Prüfung Inkassogebühren

28. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
ParaKnowYa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Prüfung Inkassogebühren

Hallo zusammen,

vorgestern erhielt ich per Email ein Inkasso Schreiben aufgrund einer Forderung einer Online Apotheke vom Februar 2015.
Diese Forderung ist berechtigt und ich hab sie tatsächlich einfach vergessen.

Nun wundere ich mich aber über die Höhe der Forderungen des Inkassounternehmens.
Hier mal die Aufstellung:

17.02.2015 Warenlieferung(en) Vertragsdatum: 17.02.2015, R.-Nr.:55760124 12,30 EUR
26.11.2015 Mahnkosten des Gläubigers 5,00 EUR
26.11.2015 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300VV RVG gemäß §§ 280 , 286 BGB 37,50 EUR
26.11.2015 Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstl. nach Nr. 7002VV RVG gemäß §§ 280 , 286 BGB 7,50 EUR
26.11.2015 Auskunftskosten gemäß §§ 280 , 286 BGB 10,00 EUR

Zu leistende Zahlung 72,65 EUR
4,17% Zinsen vom 19.03.2015 bis 25.11.2015 (247 Tage) auf die ausstehende Forderung (12,30 EUR) 0,35 EUR

Nun steht zu dem Thema ja schon einiges im Internet und als erstes habe ich mal die Hauptforderung zzgl. Mahngebühren und Verzugszinsen unter Angabe der Rechnungsnummer direkt an die Apotheke überwiesen.

Viele raten ja nun zum abwarten da die Inkassobüros noch 3-4 Briefe schreiben und dann "aufgeben."

Ich wundere mich nun ob ich auf das Schreiben des Inkassounternehmens reagieren soll.
Also mitteilen, dass ich deren Forderungen der Gebühren widerspreche das dieses Schreiben als einfaches Schreiben anzusehen ist und damit nur mit 0,3 / 0,5 Gebühren berechnet werden dürfte.
Dadurch würden sich ja auch die Telekommunikationskosten senken.
Und einen Nachweis über die Auskunftskosten - ich bin in den letzen 8 Jahren nicht umgezogen und immer noch Kunde dieser Apotheke....und hab zwischenzeitlich all meine anderen Bestellungen dort immer brav bezahlt.
Und natürlich mitteilen, dass die Hauptforderung beglichen ist.

Wozu würdet Ihr raten ?

Vielen Dank!

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16216x hilfreich)

Gab es denn jemals Mahnschreiben der Apotheke?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ParaKnowYa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja. Auch dieses wurde per Email im März verschickt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Zitat:
Nun steht zu dem Thema ja schon einiges im Internet und als erstes habe ich mal die Hauptforderung zzgl. Mahngebühren und Verzugszinsen unter Angabe der Rechnungsnummer direkt an die Apotheke überwiesen.

so würde ich es auch machen
Zitat:
Viele raten ja nun zum abwarten da die Inkassobüros noch 3-4 Briefe schreiben und dann "aufgeben."

Kann in Extremfalle etwas länger dauern
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16216x hilfreich)

Zitat:
Ja. Auch dieses wurde per Email im März verschickt.

eMail-Mahnungen kosten nichts. Wenn sie zudem ungelesen versehentlich im Spam-Ordner verschwinden ist das blöd fürs Inkasso.
Ich würde die HF überweisen und dem Inkasso bestreiten, jemals einen Mahnbrief erhalten zu haben. Und auch eine Erklärung für die Auskünfte verlangen, da die Adresse bekannt war.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ParaKnowYa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe dem Inkasso Unternehmen nun gemailt / gefaxt, dass ich die Hauptforderung gezahlt habe und den Inkassogebühren widerspreche.
Im Zuge dessen habe ich um Nachweis der Auskunftskosten gebeten und den hohen Gebührensatz in Frage gestellt.

Werde mich melden soweit ich eine Antwort bekommen habe.

3x Hilfreiche Antwort

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