REAL Inkasso - Namensverwechslung

4. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Spieler
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
REAL Inkasso - Namensverwechslung

Guten Tag,

anscheinend nehmen die auf Grund einer Namensverwechslung völlig grundlosen Forderungen, welche zum Teil auch per Gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheid mein Haus erreichen, kein Ende.

Bisher habe ich mich selbst immer und immer wieder Einschreiben/ Rückschein, Kopien Meldebescheinigung usw. gekümmert. Um Sicher zu stellen das keiner dieser „Schmierer“ meine Aufforderung, die Herkunft der Daten und was gegen mich angeblich vorliegen soll, gem. BDSG zwar eine Auskunftspflicht haben einfach ingnorieren habe ich entspechende Selbstauskünfte bei der SCHUFA und Creditreform angefordert. Hinzu kommen diverse telefonate auf Kostenpflichtige Hotlines, Fahrten zur Post usw. usw.

Selbst ein Seiler & Kollegen hat in der Zwischenzeit seine Klage mit Termin beim AG zurückgezogen („Abladung wegen Klagerücknahme“)

Den Vogel schießt die REAL Inkasso HH ab!
Trotz nachweisbaren, weil schrftlich bestätigten, Anruf möchte man die Beweislast mal wie auch bei den anderen Vorfällen umkehren und mich dazu bewegen eine Kopie meines P-Ausweises zuzuschicken. Wie verträgt sich das mit dem in der Forderung aufgeführten Posten Ermitlungsgebühren? Die Oberdreistigkeit kommt aber knapp eine Woche danach erhalte ich vom AG HH eine Vollstreckungs- und einen Mahnbescheid, natürlich ebenso falsch wie alle anderen zuvor…. Wird das „The never ending Story?“

Und immer und immer wieder wird behauptet die Adressermittlung vom Einwohnermeldeamt erhalten zu haben.

Über diese „Glanzleistungen“ und damit keine Langeweile aufkommt habe ich dann auch mal die Kunden des Inkasso Büros (die angebl. Gläubiger), den Bundesverband für Inkasso HH und den Präsidenten des AG HH für die Zulassung Inkasso als Beschwerde eingereicht.


Nun versuche ich mal euch zu Fragen:

Hat? Oder kann jemand Hinweise darauf geben das die Inkasso Dienste so etwas haben wie ein Zentralregister? Das mit dem Einwohner-MA kann man einfach nicht glauben.

Wer kommt für meine Kosten auf? Auskünfte, Porto, Fahrtkosten usw.?

Da wir gerade bei Kosten sind, muss ich mich da eigentlich selbst darum kümmern?
Wenn ich eine RA beauftrage kann dieser seine und alle anderen Kosten den Inkasso Diensten zu 100% berechnen? (Ich hab echt keinen Bock mehr mich ewig um Semmel zu kümmern der mich nichts angeht! Geschweige denn für den Mist anderer Leute bezahlen)

Anderer Ideen?? Bin für alle Vorschläge offen.

DANKE

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Im Grunde musst Du ja gar nicht viel machen, wenn die Forderungen unberechtigt sind.

Ich würde auf so einen Inkassomüll einfach nicht antworten, schon gar nicht irgendwelche Kopien schicken, die die Herrschaften gerne haben möchten. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegen und ansonsten hat sichs!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

sehe ich ähnlich.

deine kosten durchzudrücken dürfte schwierig sein. insbesondere nachdem es die entscheidung vom BGH vom 12.12.2006 zu az. VI ZR 224/05 gibt.

der BGH stellt darin fest, dass die inanspruchnahme wegen einer geldforderung nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen kostenerstattungsanspruch des in anspruch genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche abwehr des anspruchs aufgewendeten anwaltskosten begründet.
selbst wenn forderungen schlichtweg erfunden würden – was in deinem fall nicht unbedingt der fall sein dürfte – scheidet ein anspruch nach auffassung des BGH aus. mit unberechtigten ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum "allgemeinen Lebensrisiko", soweit nicht die voraussetzungen einer speziellen haftungsnorm vorliegen.

hab selbst die erfahrung gmacht, dass sogar mein anwalt seine kohle nicht vom vermeintlichen gläubiger bekommen hat und ich letztlich darauf sitzen geblieben bin.

von daher eher nicht reagieren und bei MB ggf. widerspruch. im klageverfahren haben die dann wohl eher schlechte karten, sofern sie aufgrund der ggf. niedrigen hauptforderung überhaupt solch ein verfahren einliten.

:grins:

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"Bässäwissä"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lady X
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,
mein Mann hat wie wir nun durch die Schufa erfahren haben den Eintrag von Real Inkasso bekommen. Da dieser zu einem Zeitpunkt stattfand als mein Mann zu mir zog, kann ich mir sehr gut vorstellen, das der Mahnbescheid noch an die alte Adresse ging. Und da wohnte auch seine Schwester! Selber Nachnahme und sie verbummelte es wahrscheinlich! Nun habe ich die Real Inkasso schon per email gebeten, uns das Aktenzeichen und das Amtsgericht mitzuteilen. Wir wollen doch endlich mal damit vertig werden! Ist ja schon ein par Jahre her! Was können wir tun wenn man uns hier nicht weiterhelfen will? Denn das Amtsgericht braucht das Aktenzeichen!

Ich weiß echt nicht mehr weiter!

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"Lady X"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was für ein Einbtrag ?


Nachweisbar (!!) von Real einfordern
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Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lady X
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo,
erstmal danke.
Der Eintrag in der Schufa ist vom 23.09.1999 zumindest steht das so in der Schufa.
Anstatt von Real Inkasso steht da noch E- Plus service GmbH. Damit konten wir ja gar nichts anfangen. Und bei E- Plus hab ich auch angerufen doch die haben auch keine Daten und die Kundenbetreuung ist sehr Unfreundlich!

Werde jetzt mal ein Schreiben aufsetzten und dieses per Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Bin gespannt was dabei Rauskommt!
Nur gut das wir ein Neues Konto eröffnen wollten sonst wäre uns der Eintrag nie aufgefallen!

Vielen lieben Dank nochmal!!

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"Lady X"

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