RA-Gebührenteilung erlaubt?

21. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
PurplePrince
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)
RA-Gebührenteilung erlaubt?

Hallo,

nehmen wir einmal an, ein Inkassobüro versendet Mahnschreiben an Schuldner. Irgendwann kommt es wegen Nichtzahlung zur Einschaltung eines Rechtsanwalts durch das Inkassobüro.

Diese RA-Mahnung wird nun aber nicht durch den RA selbst erstellt, sondern durch das INK-Büro (nur eben auf dem RA-Briefkopf). Die mit der RA-Mahnung anfallenden RA-Gebühren sackt das INK-Büro ein und speist den kooperienden RA mit einem monatlichen Pauschalbetrag ab.

Die eigentliche "RA-Mahnung" bekommt der RA selbst nicht zu Gesicht, die Erstellung und die komplette Bearbeitung erfolgt durch das INK-Büro.

Ist dies rechtens? Oder fällt dies nicht schon eigentlich unter "Betrug am Schuldner" seitens des INK-Büros?

Gruß
PP

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

fragst du jetzt aus der Sicht des Schuldners, der die Gebühren doppelt zahlen soll oder aus der Sicht des Anwalts, der sich "abspeisen" lässt?

Ich gehe mal davon aus, dass der Schuldner keinen Einblick in die vorliegenden Verträge zwischen Gläubiger, Inkassounternehmen und Rechtsanwalt hat. Im Zweifelsfall wäre diese Behauptung nämlich zu beweisen und ich glaube, dass die sich rechtlich abgesichert haben.

Der Anwalt, der sich von einem Inkassounternehmen über den Tisch ziehen lässt, ist selbst schuld und hat im Studium wahrscheinlich nicht aufgepasst.



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