RA Fülleborn Inkasso(hamburg)

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
RA Fülleborn Inkasso(hamburg)

Hallo,meine freundin hat eine Kontopfändung bekommen,wir haben uns mit dem gläubiger drauf geeinigt das wir es in raten zahlen.Haben auch die erste rate bar gezahlt.Die frist von 14 tagen,war kurz davor. Dann hat angeblich der Gläubiger an die bank ein fax geschickt,das ihr konto solange die rate gezahlt wird nicht gepfändet werden soll,haben alles schriftlich bekommen. So und nun hat die bank das geld an den gläubiger geschickt,angeblich zu spät das schreiben bekommen.Kann ich dagegen was tun?Der Gläubiger sagt wir schicken das geld nicht zurück,obwohl wir es schriftlich festgehalten haben das wir es in raten zahlen.Mfg

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
,wir haben uns mit dem gläubiger drauf geeinigt das wir es in raten zahlen

Ratenzahlung ist also schriftlich fixiert ?
quote:
Der Gläubiger sagt wir schicken das geld nicht zurück,obwohl wir es schriftlich festgehalten haben das wir es in raten zahlen.


Das hat der GL ebenfalls schriftlich gemacht ?

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#2
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort,wir haben es schrieftlich,das wir eine ratenvereinbarung mit dem gläubiger haben,extra dazu noch eine quittung das wir bar die erste rate da gezahlt haben.Was kann ich tun ,es ist echt nicht wenig geld was sie gerade von mir haben.mfg

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#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

wie genau lautet denn die Ratenvereinbarung?

Steht da: Ratenzahlung ...., nach Eingang der Rate wird die Kontopfändung ruhend gestellt?

Teil bitte mal den genauen (!) Wortlaut mit. Vorher kann man zu der Sache nicht viel sagen.

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#4
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau so habe ich es schriftlich.
ich habe mich zwischenzeitlich mit dem schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen.Ich erkläre das Ruhen der Pfändung bis auf jederzeititgen Wiederruf.
ich behalte mir vor ,die Pfändung unter Beibehaltung der derzeitigen Rangstelle wieder aufleben zu lassen,sobald die Pfändungen von dritter Seite oder ein Wiederruf meinerseits bei ihnen eingehen.
Ich bitte in jedem Fall einer Drittschuldner -Erklärung.

Genau so habe ich es von dennen bekommen,wo ich es bar angezahlt habe.Bei dem Gläubiger.
Kann ich damit zim Amtsgericht?Anwalt wird zu teuer oder?

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#5
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir einer vielleicht antworten,würde mich freuen darüber,wie ich weiter vorgehen soll.Mfg

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du bist sicher das es zu keinem Verzug der Ratenzahlungen gekommen ist ?
Falls ja dann wäre der 1 Schritt den RA schriftlich nachweisbar über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen und Ihn auffordern den Fehler zu Korrekieren.
Fristsetzung


lg

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#7
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Rathgeber?deine schlauen sprüche kannst du woanders ablassen,wenn du schon hier hin schreibst dann bitte was hilfreiches.

Und nochmal,ich habe die erste rate bar gezahlt,also hatten wir uns drauf geeinigt,das ich in raten zahle.
Und dann doch noch gepfändet

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@ giohh
um wieviel gehts etwa ?

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#11
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie haben fast 700 euro gepfändet,und die erste rate von 70 euro,wofür habe ich dann die erste rate gezahlt`?wenn sie sowieso pfänden.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Andere Frage :
Gingem zum damaligen Zeitpunkt Sozialleistungen auf das Konto ein ?
(ALG 2 Wohngeld KIndergeld etc)
Wieviel Tage ist die Pfändung jetz her ?

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#14
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,die Pfändung ist eine woche her,kindergeld wurde auch gepfändet,wir dachten halt das die Pfändung raus geht durch die Ratenvereinbarung,habe alles schwarz auf weiss ,aber kann da gegen nix tun.

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kindergeld ist nicht pfändbar !!!
Ab zur Bank morgend früh !!

lg

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#16
 Von 
guest-12326.03.2010 15:00:33
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kindergeld ist nicht pfändbar !!!
Ab zur Bank morgend früh !! <hr size=1 noshade>


Da wäre ich mir nicht so sicher thehellion. Im anderen Forum steht dazu eine interessante Ausführung, die ich hier mal hinkopiere:

quote:<hr size=1 noshade>Kindergeld ist nur noch in Sonderfällen eine Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz. Im Regelfall wird Kindergeld als Familienleistungsausgleich nach § 31 Einkommensteuergesetz gezahlt.

Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
- im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
- Ausländer haben grundsätzlich nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sie im Besitz einer
Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind.

Das Bundeskindergeldgesetz kommt nur noch in Sonderfällen zur Anwendung
(z.B. bei ins Ausland entsandten Entwicklungshelfern oder Vollwaisen)

Das nach § 31 EStG gezahlte Kindergeld ist als Familienleistungsausgleich keine Sozialleistung nach dem SGB und somit nach Gutschrift auf dem Girokonto nicht geschützt!!

Mehrere Geldinstitute haben ihre Praxis geändert und zahlen Kindergeld nach
§ 31 EStG nicht mehr binnen sieben Tagen an die Schuldner aus.

Die Auszahlung wird mit Hinweis auf die geänderte Rechtslage verweigert, der Schuldner kann/muss einen Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850 k ZPO stellen, um so das Kindergeld von der Pfändung auszunehmen. <hr size=1 noshade>


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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#18
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Also manchmal :kotz:

Kindergeld ist in den ersten 7 Tagen nicht pfändbar!

Wenn hier einer von seiner Bank etwas anderes erzählt bekommt dann meldet euch mal!

lg actrostom

@mahnman

Damit du dich nicht beschwerst die einzige Ausnahme:

Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.03.2010 09:27:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Also ausnahmsweise ist das meiste diesmal zutreffend !

Aber dann kommt

quote:
. Kindergeld ist Einkommen der Eltern und nicht des Kindes.




Das Kindergeld ist eine Art Vorauszahlung auf den Steuervorteil durch den Kinder- und Erziehungsfreibetrag und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgezahlt.



-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#21
 Von 
guest-12329.03.2010 09:27:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist kindergeld nach 7 tagen auch Pfändbar?Sehe mich in unrecht kann aber leider nix dagegen tun,habe alles schwarz auf weiss und kein anwalt oder keine Behörde kann mir helfen.Egal was es kostet ich zahle gern den anwalt.

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#23
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist kindergeld nach 7 tagen auch Pfändbar?


Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes sieben Tage lang "geschützt". Dies bedeutet: Bei Vorlage Ihres Leistungsbescheides muss die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen.

Zu den Sozialleistungen gehören z.B. Krankengeld, Sozialgeld, Arbeitslosengeld, Bafög, Rente, Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld. Hinweis: Nach Ablauf der siebentägigen Frist haben Sie für laufende Sozialleistungen noch weitere sieben Tage Zeit, zumindest Pfändungsschutz zu beantragen.

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warst Du bei Deiner Bank ?

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#25
 Von 
giohh
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja war ich,die Bank kann nix machen,das geld ist weg und bleibt weg,sagen sie.

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#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Haben Sie das versäumt und ist Ihr Geld am 8. Tag noch immer auf Ihrem Konto, ist die Bank gehalten das Geld an den Gläubiger zu überweisen. Dieses Geld kann nur in Ausnahmefällen zurückgeholt werden.

Gesetzlicher Anspruch auf Rücküberweisung durch den Gläubiger besteht nur, wenn zuvor ein Antrag beim Amtsgericht gestellt wurde. Wurde dieser Antrag vom Gericht mit einer schriftlichen Freigabe positiv bestätigt, besteht die Rückbuchungspflicht seitens des Gläubigers.

Legen Sie diesen gerichtlichen Beschluss sofort Ihrer Hausbank vor. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie nun geschützt und eine Pfändung des Kindergeldes ist nicht mehr möglich.




http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2008/04/21/ist-kindergeld-pfaendbar/

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#27
 Von 
guest-12301.04.2010 09:41:53
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
kochtopf15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

bei pfändungen geld bis zum 7 tag vom konto hohlen,sonst ist es weg.oder ein pfändungskonto errichten.bleibt der pfändungsfreie betrag auf dem konto.bank fragen

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#29
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe hier die aktuellen normalen Telefonnummern somit kann man die teuren 0180 Nummern umgehen:

Telefon: 040 - 37 49 80-0
Durchwahl (wohin auch immer) 040 37498040
Fax: 040 51 49 31 13

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"Recht haben heisst nicht Recht bekommen"

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