Prüfen ob ein Titel aus 2010 noch besteht

15. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ruki123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Prüfen ob ein Titel aus 2010 noch besteht

Liebe Forenmitglieder,

vorweg soll direkt gesagt sein, dass ich früher keine saubere Weste hatte und einige Inkasso/Mahnbescheide hatte. Jedoch habe ich (zumindest was mir bekannt war) alle offenen Forderungen 2019/2020 bezahlt.

Ende Februar diesen Jahres erreichte mich ein Schreiben der Universum Inkasso mit einer Forderung der deutschen Bahn aus 2010.

Da ich wie gesagt alle Angelegenheiten 2019/2020 erledigt hatte, hat mich dieses Schreiben schon gewundert. Dazu kann ich sagen, dass auch im Schuldnerportal der Länder bei Schufa, Boniversum, Infoscore und CRIF Bürgel keinerlei Einträge mehr vorhanden sind.

Dementsprechend habe ich natürlich auf Verjährung plädiert. Nun erhielt ich jedoch einen Brief mit der Titelkopie aus 2010.

Gibt es für mich eine Möglichkeit zu prüfen, ob der Titel tatsächlich noch besteht? Falls der Titel tatsächlich besteht, wieso finde ich diesen dann nicht im Schuldnerportal der Länder? Der müsste doch dort angezeigt werden?

Viele Grüße
Ruki

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat:
Dazu kann ich sagen, dass auch im Schuldnerportal der Länder bei Schufa, Boniversum, Infoscore und CRIF Bürgel keinerlei Einträge mehr vorhanden sind.

1. Kein Gläubiger ist verpflichtet, eine Forderung der Schufa, Infoscore etc. zu melden.

2. Im Vollstreckungsportal sind nicht alle Vollstreckungsbescheide gespeichert. Man lese dazu §882 b ZPO.

Heißt also, dass Du jetzt - falls Universum den Titel tatsächlich vorliegen hat - nachweisen musst, dass Du die titulierte Forderung beglichen hast.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2534 Beiträge, 742x hilfreich)

Zitat (von Ruki123):
Gibt es für mich eine Möglichkeit zu prüfen, ob der Titel tatsächlich noch besteht?

Klar, Kontoauszüge prüfen ob bezahlt wurde und das entsprechend nachweisen.

Die Bahn ist kein Vertragspartner irgendwelcher Auskunfteien, daher gibt's auch keine Einträge.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von Ruki123):
Gibt es für mich eine Möglichkeit zu prüfen, ob der Titel tatsächlich noch besteht?

Ja, man schaue in seine Unterlagen mit den ganzen getätigten Zahlungen und vergleiche diese mit der aktuellen Forderung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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