REAL-Inkasso - LBB

27. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Blackwitch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
REAL-Inkasso - LBB

Hallo,

ich habe ein großes Problem.

Wie ich hier schon gelesen habe, bin ich nicht die einzige, die mit der LBB Probleme hat.

Habe letztes Jahr im Juni leider die Kündigung der LBB bekommen, da ich meine Rate nicht mehr zahlen konnte. Zumindest nicht in der Höhe wie vorher vereinbart.
Habe mich sofort nach Erhalt des Schreibens an die LBB gewandt und um eine geringere Rate gebeten.
Statt einer Antwort erhielt ich im Juli Post von REAL Inkasso.
Auch auf dieses Schreiben hab ich sofort reagiert und bei dem zuständigen Inkasso-Unternehmen angerufen und um eine Ratenzahlung gebeten.
Mein Vorschlag waren monatlich 50,00 € befristet für ein Jahr und danach eine erneute Prüfung. REAL verlangte aber 150,00 € monatlich. Dies war nicht möglich.

Habe danach auch nichts mehr von denen gehört, sondern im November einen Mahnbescheid erhalten. Leider habe ich keinen Widerspruch gegen diesen eingelegt, sondern diesen für "richtig" angesehen.

Nun ist seit Mittwoch mein Konto gepfändet. Ich habe wieder bei dem IKU angerufen und um eine erneute Ratenzahlung gebeten. Diesmal wurde meinem Wunsch von 50,00 € Raten nachgegeben.
ABER nur, wenn ich einen Abschlag zahle, und mit diesem würde mein Konto wieder frei geschaltet werden. Dies ist nicht geschehen.
Mit dem Schreiben von RA Fülleborn und der "Zustimmung" zur Ratenzahlung sollte ich zustimmen, dass weitere Kosten von mir zu tragen sind usw. Ansonsten wäre die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig.
Ich habe aber einen Antrag auf Festsetzung der Forderung gestellt.

Wer hat ähnliche Probleme gehabt und kann mir helfen?

LG

Blackwitch

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7 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Inkassokosten hättest Du durch einen Teilwiderspruch einsparen können
War die Kontopfändung aus Sicht des Inkassoladens erfolgreich ?

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#2
 Von 
Blackwitch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

in wie weit erfolgreich???

auf meinem Konto ist nix, da ich Lehrling bin und alg II zusätzlich beziehe....

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
in wie weit erfolgreich???

auf meinem Konto ist nix, da ich Lehrling bin und alg II zusätzlich beziehe....

Dann ist nichts pfändbar
Sozialleistungen (ALG2 Wohngeld etc ) sind nicht pfändbar
Eingehende Sozialleistungen sind innerhalb 7 Tagen zu verwenden.
Nicht verwendete Gelder sind ab dem 8. Tag von der Bank an den Pfändungsgläubiger abzuführen.
http://www.kreditinform.de/forum/viewtopic.php?p=749

Versuch einen Vergleich auszuhandeln !!
(Tenor : Ein guter Freund leiht mir zweckgebunden Geld etc ...)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blackwitch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie soll ich denn mit denen einen Vergleich aushandeln, wenn die mir nicht mal die genaue Höhe mitteilen und wie diese sich genau zusammen setzt.

Dass mein Einkommen nicht pfändbar ist, weiß ich selber, mir gehts eher darum, ob irgendjemand noch einen Tip hat, wie ich mich gegen diese Abzocker wehren kann.

Zumal es ja diese Schadensminderungspflich gibt. Und gegen diese hat die LBB ja nunmal verstoßen. Siehe oben.

Des weiteren habe ich mit denen vereinbart, dass die die Kontopfändung zurück ziehen, wenn ich einen Abschlag zahle und im Anschluss eine Ratenzahlung. Habe beiden eingewilligt, Abschlag sogar gezahlt. NUR ist mein Konto noch immer Dicht. UNd ich soll so einen schriebs vom RA Fülleborn unterzeichnen, dass das Konto nur vorüber gehend wieder "offen" ist. Das hieße, dass die jederzeit mein Konto wieder Dicht machen können.

Muss ich dem Zustimmen?

Interessant: ich habe bei REAL um die Ratenzahlung gebeten und die von REAL hat den Bausteinbrief fertig gemacht und vom Fülleborn kam der. Nicht mal ne "richtige" Unterschrift, sondern ne ausgedruckte.

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#5
 Von 
ReNo26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Also erstmal:
Du musst beim Rechtsanwalt Fülleborn defintiv nichts unterschreiben.
Du hast eine Ruhendstellung bekommen. Diese kannst Du bei Deiner Bank vorlegen, damit die Pfändung gleich nach Zahlung des Abschlages ruhendgestellt wird.
Ansonsten rufe nochmal bei den Rechtsanwälte an und bitte um Ruhendstellung der Pfändung!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Gegen den Titel kannst du nichts mehr machen, ohne Widerspruch steht der LBB und dem Inkasso der titulierte Betrag zu, kraft Urteil.

Abzocke hin oder her, Schandsminderungspflicht hin oder her ...



quote:
Mit dem Schreiben von RA Fülleborn und der "Zustimmung" zur Ratenzahlung sollte ich zustimmen, dass weitere Kosten von mir zu tragen sind usw.

Damit wollen die sich die legale Berechnung weitere Phantasie-Kosten sichern. Würde ich nicht unterschreiben.
Genausowenig müssen die deinem Antrag auf Festschreibung der Forderung entsprechen.

Bezüglich deines Kontos:
1. Besorg dir ein anderes Konto, bei einer anderen Bank (auf Guthabenbasis)
2. Geh zum Amtsgericht und beantrage für das Arbeitseinkommen Pfändungsschutz
3. Sozialleistungen müssen, wie bereits erwähnt, innterhalb von 7 Tagen nach Eingang vom Konto abgehoben werden

Ab Juli 2010 gibt es das sogenannte P-Konto. Jedes beliebige Girokonto kann vom Kunden zum P-Konto erklärt werden, die Bank muss dieses dann einrichten.
Der Vorteil besteht darin, das alle Eingänge auf dieses Konto (nicht nur Arbeitseinkommen und Sozialleistungen) bis 915 EUR ohne speziellen Antrag vor Pfändung geschützt sind.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#7
 Von 
jonny452
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin, Moin,

habe eben mit meiner Bank gesprochen um heraus zu bekommen, wie das denn abläuft: Meine Bank würde [color=red]Monatlich[/color], 7,50 Kontoführungsgebühren verlangen und außerdem müsste ich meine EC-Card zurück geben.

Kommt also nicht in Frage

Jonny

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