REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)
REAL Inkasso und Fülleborn-Rechtsanwaltsges.

moin allerseits!

fällt mir gerade beim lesen von der webseite REAL inkasso auf: "Enge Zusammenarbeit mit der Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft für die gerichtliche Beitreibung. Die Gesellschaft hat ihr Büro im gleichen Haus, ist aus- schließlich für uns tätig und mit unserer EDV online verbunden"

faktisch ist das dann doch eins - REAL = fülleborn und umgekehrt. und dann auch noch REAL als einziger auftraggeber von fülleborn.

was meint ihr? ist dann dnenn in dieser form überhaupt zulässig? denke da an § 43a BRAO usw.

-----------------
"Bässäwissä."

-- Editiert am 20.01.2011 09:07

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Moin
Ist das eigentlich die HP von Fülleborn ?
http://www.ra-fuelleborn.de/html/tmg.html

-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>denke da an § 43a BRAO usw <hr size=1 noshade>

Möglicherweise gehört die Kanzlei zu 100 % dem IB ?!
Seiler ist ja auch eine 100 % Telekom Tochter

lg

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#3
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

ja, so siehts quasi aus. aber darf sowas überhaupt sein? ich meine so von wegen unabhängigkeit von anwalt usw.? wenn das anwaltsbüro NUR für das inkasso tätig ist, liegt ein abhängigkeitsverhältnis vor.

ob sich da eine meldung an die anwaltkmammer lohnt?

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"Bässäwissä."

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Weiss nicht !
Ich denke aber wenn da ein Verstoß vorliegen würde wäre die Konkurenz bzw Mitbewerber von Real und Fülleborn längst abmahntechnisch aktiv geworden !
In der Branche wird ja auch untereinander nicht unbedingt mit Samthandschuhen umgegangen


"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

-- Editiert am 21.01.2011 08:39

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#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

quote:
: Ich denke aber wenn da ein Verstoß vorliegen würde wäre die Konkurenz bzw Mitbewerber von Real und Fülleborn längst abmahntechnisch aktiv geworden !



Das wäre durchaus denkbar -)


-----------------
""

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41041x hilfreich)

quote:
§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.

Ich gehe mal davon aus, das der entsprechende Vertrag passende Klauseln enthält.

quote:
Enge Zusammenarbeit mit der Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft

Impliziert ja noch keine Ausschlieslichkeit ...

Der Anwalt KÖNNTE sicher andere Aufträgen annehmen, aber wenn er nicht WILL ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Enge Zusammenarbeit mit der Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft

So stehts auf der HP :
quote:
Die Gesellschaft hat ihr Büro im gleichen Haus, ist ausschließlich für uns tätig und mit unserer EDV online verbunden


lg

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Sonst macht der Anwalt nichts? Wird dem da nicht langweilig...?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Sonst macht der Anwalt nichts? Wird dem da nicht langweilig...?


Mit Blick auf seinen mtl Verdienst wird das dem Advokat herzlich egal sein

-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Ich verstehe! Da die Tätigkeit lukrativ für ihn ist, nimmt er gewisse andere Aspekte derselben billigend in Kauf -)

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""

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#11
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)

so sehe ich es auch :-)

aber spass beiseite: dann kann man wohl nix machenmit anwaltskammer & co. schade.... irgendwie finde ich es halt anrüchig mit einem g'schmäckle.

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"Bässäwissä."

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#12
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe hier die aktuellen normalen Telefonnummern somit kann man die teuren 0180 Nummern umgehen:

Telefon: 040 - 37 49 80-0
Durchwahl (wohin auch immer) 040 37498040
Fax: 040 51 49 31 13

-----------------
"Recht haben heisst nicht Recht bekommen"

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#13
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

In einem anderen Thread zu diesem Verein habe ich ein Interesanten Hinweiß gefunden, bezieht sich auf die Aussage das Real Inkasso mit dem herrn eine enge zusammenarbeit hat und auch im selben Haus ist.

§ 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts

1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.
(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
(5) Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.
(6) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.

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"Recht haben heisst nicht Recht bekommen"

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