Pvz, Spiegel Inkasso & RA Edelmaier

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nicole 79
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 9x hilfreich)
Pvz, Spiegel Inkasso & RA Edelmaier

Hallo zusammen...
Kurze Zusammenfassung.
01/2013 angeblich Zeitung bei Pvz abonniert
Dann kam Forderung von denen für nicht gelieferte Zeitschriften...
Bis dato dieses Jahr Oktober nix wieder von denen gehört.
Jetzt kamen erst 2 Schreiben von Spiegel Inkasso. Auf die wir reagiert haben und ihnen den Sachverhalt erklärt haben. (per Einschreiben)
Dann kam plötzlich ein Mahnbescheid. Den sofort widersprochen.
Heute kam ein Schreiben vom RA Edelmaier das wir 160€ zahlen sollen und sein Mandant verzichtet auf den Rest der "offenen Forderung"

Nun zu meinem Problem..
Als erstes ist das doch eigentlich verjährt. Sprich Entstehung 01/13 Beginn Verjährung 12/13 Ende somit 12/16 richtig???

Desweiteren wie mache ich das diesem netten RA Edelmaier klar..??

LG Nicole

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Als erstes ist das doch eigentlich verjährt

Korrekt. Forderungen aus 2013 sind bereits seit Anfang 2017 verjährt. Da der Mahnbescheid erst in diesem Jahr kam, ist da nichts in Sicht, was die Verjährung hemmen könnte.

Zitat:
Desweiteren wie mache ich das diesem netten RA Edelmaier klar..??

Wieso solltest du? Offenkundig ist dein Gegenüber nicht an irgendeiner sachlichen Einigung interessiert. Du hast bereits per Einschreiben widersprochen. Ich bin bei so etwas immer der Meinung, dass man schweigen sollte, wenn man einmalig seinen Standpunkt klar gemacht hat.

Alternativ könnte man natürlich auch selbst nun beim Mahngericht die Überleitung ans Prozessgericht beantragen und eine Fristsetzung für die Anspruchsbegründung.

Und sobald die Klageschrift eintrudelt gegenüber dem Gericht A) bestreiten, dass man jemals einen Vertrag hatte, B) bestreiten, dass jemals eine Zeitschrift ankam und C) erklären, dass es ohnehin verjährt ist.

Vielleicht kann man diesen Schritt auch einen eigenen Anwalt machen lassen. Das ist schnell verdientes Geld für einen Anwalt.

Oder man ignoriert es wie gesagt einfach. Wenn die sich ihrer Sache sicher wären, hätten sie längst geklagt und würden nicht ständig betteln.

-- Editiert von mepeisen am 19.12.2017 13:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen