RA Sabine Kickler trotz Widerruf

31. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
zaza123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
RA Sabine Kickler trotz Widerruf

Hallo,

ich glaube nun ein Problem zu haben.

Ich habe am 1.03. etwas bei ebay gekauft (Kaufpreis 30,40) und am 16.03. dem Verkäufer geschrieben, dass ich den Artikel doch nicht möchte und ob er bitte die Transaktion abbrechen könnte.

(ich hatte vorher auch schon was gekauft und widerrufen!- das hatte super geklappt)

nun war ich nach meiner nachricht lange nicht mehr bei ebay drin, bis ich einen brief von der mediafinanz ag erhalten habe.

bei ebay war mittlerweile ein "Fall" eröffnet, wo ich die möglichkeit hatte, dem Verkäufer von meinem Widerruf zu berichten. Der wollte das Datum und nachträglich noch die Uhrzeit meiner Mail erfahren. Das habe ich ihm auch gegeben. Doch hatten die wohl keine Lust mehr mir zu schreiben und haben den Fall einfach geschlossen.

Ich dachte nun wäre das geklärt.

Und nun habe ich von Frau Kickler einen Brief mit einer Rechnung erhalten! Die wollen 130euro! Doch Ware habe ich nie erhalten! Will sie auch nicht!

Grundforderung 130€
Mahnkosten 5€
Inkassokosten 60,60€
Rechtsanwalthonorar 39€

Muss ich wirklich mit gerichtlichen Schritten rechnen?
Soll ich versuchen mit der Anwältin kontakt aufzunehmen?

Danke.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Erinnere mal die Rechtsanwältin an die Schadenminderungspflicht bei solchen Forderungen, und dass ihre Inkasso-Kosten in keinsten Umfang von den gerichten (bzw. in nur sehr wenigen Fällen) anerkannt werden.

Entweder Inkassokosten ODER Rechtsanwaltskosten, aber nicht beides!

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

War es ein gewerblicher Verkäufer?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#3
 Von 
zaza123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

und dir restlichen forderung sind gerecht?

es geht um einen gewerblichen verkäufer (hac24)

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#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

gewerblicher Käufer!
-> ganz einfach!
Da die Ware noch nicht geliefert wurde, kann auch jetzt noch wirksam widerrufen werden. Das wäre ersatzweise interessant, falls die Gegenseite den Zugang des Widerrufs abstreiten sollte.

Im Falle eines Widerrufs ist die Grundforderung von EUR 130,- sowieso erst mal vom Tisch.

quote:

Inkassokosten 60,60€
Rechtsanwalthonorar 39€

Ach, die wollen Beides haben. Ich zweifele, ob sich das gerichtlich durchsetzen lässt.

Achso!
Gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt widersprechen und zurück ans Gericht!!!



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Per Einschreiben-Rückschein den Widerruf an den Verkäufer senden.



Frau Anwältin kann man ignorieren ...



Keinesfalls ignorieren sollte man einen gerichtlichen Mahnbescheid.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle eine nette E-Mail an die RA schreiben (mit CC an den Verkäufer), in dem ich erkläre, dass ich ordnungsgemäß von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe und dass ich, sollte der Widerruf nicht angekommen sein ich hilfweise mit dieser E-Mail widerrufe.
Alle weiteren eventuellen Schreiben würde ich - mit einer Ausnahme - stumpf ignorieren. Die Ausnahme ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Diesem Mahnbescheid muss innerhalb von 14 Tagen bei Gericht widersprochen werden. Das muss nicht begründet werden.

Das gilt natürlich nur, wenn der Verkäufer gewerblich ist. Handelt es sich bei dem wirklich um hac24? Dieser TE sitzt in Amerika und hat seit Jahren nicht mehr verkauft.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#7
 Von 
zaza123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

h-a-c-24 heißt der shop/verkäufer ( http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=h-a-c-24 )

ich kann dem verkäufer übrigens keine nachrichten mehr schreiben- das hat er bei ebay wohl sperren lassen. Anrufen kostet 2€ die minute und mit dem handy 3€.

Ich habe also so lange die Ware nicht bei mir eingegangen ist, immmernoch das Recht zu widerrufen?
Auch wenn da irgendwas von 14Tagen steht?

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#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Der Widerruf ist ja auch per Einschreiben-Rückschein möglich, wie z.B. Harry ausgeführt hat. Ruf da bloß nicht an, um dich von denen abzocken zu lassen.

Widerspruch gegen Mahnbescheid auf gar keinen Fall wieder zurückziehen. Das ist ganz wichtig.

Wenn die die Verhandlung beantragen, wovon ich nunmal aber überhaupt nicht ausgehe, müsste halt geltend gemacht werden, dass du das Ding nie gekriegt hast. Wie sollen die aber beweisen, dass du die Ware bekommen hast???

-- Editiert am 01.06.2011 01:36

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#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Die Widerruffrist beginnt frühstens bei Erhalt der Ware. Ich würde hier zur Zeit noch nicht einmal das Geld für eine Briefmarke ausgeben. Das wäre nur wichtig, wenn du gerichtsfest nachweisen müsstest, dass der Verkäufer den Widerruf fristgerecht erhalten hat. Da die Frist aber noch nicht einmal begonnen hat, ist das nicht notwendig.
Sollte der Verkäufer dir die Ware zuschicken, annahmeverweigere sie einfach. Damit hast du dein Widerrufrecht auch erfolgreich ausgeübt. Dann solltest du dir aber die Sendungsnummer aufschreiben und ein paar Tage später das Ergebnis der Sendungsverfolgung im Internet sichern.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
ich kann dem verkäufer übrigens keine nachrichten mehr schreiben- das hat er bei ebay wohl sperren lassen.


e-mail: info@hac24.com
Fax: 07121/7556428

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"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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#11
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Eigene Agb´s von Hac24:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger

Fazit : keine Ware erhalten , da kann man immer noch fristgerecht widersprechen.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#12
 Von 
Serioeser_Kaeufer
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Wie ist der Fall ausgegangen?

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