Hallo, ich habe als Privatperson in einem Online-Geschäft für Ware bezahlt und aufgrund ausbleibender Kommunikation nach Bestellbestätigung fristgerecht per Einschreiben widerrufen und später gemahnt. Bis heute keinerlei Reaktion oder Erstattung.
Nun habe ich einen Mahnbescheid beantragt, der Schuldner hat rechtzeitig ohne Begründung widerrufen (Was denkt er sich nur?!).
Für den Mahnbescheid wurde mir Prozesskostenhilfe gewährt.
Nun muss die Gerichtsgebühr bezahlt werden, damit es weiter geht.
Bis heute weiter keinerlei Reaktion oder Erstattung.
Für das Gerichtsverfahren werde ich nun auch beim entsprechendem Gericht Prozesskostenhilfe beantragen.
Muss der angeforderte Betrag unbedingt jetzt vorher gezahlt werden, oder reicht es den Bescheid der Prozesskostenhilfe abzuwarten und dann wird die Gerichtsgebühr beglichen?
Angenommen rechtlich bekomme ich Recht, bleibt der Staat auf den Kosten für Mahnbescheid und Gerichtskosten sitzen bzw bleibe ich dennoch greifbar, oder holen die es sich vom Schuldner?
Wäre es ratsam sich nun anwaltlich vertreten zu lassen, oder kann man dies auch noch später wenn, das Gericht aus irgendeinem Grund die Sachlage nicht eindeutig sieht?
-- Editiert von User am 23. Januar 2025 15:52
Prozesskostenhilfe Gerichtsverfahren Mahnbescheid
23. Januar 2025
Thema abonnieren
Frage vom 23. Januar 2025 | 15:48
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe Gerichtsverfahren Mahnbescheid
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#1
Antwort vom 23. Januar 2025 | 16:08
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatNun habe ich einen Mahnbescheid beantragt, der Schuldner hat rechtzeitig ohne Begründung widerrufen :
In DE ist es nicht möglich das der Schuldner einen Mahnbescheid widerrufen kann.
ZitatWas denkt er sich nur :
Eventuell hat er geprüft und festgestellt das es gar keinen Erstattungsanspruch gibt, eventuell meint er das aber auch nur, ...
ZitatMuss der angeforderte Betrag unbedingt jetzt vorher gezahlt werden, oder reicht es den Bescheid der Prozesskostenhilfe abzuwarten und dann wird die Gerichtsgebühr beglichen? :
Es wäre mir neu, das ein Gericht ohne Zahlung der Gebühr arbeitet.
ZitatAngenommen rechtlich bekomme ich Recht, bleibt der Staat auf den Kosten für Mahnbescheid und Gerichtskosten sitzen bzw bleibe ich dennoch greifbar :
Die Frage erstaunt mich, man hat doch schon einen Antrag gestellt?
Das das erst mal nur ein "Kredit" ohne Zins und Tilgung für Bedürftige ist, findet sich doch in den Unterlagen?
Aber ja, man ist "greifbar" wenn die Bedürftigkeit endet.
ZitatWäre es ratsam sich nun anwaltlich vertreten zu lassen :
Welche fundierten Kenntnisse hat man denn in Prozessführung und Prozesstaktik?
Falls keine, dann wäre ein Anwalt schon ratsam.
#2
Antwort vom 23. Januar 2025 | 16:20
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Stimmt, ich habe widerrufen geschrieben und meinte widersprochen.
(editiert)
-- Editiert von Moderator am 23. Januar 2025 17:17
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#3
Antwort vom 23. Januar 2025 | 16:43
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von atlas2727): :
Es wäre mir neu, das ein Gericht ohne Zahlung der Gebühr arbeitet.
Es könnte aber auch möglich sein, dass das Gericht anschließend nichts rückerstattet.
Es steht ja in der Widerspruchsnachricht:
Das streitige Verfahren kann ohne Kostenzahlung nur eingeleitet werden, wenn Sie auch dafür beim Mahngericht Prozesskostenhilfe beantragen.
Der Rechtsstreit wird erst dann an das Amtsgericht (Ort des Schuldners) abgegeben.
Wenn das zuständige Amtsgericht den Rechtsstreit noch gar nicht erhalten hat, wie kann ich dann PKH beantragen?
Wäre es ratsam sich nun anwaltlich vertreten zu lassen oder kann man dies auch noch später wenn, das Gericht aus irgendeinem Grund die Sachlage nicht eindeutig sieht?
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