtslage.
Zitat:

und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Wo das denn bitte? Gegen einen selbständig tätigen Rechtsanwalt kann man keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen...
Zitat:
Hat jemand Erfahrung mit Strafanzeigen gegen Anwälte wegen systematischer Umgehung von Zustellungsvorschriften?

Davon abgesehen daß hier von einer solchen weit und breit nichts zu erkennen ist: nein. Das dürfte alle Jubeljahre einmal vorkommen, und dann vermutlich ähnlich verquast und erfolglos wie im beschriebenen Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von eh1960):


Zitat:
4. Druckmittel: Die Gerichtsvollzieherin klebt nun Zettel an die Tür von Verwandten und behauptet, ich würde dort wohnen, was faktisch falsch ist.


Das ist faktisch insofern richtig, als ja schließlich diese Wohnung gemietet wurde. Die darf nur zum Wohnen benutzt werden. Also...


Das halte ich für fraglich. Zunächst einmal wäre zu klären, was mit "dort" gemeint ist: die Wohnung, die der TE gemietet hat, oder die Wohnung der Verwandten? Im ersteren Fall hätte die Gerichtsvollzieherin zwar in der Sache einen Punkt, insofern, als dass der TE "dort" zwar nicht wohnt, die Wohnung aber gemietet hat - aber auf welcher Rechtsgrundlage zieht sie die Verwandtschaft dann da mit rein? Im zweiteren Fall läge sie in der Sache falsch, womit mir auch wieder eine Rechtsgrundlage für das Auftauchen bei der Verwandtschaft fehlt.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Der Gerichtsvollzieher bekommt einen Vollstreckungsauftrag. Der beinhaltet auch die Adresse des Schuldners. Er überprüft weder den materiell-rechtlichen Anspruch, noch stellt er sonstwelche Nachforschungen an. Wenn die Adresse des Schuldners nicht (mehr) stimmt, dann teilt das der nunmehrige Bewohner der Wohnung mit. Damit ist für ihn dann die Sache erledigt. Der/die GV leitet das dann an den Auftraggeber weiter. Wie der mit der Info umgeht, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129755 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
aber auf welcher Rechtsgrundlage zieht sie die Verwandtschaft dann da mit rein?

Der Gerichtsvollzieher darf auch dann vollstrecken, wenn der Schuldner an einem Ort nicht offiziell gemeldet ist, solange es sich um den tatsächlichen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Schuldners handelt oder pfändbares Vermögen des Schuldners dort ist.



Zitat (von wirdwerden):
noch stellt er sonstwelche Nachforschungen an.

Zitat (von wirdwerden):
Damit ist für ihn dann die Sache erledigt.

Die ZPO erlaubt ihm die Nachforschung und bei entsprechendem Auftrag würde er mit "Sache erledigt" einen Pflichtverstoß begehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Die ZPO erlaubt Nachforschungen dann, wenn Zweifel aufkommen. Ob denn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung existieren. Aber nicht im Vorhinein. Und darum geht es hier.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9853 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
BAN-Fehler: Das Geld kam zurückgebucht an mein Konto in den USA. Grund: Die vom Anwalt angegebene IBAN war fehlerhaft oder passte nicht zum Kontoinhaber.


Lag eventuell an der automatischen Prüfung, die die Banken inzwischen machen. heisst aber nicht, dass die IBAN falsch ist - wenn das System eine Fehlermeldung ausgibt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42452 Beiträge, 14738x hilfreich)

Noch zum "Erschleichen eines Mahnbescheides"
Das Mahnbescheidsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, in welchem keine materiellrechtliche Überprüfung statt findet. Das kommt doch erst ins Spiel, wenn der mögliche Schuldner sich gegen den Anspruch wehrt. Oder eben im Rahmen der Vollstreckung. Und, der Gläubiger hat ja auch einen Anspruch auf einen Titel. Abgesehen davon, hier war doch keine außergerichtliche Einigung erfolgt. Der Gläubiger hatte die Vorstellung, dass 800 € angemessen seien, der Schuldner meinte, 400 € seien genug. Da war doch gar nichts Greifbares da. Und das sind doch die Fälle, die sinnvollerweise im Rahmen eines (vereinfachten) Gerichtsverfahrens geklärt werden können.

Im übrigen ist der Hinweis von @cirius zutreffend. Wenn es die Kto.Nr. des Anwalts ist, man aber den Namen des Gläubigers angibt, dann wird der Betrag nicht auf dem Konto verbucht. Aber, war ja eh nur ein Teilbetrag. Der Mahnbescheid wäre also ohnehin gekommen.

Auch wird der Begriff "Organ der Rechtspflege" völlig missverstanden. Er bedeutet, dass der Anwalt im Rahmen des Gesetzes handeln soll, was er hier tut. Das Gesetz hat exakt diese Vorgehensweise als Option vorgesehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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