RA Forderung nach unberechtigter Hauptforderung

14. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)
RA Forderung nach unberechtigter Hauptforderung

Hallo zusammen!
Möchte mal mein aktuelles Thema hier öffentlich diskutieren, da ich gerne ein paar unabhängige und auch bestenfalls fachkundige benötige

Folgender Sachverhalt:

A war im Laufe des Jahres 13 bei einem Arzt zu einer einmaligen Behandlung.
Nach regulärer Anmeldung wurde A behandelt. Laut Auffassung von A. erfolgte die Abrechnung über die Gesetzliche Krankenversicherung von A der in Stadt E. wohnt.

Ca. 3 Monate später erreicht eine Rechnung eines privaten Abrechnungszentrum über private Arztleistung A's alte Adresse in Stadt H, die A aber erst mit deutlicher Verspätung erhält, da er in inzwischen in Stadt E wohnt und nur minimal Kontakt zum alten Wohnort hat, nahezu zeitlich erreicht A dort eine Forderung eines RA über die privat erbrachte ärztliche Leistung kombiniert mit horrender Mahnforderung. Zeitpunkt zwischen Behandlung und Forderungseingang ca 4 Monate.

Nach direkter Abklärung mit dem Abrechnungszentrum und schriftlichem Widerspruch beim RA der die der erstmal ohne Offenlegung der Rechnungsdetails die gesamte Forderung zurückweist, ist klar, die Arztpraxis hat noch die alten Versicherungsdaten von A gespeichert. d.h. noch private Versicherung (vor ca. 4-5 Jahren geändert) + alte Adresse. Vermutlich sind diese beim Anmelden in der Praxis trotz Vorlage der GKV Karte nicht korrekt geändert worden. A hat davon nichts mitbekommen da die Arbeit der Arzthelferinnen nicht einsehen kann und gutgläubig der Auffassung ist, die Arbeit wird zuverlässig verrichtet. Arztpraxis und Abrechnungszentrum haben die Rechnung dann umgehend storniert, ( Neu in Rechnung stellen über GKV lohnt nicht, da Aufwand Höher ist als der Ertrag) daher ist die Hauptforderung hinfällig. RA fordert nun ohne Hauptforderung seine Kosten für Mahnschreiben + weitere Gebühren wegen Verzug der Zahlung der RA Gebühren.

Welches Vorgehen ist nun sinnvoll? RS ist vorhanden, aber die muss nicht gleich damit beansprucht werden.

Danke für kompetente Infos und Tipps!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Neu in Rechnung stellen über GKV lohnt nicht, da Aufwand Höher ist als der Ertrag

Was nicht das Problem des Kunden ist.

quote:
RA fordert nun ohne Hauptforderung seine Kosten für Mahnschreiben + weitere Gebühren wegen Verzug der Zahlung der RA Gebühren.


Wenn gegenüber dem Anwalt alles schon erklärt wurde, dann würde ich schlichtweg gar nichts tun. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dem widersprechen. Dass die Rechnung zurückgezogen wurde, hat der Kunde hoffentlich in irgendeiner Form schriftlich.

Zudem: Wenn Rechnung und Anwalts-Mahnung nahezu zeitgleich eingetroffen sind, fehlt es schon am Verzug. Das heißt: So oder so wären die Anwaltsgebühren mangels Verzug nicht erstattungsfähig.

So würde ich das sehen.

Die RS würde ich erst ins Boot holen, wenn es zur Klage inkl. Klagebegründung kommt. Eventuell vorab den Fall schildern und eine Deckungszusage für den Fall, dass Klage eingereicht wird, holen. Dann hat man auch eine Schadensnummer und kann dann schnell reagieren (zwei Wochen Frist). Zudem kann man sich vorab am Anwaltstelefon der RS kostenlos informieren. Einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man auch so widersprechen, dazu braucht man keinen Anwalt.

Briefkasten im Auge behalten.

Wenn der Anwalt mit seinen Drohungen überzieht (Drohung mit Pfändung usw.) überschreitet er irgendwann die rote Linie der Nötigung. Also wenn er wild droht, obwohl er um die Unrechtmäßigkeit seiner Forderung weiß. Wenn sein Mandant den Fall zurückzieht, hat er seine Gebühren vom Mandanten zu fordern nicht vom Kunden. Das Problem des Anwalts. er wird einen vertrag mit dem Mandanten haben, dass er ihm keine Rechnung stellt. Deswegen will er das Geld vom Kunden, obwohl das irgendwie Unsinn ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für deine Tipps. Aktuell ist es auch in etwa so gelaufen.

RA liegt die vollumfängliche Zurückweisung vor. Hatte eine detaillierte Forderungsaufstellung gefordert. Deren Schreiben enthielt nur sehr standardisierte Forderungen in dem nichtmal der Arzt genannt wurde. Laut Abrechnungszentrum sollen insgesamt 4 Briefe an die alte Privatversicherungsadresse geschickt worden sein. Dort sind aber wohl nur zwei angekommen 1. Rechnung und 2/letzte Mahnung. diese Briefe habe ich dank netter Hausbewohner noch nachgereicht bekommen (nachdem diese dort mehrere Wochen im alten Briefkasten lagen), ca 5-7 Tage später kam dort auch Forderung vom Anwalt. (Nach dem googlen Des Namens sind einige Beiträge erschienen, dass dieser anscheinend häufiger zwielichtige Forderungen vertritt)

Bislang habe ich es tunlichst vermieden denen weitere Daten über Wohnort und neue GKV anzugeben. Wenn die berechtigtes Interesse haben, werden sie auch ohne mein zutun diese herausfinden.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ohne berechtigte Hauptforderung keine berechtigten RA + Inkassokosten. Das ist nur der naive Versuch Geld zu kassieren. Manche Leute lassen sich von Rechtsverdreherschreiben beeindrucken.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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