Ich habe heute Post von Real Inkasso bekommen. Im Anschreiben handelt es sich um eine Hardwareforderung + Mahn- und Inkassokosten der Firma O2 über 89,53.
Hauptforderung 14,94
Mahnkosten 24,-
Inkassokosten 45,-
Kontoführungskosten 3,50
Ermittlungskosten 0,80
Verzugszinsen 1,29
Gesamt 89,53
Auf Anfrage bei Real Inkasso wurde mir mitgeteilt, dass die Forderung seit Oktober 2008 bestünde. Dabei fiel mir ein dass dies die Kosten für mein neues Handy zur Vertragsverlängerung waren.
Spätestens jetzt wurde ich stutzig... Handykosten klar, versteh ich ja, aber ich wurde über diesen Betrag niemals angemahnt.
Auf Anfrage bei O2 wurde mir mitgeteilt, dass die Forderung der 14,95 zwei Wochen nach Auslieferung des Handys fällig wurde (also spätestens November 2008).
Den Betrag habe ich wohl nicht gezahlt, konnte mich auch nicht an eine gesonderte Rechnung erinnern, geschweige denn an eine Mahnung...
Jetzt meine Frage, wie soll ich reagieren, die Forderung ist 1,5 Jahre alt, dementsprechend hoch sind auch die Mahnkosten und dass Real Inkasso auch daran verdienen will, sieht man an den 45 Euro Inkassokosten.
Was soll ich tun, habe mit Inkassobüros bisher keine Erfahrungen gemacht.
Bitte um eure Hilfe!!!
Gruß Karlheinz
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REAL Inkasso & O2 - Forderung Verzugsgebühren?
6. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 6. Mai 2010 | 17:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
REAL Inkasso & O2 - Forderung Verzugsgebühren?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2010 | 22:31
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)
Die geforderten Verzugsgebühren sind m.M.n nicht durchsetzungsfähig !
ICH bin mit folgender Vorgehnsweise bisher immer gut gefahren .
1
Hauptforderung plus 6 € Mahngebühr unangekündigt direkt auf das Konto des Gläubigers (hier Q2)
2
Auf das 2 Schreiben des Inkassobüros warten nd dann die Forderung gegenüber dem Inkasso (hier : Real) mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und gleichzeitig in Kenntnis setzen das es keine offene Forderung gibt
3
quote:
Folgendes maximale Szenario ist m.M möglich :
2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen
http://www.elo-forum.org/schulden/53702-inkasso-forderung-ohne-vorherige-zahlungsaufforderung-mahnung.html
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