Hallo zusammen...
Kurze Zusammenfassung.
01/2013 angeblich Zeitung bei Pvz abonniert
Dann kam Forderung
von denen für nicht gelieferte Zeitschriften...
Bis dato dieses Jahr Oktober nix wieder von denen gehört.
Jetzt kamen erst 2 Schreiben von Spiegel Inkasso. Auf die wir reagiert haben und ihnen den Sachverhalt erklärt haben. (per Einschreiben)
Dann kam plötzlich ein Mahnbescheid. Den sofort widersprochen.
Heute kam ein Schreiben vom RA Edelmaier das wir 160€ zahlen sollen und sein Mandant verzichtet auf den Rest der "offenen Forderung"
Nun zu meinem Problem..
Als erstes ist das doch eigentlich verjährt. Sprich Entstehung 01/13 Beginn Verjährung 12/13 Ende somit 12/16 richtig???
Desweiteren wie mache ich das diesem netten RA Edelmaier klar..??
LG Nicole
Pvz, Spiegel Inkasso & RA Edelmaier
19. Dezember 2017
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Frage vom 19. Dezember 2017 | 13:14
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 9x hilfreich)
Pvz, Spiegel Inkasso & RA Edelmaier
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 13:24
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Als erstes ist das doch eigentlich verjährt
Korrekt. Forderungen aus 2013 sind bereits seit Anfang 2017 verjährt. Da der Mahnbescheid erst in diesem Jahr kam, ist da nichts in Sicht, was die Verjährung hemmen könnte.
Zitat:Desweiteren wie mache ich das diesem netten RA Edelmaier klar..??
Wieso solltest du? Offenkundig ist dein Gegenüber nicht an irgendeiner sachlichen Einigung interessiert. Du hast bereits per Einschreiben widersprochen. Ich bin bei so etwas immer der Meinung, dass man schweigen sollte, wenn man einmalig seinen Standpunkt klar gemacht hat.
Alternativ könnte man natürlich auch selbst nun beim Mahngericht die Überleitung ans Prozessgericht beantragen und eine Fristsetzung für die Anspruchsbegründung.
Und sobald die Klageschrift eintrudelt gegenüber dem Gericht A) bestreiten, dass man jemals einen Vertrag hatte, B) bestreiten, dass jemals eine Zeitschrift ankam und C) erklären, dass es ohnehin verjährt ist.
Vielleicht kann man diesen Schritt auch einen eigenen Anwalt machen lassen. Das ist schnell verdientes Geld für einen Anwalt.
Oder man ignoriert es wie gesagt einfach. Wenn die sich ihrer Sache sicher wären, hätten sie längst geklagt und würden nicht ständig betteln.
-- Editiert von mepeisen am 19.12.2017 13:25
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