Quelle - Inkasso ohne Mahnung?

1. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
hendryk666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Quelle - Inkasso ohne Mahnung?

Hallo,

wie der Titel schon sagt habe ich gestern Post vom Universum Inkasso Büro die Quelle bezgl. einer Forderung dorthin abgegeben hat - 560€ + 140 Inkasso (Kontoführung etc., Inkassovergütung etc.).

Davon war ich recht betroffen, weil ich der Meinung war, keine Aussenstände zu haben. Da ich gut verdiene bin ich auch nicht im Zwang, Rechnungen nicht zu bezahlen. Ich hatte zwar direkt einen älteren Vorgang im Kopf, hatte letztes Jahr eine Kamera gekauft und auf Raten bezahlt, war jedoch der Meinung das nichts mehr offen war. Vielleicht habe ich das irgendwann jedoch einfach nur vergessen.

Wichtig bei der ganzen Sache ist, das ich definitiv keinerlei Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen erhalten habe. Mein Quelle-Online-Konto ist wohl gesperrt (wollte mich direkt online über diese offene Rg. informieren), weshalb ich die Rg. nicht nachvollziehen kann. Ein Anruf bei Quelle half nicht weiter, da die dort nur sehen können das die Forderung an Universum Inkasso abgegeben wurde. Die Frau der Finanzabteilung Quelle sagte mir am Telefon, dass ich mich u.U. für Online-Post registriert hätte und somit evtl. Mahnungen an meinen "Meine Post"-Briefkasten im Quelle Online-Konto geschickt wurden. Sonst könne sie mir auch nicht weiterhelfen, Sie würde den Vorgang an die interne Inkassostelle weiterleiten, die mir dann mehr Informationen zukommen lassen würden.

Dies finde ich eine sehr seltsame Vorgehensweise, ich logge mich doch nicht regelmässig bei Quelle ein um "Meine Post" zu prüfen, die ja wohl sowieso nur aus Werbung besteht. Und wenn ich solch wichtige Post online erhalte, hätte ich doch wenigstens parallel eine Emailbenachrichtigung darüber erhalten sollen - auch das ist definitiv nicht geschehen (wenn, dann evtl. im Spam gelandet).

Ich hab nun direkt mehr Info zu dem Vorgang angefordert (Rechnungsdaten, meine Quelle-Kontodaten etc.) um nachzuvollziehen zu können ob das alles okay ist, denn ich erinnere mich, auch mal eine Kamera zurückgeschickt zu haben (bin in solchen Dingen leider eher liederlich, kann auch die Rg. für die Kamera nicht mehr finden...).

Voraussgesetzt nächste Woche ergibt sich das die Forderung berechtigt ist, würde ich ja nun gern die Forderung begleichen. Allerdings bezahle ich definitiv nicht das Inkassobüro. Wie geht man denn jetzt am gescheitesten vor? Im Forum habe ich gelesen, dass so mancher einfach die Hauptforderung an den Gläubiger bezahlt und das Inkasso dann ignoriert/aussitzt. Das möchte ich aber nicht, da ich Unannehmlichkeiten vermeiden möchte (der Brief war schon genug...). Weiterhin steht ja auf dem Inkasso-Brief ganz fett, das ich die Forderung ausschliesslich an das Inkasso-Büro überweisen soll.

Mein Vorgehen wäre jetzt wie folgt:

1.) Quelle-Daten abwarten und prüfen ob Hauptforderung rechtmässig
2.) Hauptforderung an das Inkassobüro überweisen
3.) Schreiben an Inkasso, dass ich Hauptforderung an Tag x überwiesen habe, Inkassogebühren jedoch von Quelle zu tragen sind, da ich nicht ordnungsgem. auf meinen Zahlungsrückstand hingewiesen worden bin.
4.) Gleichzeitig Schreiben an Quelle mit Schilderung des Falles (Verwunderung, weshalb keine Zahlungserinnerung sondern direkt Inkasso) sowie der Information, das die Forderung an Inkasso beglichen wurde, ich jedoch die Inkassogebühren aufgrund der fehlenden Zahlungserinnerung = Verschulden Quelle, nicht zahlen werde.

Hat jemand ähnliches erlebt?

Bin dankbar für jeden Erfahrungsbericht.

