Prozesskostenhilfe Gerichtsverfahren Mahnbescheid

23. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
atlas2727
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe Gerichtsverfahren Mahnbescheid

Hallo, ich habe als Privatperson in einem Online-Geschäft für Ware bezahlt und aufgrund ausbleibender Kommunikation nach Bestellbestätigung fristgerecht per Einschreiben widerrufen und später gemahnt. Bis heute keinerlei Reaktion oder Erstattung.

Nun habe ich einen Mahnbescheid beantragt, der Schuldner hat rechtzeitig ohne Begründung widerrufen (Was denkt er sich nur?!).
Für den Mahnbescheid wurde mir Prozesskostenhilfe gewährt.

Nun muss die Gerichtsgebühr bezahlt werden, damit es weiter geht.
Bis heute weiter keinerlei Reaktion oder Erstattung.

Für das Gerichtsverfahren werde ich nun auch beim entsprechendem Gericht Prozesskostenhilfe beantragen.
Muss der angeforderte Betrag unbedingt jetzt vorher gezahlt werden, oder reicht es den Bescheid der Prozesskostenhilfe abzuwarten und dann wird die Gerichtsgebühr beglichen?

Angenommen rechtlich bekomme ich Recht, bleibt der Staat auf den Kosten für Mahnbescheid und Gerichtskosten sitzen bzw bleibe ich dennoch greifbar, oder holen die es sich vom Schuldner?


Wäre es ratsam sich nun anwaltlich vertreten zu lassen, oder kann man dies auch noch später wenn, das Gericht aus irgendeinem Grund die Sachlage nicht eindeutig sieht?

-- Editiert von User am 23. Januar 2025 15:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von atlas2727):
Nun habe ich einen Mahnbescheid beantragt, der Schuldner hat rechtzeitig ohne Begründung widerrufen

In DE ist es nicht möglich das der Schuldner einen Mahnbescheid widerrufen kann.



Zitat (von atlas2727):
Was denkt er sich nur

Eventuell hat er geprüft und festgestellt das es gar keinen Erstattungsanspruch gibt, eventuell meint er das aber auch nur, ...



Zitat (von atlas2727):
Muss der angeforderte Betrag unbedingt jetzt vorher gezahlt werden, oder reicht es den Bescheid der Prozesskostenhilfe abzuwarten und dann wird die Gerichtsgebühr beglichen?

Es wäre mir neu, das ein Gericht ohne Zahlung der Gebühr arbeitet.



Zitat (von atlas2727):
Angenommen rechtlich bekomme ich Recht, bleibt der Staat auf den Kosten für Mahnbescheid und Gerichtskosten sitzen bzw bleibe ich dennoch greifbar

Die Frage erstaunt mich, man hat doch schon einen Antrag gestellt?
Das das erst mal nur ein "Kredit" ohne Zins und Tilgung für Bedürftige ist, findet sich doch in den Unterlagen?

Aber ja, man ist "greifbar" wenn die Bedürftigkeit endet.



Zitat (von atlas2727):
Wäre es ratsam sich nun anwaltlich vertreten zu lassen

Welche fundierten Kenntnisse hat man denn in Prozessführung und Prozesstaktik?
Falls keine, dann wäre ein Anwalt schon ratsam.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
atlas2727
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, ich habe widerrufen geschrieben und meinte widersprochen.

(editiert)

-- Editiert von Moderator am 23. Januar 2025 17:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
atlas2727
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von atlas2727):
Es wäre mir neu, das ein Gericht ohne Zahlung der Gebühr arbeitet.


Es könnte aber auch möglich sein, dass das Gericht anschließend nichts rückerstattet.
Es steht ja in der Widerspruchsnachricht:
Das streitige Verfahren kann ohne Kostenzahlung nur eingeleitet werden, wenn Sie auch dafür beim Mahngericht Prozesskostenhilfe beantragen.
Der Rechtsstreit wird erst dann an das Amtsgericht (Ort des Schuldners) abgegeben.

Wenn das zuständige Amtsgericht den Rechtsstreit noch gar nicht erhalten hat, wie kann ich dann PKH beantragen?



Wäre es ratsam sich nun anwaltlich vertreten zu lassen oder kann man dies auch noch später wenn, das Gericht aus irgendeinem Grund die Sachlage nicht eindeutig sieht?



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