QVC - Lowell GFKL PayProtect GmbH Kosten nach Nichtzahlung einer Rechnung

10. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
QVC - Lowell GFKL PayProtect GmbH Kosten nach Nichtzahlung einer Rechnung

Hallo werte Spezialisten,

eine Kundin bezieht bei QVC Mitte November 2021 Ware im Wert von Euro 59,97 und übersieht die Begleichung der Rechnung. Mitte Dezember verreist sie für 12 Wochen ins Ausland.

In der Folgezeit gehen folgende Briefe ein:
23.12.2021 Mahnung - mit Mahngebühren von 3,50 Euro = 63,47 zahlbar innerhalb 5 Werktagen.
06.01.2022 Mahnung - Mit Mahngebühren von 5,00 Euro = 64,97 zahlbar innerhalb 5 Werktagen
20.01.2022 Mahnung - mit Mahngebühren von 6,50 Euro = 66,47 zahlbar innerhalb 7 Tagen und Ankündigung die Forderung bei Nichtzahlung an RA/Inkasso zu leiten.

12.02.2022 Zahlungsaufforderung durch GFKL PayProtect über Euro 89,86 bis 22.02.2022
(59,97 + Zinsen 0,49 + Geschäftsgebühr 24,50 + Post-TKPauschale 4,90)

28.02.2022 2. Zahlungsaufforderung über Euro 113,49, zahlbar bis 14.03.2022
(59,97 + Zinsen 0,60 + Geschäftsgebühr 24,50 + Post-TKPauschale 4,90 + Geschäftsgebühr 19,60 + Post-TKPauschale 3,92)

Die Mahnungen und die Zahlungsaufforderungen erfolgten per Brief und fanden sich nach Rückkehr der Schuldnerin auf dem Stapel "Werbung". Der Briefkastenwächter hatte sie dort abgelegt, weil sie keinen dringlichen oder besonderen Eindruck erweckten. Bei noch längerer Abwesenheit wäre das wohl bis zu einer deutlichen Kennzeichnung - oder dem Mahnbescheid so weiter gegangen.

Ich schreibe das hier so ausführlich um aufzuzeigen wie so etwas im ungünstigen Fall laufen kann. Die Schuldnerin wird sich künftig alle Briefumschläge scannen/fotografieren und schicken lassen.

Die Schuldnerin ist zahlungsfähig und zahlungswillig. Lediglich der Umstand der unauffälligen Briefe ist ärgerlich, da eine andere Reaktion möglich gewesen und organisiert war, wenn eben die Schreiben nicht als unbedeutend eingestuft worden wären.

Abschließend die Frage, ob man den Kosten- und "Gebührenaffen" komplett füttern sollte (muss) um die Angelegenheit zu beenden?

Besten Dank für's Lesen und eventuelle Tipps.
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zumindest sind die Regelungen des Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht korrekt angewendet worden:
0,5-Geschäftgebühr bei der ersten Inkassomahnung und da diese nicht bezahlt wurde, anschließend auf 0,9-Geschäftsgebühr erhöht.

3,50€ Mahngebühr für die erste Mahnung war zwar zu viel - aber die scheint ja (zugunsten der RVG-Gebühr) nicht mehr gefordert zu werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Zitat:
Lediglich der Umstand der unauffälligen Briefe ist ärgerlich, da eine andere Reaktion möglich gewesen und organisiert war, wenn eben die Schreiben nicht als unbedeutend eingestuft worden wären.


Das ist aber alleine Sache der Schuldnerin.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
übersieht die Begleichung der Rechnung.
Ärgerlich.
Zitat (von Roland-S):
Die Schuldnerin wird sich künftig alle Briefumschläge scannen/fotografieren und schicken lassen.
Oder besser noch vor Abreise prüfen, ob alle Rechnungen beglichen sind, bzw. schnell noch begleichen.
Den Briefkastenwächter etwas ankreiden zu wollen, ist das falsche Ziel. Der macht sonst sowas vermutlich nicht mehr...
Zitat (von Roland-S):
Abschließend die Frage, ob man den Kosten- und "Gebührenaffen" komplett füttern sollte (muss) um die Angelegenheit zu beenden?
Ich meine, ja. Volles Futter und möglichst zeitnah. Und dann immer dran denken. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Die Mahnungen und die Zahlungsaufforderungen erfolgten per Brief und fanden sich nach Rückkehr der Schuldnerin auf dem Stapel "Werbung". Der Briefkastenwächter hatte sie dort abgelegt, weil sie keinen dringlichen oder besonderen Eindruck erweckten.

Na und? Dann muss man eben jemanden beauftragen, die Briefe nachzusenden oder zu öffnen.
Zitat:
Die Schuldnerin ist zahlungsfähig und zahlungswillig. Lediglich der Umstand der unauffälligen Briefe ist ärgerlich, da eine andere Reaktion möglich gewesen und organisiert war, wenn eben die Schreiben nicht als unbedeutend eingestuft worden wären.

Es ist allein das Problem der Schuldnerin.

Die Empörung wäre mit Sicherheit groß, wenn auf dem Umschlag "3. Mahnung" stehen würde. :grins:

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Abschließend die Frage, ob man den Kosten- und "Gebührenaffen" komplett füttern sollte (muss) um die Angelegenheit zu beenden?
Für mich sehen die Berechnungen und Gebühren korrekt aus. Warum das "Affen" sind, erschließt sich mir nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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