Danke und Gruß

Hendryk

Post vom Inkassobüro?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Verzug kann auch ohne Mahnung eintreten.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Weiterhin steht ja auf dem Inkasso-Brief ganz fett, das ich die Forderung ausschliesslich an das Inkasso-Büro überweisen soll.
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Na Und ?
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...einfach die Hauptforderung an den Gläubiger bezahlt und das Inkasso dann ignoriert/aussitzt. Das möchte ich aber nicht, da ich Unannehmlichkeiten vermeiden möchte........

-------------------------
Welche Unannehmlichkeiten ?

Entweder Du erträgst die kommenden 2 bis 3 Baustein Mahnbriefe bezüglich der von Dir negierten Gebühren oder Du zahlst lieber gleich die komplette Forderung
und hast Deine Ruhe
Kommt halt immer auf das Nervenkostüm an...

Das Inkassobüro wird sich wohl nicht auf Verhandlungen wg der Gebühren mit Dir einlassen
Hier haben die Call Agenten klare Anweisungen


lg

-- Editiert von thehellion am 01.07.2007 23:05:46

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#3
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Richtig 30 Tage nach Rechnungsstellung gelangst du automatisch in Verzug. Und man kann die Forderung an ein Inkassobüro, Rechtsanwalt oder Factoring Bude weitergeben. Doch ungewöhnlich ist das schon.

Grundsätzlich musst du die Inkasso mittragen denn Sie sind ja durch durch dich entstanden. Du hast ja nicht gezahlt.

Nur würde kein Inkassobüro der Welt darauf kommen diesen doch eher kleinen Betrag per Gericht eintreiben zu lassen denn die Gerichte haben bisher mal so und so entschieden.

Schreib einfach einen Brief an das Inkassobüro das du die Hauptforderung beglichen hast, mit einer Kopie des Überweisungsbeleges oder Kontoauszug. Und erklär denen, dass du die Inkassokosten nicht tragen wirst da du dir nicht im klaren warst, dass hier bereits ein Verzugsfall vorliegt.

Denke dann werden die schon von alleine Aufgeben. Oder wenns dumm läuft dir noch ein bis, zwei Mahnungen schreiben und fertig ist die Geschichte.

-- Editiert von SilentDeath am 02.07.2007 10:30:57

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#4
 Von 
hendryk666
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Tips. Hier ein kleines Feedback. Hab die Hauptforderung direkt an Universum Inkasso überwiesen, im Schreiben aber darauf hingewiesen das Quelle die Inkassogebühren übernimmt. Gleichzeitig hab ich ein Schreiben an Quelle erstellt, in dem ich den Fall erneut schilderte, darauf hinwies das ich keine Benachrichtigung erhalten habe, treuer und Kunde bin etc.
Heute habe ich eine SMS erhalten (zum 1. Mal!!!) "Sie haben Post". Gleich eingeloggt: "Herr Pfeuffer, Sie können beruhigt sein, in diesem Fall machen wir eine Ausnahme und übernehmen die Gebühren...", schön wie ich es erwartet habe. Konto etc. ist auch wieder freigeschaltet, allerdings werd ich so schnell nicht mehr beim Versand bestellen.
Die müssen ja wohl wissen das sie Dreck am Stecken hatten wenn sie einfach so Inkassogebühren von 140 Euro erlassen. Und wie gesagt, plötzlich funktioniert auch die Benachrichtigung das ich "neue Post" bei Quelle hätte.

Danke noch mal für die Hilfe hier im Forum, ohne euch hätte ich wohl die 140 Euro aus Angst vor Stress einfach mit überwiesen.

Gruß

Hendryk

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#5
 Von 
Maintaler71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe auch ein Schreiben von Universum Inkasso bekommen, ohne vorher eine Mahnung von Quelle zu erhalten. :schock:

Universum will von mir 892,57 € i.A. von Quelle.
Darin sind enthalten Hauptforderung 694,96 € Inkasso vergütungg 117,00 € u. weiteres.

Auch ich frage mich, wie es sein kann, dass die Quelle ohne Mahnung oder Zahlungsaufforderung gleich ein Inkasso beauftragen kann. Ist weirklich nicht fair.

Wie soll man sich jetzt verhalten?

Zahlen an das Inkasso Unternehmen oder soll man weiter an das bekannte Quelle Konto zahlen? :???:


-----------------
"Maintaler71"

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#6
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

An Quelle. NIEMALS an ein Inkassobüro zahlen!

