QVC Inkassogebühren GFKL PayProtect GmbH - Wie vorgehen?

30. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
mross
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
QVC Inkassogebühren GFKL PayProtect GmbH - Wie vorgehen?

Hallo zusammen,

mir ist leider eine Dummheit passiert. Bereits im April habe ich bei QVC eine Bestellung aufgegeben (105€) und diese auch zeitnah erhalten. Ich bezahle in der Regel immer direkt, habe wohl aber in diesem Fall versehentlich einen Kauf auf Rechnung abgeschlossen. Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung der GFKL PayProtect GmbH (Unternehmen der Lowell Gruppe) in der Post gehabt, mit einer Gesamtforderung i.H.v. 165€:
-> Forderung aus Warenlieferung ~ 100€
-> Mahnkosten Auftraggeber 10€
-> Zinsen 0,85€
-> Inkassovergütung 54€ (45 € für die Erstattung der vertraglich mit dem AG vereinbarten 1,0 Geschäftsgebühr und 9 €für Post und Telekommunikationspauschale mit dem AG)

Habe natürlich erst mal ungläubig mein Paypal und Bankkonto geprüft, aber leider habe ich die Zahlung tatsächlich versäumt. Die Hauptforderung ist also definitiv berechtigt. Eine Mahnung seitens QVC habe ich nie gesehen, jedoch ist nicht ganz auszuschließen, dass wir eine erhalten haben. Um Ehrlich zu sein fliegen Briefe von QVC, Otto und Co. gerne direkt in die Post, weil es sich hier zu 99% um Werbung handelt. In meinen Mails konnte ich jedoch auch keine Ursprungsrechnung oder Mahnung finden und auch mein Kundenkonto bei QVC ist wohl aus diesem Grund gesperrt (war meine erste Bestellung dort). Die Hauptforderung und die Mahnkosten werde ich auf jeden Fall umgehend bezahlen, aber wie schätzt ihr die restlichen Inkassogebühren ein? 54 € bei 100€ Warenwert sind doch nicht gerechtfertigt, oder?

Bin über jeden Tipp dankbar, sowas ist mir noch nie passiert
Vielen Dank vorab.

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13 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von mross):
Mahnkosten Auftraggeber 10€


Völlig überzogen. Wenn es tatsächlich eine schriftliche Mahnung gab, dann wären 2€ das höchste der Gefühle

Zitat (von mross):
Inkassovergütung 54€


Wenn es bereits eine Mahnung gab, dann würde ich 18€ als angemessen betrachten.

Wenn es keine Mahnung gab, dann 0€

Die vom Inkasso geforderten 54€ liegen zwar im gesetzlichen Rahmen, die daran geknüpften Tätigkeiten werden aber im Masseninkasso regelmäßig gar nicht vorgenommen

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gab es denn Mahnungen, die dich erreicht haben? Wenn nicht, würde ich das Inkasso anschreiben und die Mahngebühren zurückweisen, weil dich keine Mahnung erreicht hat. Ebenso die Inkassogebühren mangels Verzug zurückweisen.

Mehr kann man dazu nicht sagen. Natürlich die Hauptforderung direkt zweckgebunden überweisen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
mross
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die schnelle Antwort. Die Hauptforderung werde ich heute noch mit Blitzüberweisung anweisen. Ob mich Mahnungen erreicht haben, kann ich leider nicht zu 100% sagen. Wie oben geschrieben haben mich nach dem Kauf 1-2 Werbebriefe von QVC erreicht und alle weiteren Briefe sind dann ungelesen in der Tonne gelandet. Ich weiß, nicht gerade clever. Per Email kam auf jeden Fall nichts dergleichen und scheinbar kommt bei QVC die Originalrechnung auch nur mit der Lieferung, aber nicht per Mail. Was, wenn diese bei mir gefehlt hätte? Das muss ja auch erst mal nachgewiesen werden..
Ich vermute mal mit dem begleichen der Hauptforderung wird das nicht erledigt sein und beim nächsten Brief des Inkassobüros verdoppelt sich dann die Inkassovergütung :augenroll: Sollte ich hier gleich vorab schon eine Mail schreiben und meine Entscheidung begründen?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich wird das Inkasso meckern. Viel begründen musst du nicht. Ich würde wirklich nur wenig schreiben. "Ich weise die Inkassogebühren mangels Verzug zurück". Dann mal abwarten.

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#5
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

und ob du jetzt ein Mahnung bekommen hast und die versehendlich weggeworfen hast, oder echt nie erhalten hast: Die müssen beweisen, dass du eine erhalten hast. Nicht du.

Damit hast du also nie eine bekommen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man sollte sich natürlich nicht hinstellen und bewusst lügen. Es ist halt immer blöd, wenn die einen mit Werbung bombardieren und dabei übersieht man was.
Im Endeffekt geht es auch gar nicht drum, denen nun was reinzuwürgen. Das Inkasso verspricht der QVC ohnehin kostenlos zu arbeiten, wieso also sollte man denen daher entgegen kommen?

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#7
 Von 
mross
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Unterstützung. Daraus folgere ich, dass durchaus Chancen bestehen die Inkassogebühren zu umgehen. Überwiesen ist die Hauptforderung bereits und ich werde heute noch ein Schreiben aufsetzen und die Inkassogebühren zurückweisen. Mal gespannt wies weiter geht..

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Aber Du hast hoffentlich an QVC überwiesen und nicht ans Inkasso ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#9
 Von 
mross
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Aber Du hast hoffentlich an QVC überwiesen und nicht ans Inkasso ?

Das habe ich leider gemacht :kotz: mir liegt die originale Rechnung ja gar nicht vor, da mein KundenKonto gesperrt ist und per Email nur eine textbasierte Bestätigung versendet wurde.

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#10
 Von 
mross
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, würde gerne nochmal eure Meinung hören. Gestern habe ich das erwartete Schreiben erhalten, dass nun noch 54,11 € bis zum 10.08. gezahlt werden sollen. Auf meine Ablehnung wurde überhaupt nicht reagiert. Alles weitere nun ignorieren?

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, ich würde abwarten. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man reagieren.

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#12
 Von 
mross
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ja, ich würde abwarten. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man reagieren.


Wir der Betrag dann deutlich höher ausfallen? Oder geht es zunächst weiter um die 54,11 € ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es kommen halt Gerichtskosten usw. dazu. Aber das ist insofern irrelevant, als man mit Kreuzchen widersprechen kann. Dann kommt manchmal noch ein Mecker-Brief und danach ist Ruhe. Außer dem Briefporto, um das Widerspruchsformular zum Gericht zu senden, kostet das normalerweise nichts mehr.

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