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#7
 Von 
Maintaler71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt hat dieses Inkass-Institut auch noch nichts abgebucht, obwohl Sie meine Bankverbindung bereits besitzen.
Auch haben SIe mir ein Angebot abgenommen, die angebl. Hauptforderung in mtl. Raten zu 30,00 € abzustottern.
Soll ich diese, falls sie abgebucht werden sollten, durch meine Bank zurückgeben?


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"Maintaler71"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maintaler71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt hat dieses Inkass-Institut auch noch nichts abgebucht, obwohl Sie meine Bankverbindung bereits besitzen.
Auch haben SIe mir ein Angebot abgenommen, die angebl. Hauptforderung in mtl. Raten zu 30,00 € abzustottern.
Soll ich diese, falls sie abgebucht werden sollten, durch meine Bank zurückgeben?


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"Maintaler71"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Scorpio20ihh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Habe auch vor ein paar tagen ein Schreiben von der Anwältin von Universum Inkasso bekommen. Ich soll auch angeblich Schulden bei Quelle haben. Ich habe dort wohl mal vor ca 8 jahren was bestellt, was aber längst bezahlt ist. Ich wüßte nicht was für Schulden ich da haben soll. Ich werde erstmal warten bis ein Schreiben vom Gericht kommt und dann Widerspruch einlegen. Die sollen mir erstmal ziegen was ich bestellt haben oll.
Gruß Scorpio20ihh

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

8 Jahre ?
Wenn nicht tituliert - dann ist ohnehin verjährt !

lg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1480
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
habe vor 6 jahren einen Vergleich mit denen ausgehandelt. die hälfte zu bezahlen, obwohl die Geamtsumme, wofür ich zahlen sollte, erstens noch nicht abgerechnet war, (aus Agenutauflösung) 2. mir nicht deklariert worden ist, wofür ich die hohe 5 stellige Summe zu bezahlen hatte.
dann platzte der 1. vergleich, hatte kein geld auf einmal alles zu bezahlen, vorgeschlagen: in Raten.
wurde abgelehnt, jetzt war wieder aktuell die gesamte Summe gefordert.
ich zum Anwalt, der forderte das wiederaufleben des Vergleichs, ich sollte daraufhin wieder die Hälfte bezahlen und zwar so, dass daraus der hauptbetrag in 14 Tagen auf deren Konto sein sollte, der rest in 12 Monatsraten, mit der androhung, käme eine Rate 10 Tage zu spät aufs kont, dann peng! wieder die gesamte Summe zu zahlen plus Zinsen.
mir gelang es den hauptbetrag fristgerecht zu zahlen, dieser wurde aber als Zinszahlung mit der ursprungssumme verrechnet, so auch die weiteren Raten.
bei Zahlung der 1. rate hatte ich Pech, habe ausIrrtum an einen Zahlendreher gehabt, mich schriftlich entschuldigt, - kein Erbarmen , es kommt ein Mahnbescheid!
Wieder Anwalt:
zahlen Sie die Raten bis zum Schluss weiter.
so getan.
dann kam ein Vollstreckungsbescheid.
Widerspruch eingelegt.
zum Anwalt. Dieser schrieb sich mit Q. Faxe, ich sollte weiterhin Raten zahlen, es war mittlerweile die 6. die ich auch zahlte (s.o.)
und bei dann wuerde man auf die Zinsforderung verzichten, ich sollte doch bitte meinen Widerspruch auch zurücknehmen, dann droht auch kein Gericht, (so getan)
und gegen Ende der Ratenzahlung könnte verhandelt werden um Erlass des Restsumme.
dieses war in 2003
seither nichts gehört.
jetzt plötzlich, vor 4 Wochen kam ein Inkassobescheid, Androhung , es sei seit 2003 kein Geld mehr eingegangen, Titel liegt vor, wie will ich die jetzt wieder 5-stellige Summe ausgleichen?
Frage:
was soll ich tun,
ist es richtig, dass sie 5 Jahre aussetzen können, und plötzlich wieder fordern oder
sollte ich mich direkt an sie wenden, nochmal verhandeln?
Bitte wer kann mir gute Antwort geben
Danke im voraus. !!!!

0x Hilfreiche Antwort

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