REAL Solution Inkasso - Vollstreckungsandrohung ohne Auflistung usw

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
BlutOrange
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
REAL Solution Inkasso - Vollstreckungsandrohung ohne Auflistung usw

Hallo Liebe Forumsgemeinde!
Super das es sowas wie hier gibt, ich hoff ich bekomm auch Hilfe. :)

Kurze Vorgeschichte:
Ja, ich hatte mit diesem Gläubiger zu tun vor Jahren, hatte da auch mein schreiben bekommen zur Rechnung, nur ich bin mir echt nicht mehr 100%ig sicher ob ich die jetzt auch bezahlt hab oder nicht. (ziemlich doof, ich weiß)
Bin auch umgezogen vor nem Jahr, hab die Bank gewechselt und hab auch so einiges an "Papierkram" nicht mehr.

So jetzt möchte ich zum eigentlichen Problem kommen, da ich eine bin die gerne viel im Internet nachschaut wenn irgendwas "komisch" wirkt.

Hab jetzt mitbekommen das diese Real Solution Inkasso ja nicht gerade die seriösesten sein sollen.
Was mich jetzt auch bei meinem schreiben natürlich stutzig macht, da ich nicht mal eine Auflistung dabei habe.

Ein einzelnes Blatt Papier, kein eventuelles Widerrufsrechts - belehrungsschreiben oder sonst was.

Hier mal der Brief:

( Meine Anschrift - alles korrekt) ( Anschrift, Telefonnr. usw von Real Solution)


Betreff / Aktenzeichen (bitte stets angeben): "Aktennummer"
Ursprungsgläubiger: AYK Sonnenstudio
Vollstreckungbescheid des Amtsgerichts Hamburg vom 04.08.2015 - AZ: "Nummer"

VOLLSTRECKUNGSANDROHUNG

Sehr geehrte Frau K......,

Sie schulden uns aus der oben genauer bezeichneten Forderung per 29.05.2017 einen Gesamtbetrag von EUR 377,26. Der Forderung liegt der oben genannte vollstreckbare Titel zugrunde.

Wir werden die noch immer ausstehende Forderung nun im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben. Durch Ihr bisheriges Verhalten haben Sie die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir - neben anderen Möglichkeiten der Vollstreckung - den Gerichtsvollzieher beauftragen können, Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft zu laden. Dies hätte zur Folge, dass Sie im öffentlichen Schuldnerverzeichnis eingetragen würden. Ferner würden sich die Ihnen zu tragenden Zwangsvollstreckungskosten deutlich erhöhen.

Bevor wir von dieser und den weiteren gesetzlich zur Verfügung gestellten Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung Gebrauch machen, möchten wir Ihnen letzmalig die Gelegenheit geben, die Forderung auszugleichen. Deshalb fordern wir Sie auf, den Gesamtbetrag bis spätestens zu, 12.06.2017 auf unser unten genanntes Konto zu überweisen.

Dieser Ausgleich kann auch in monatlichen Raten erfolgen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte bis spätestens zum 12.06.2017 mit uns in Verbindung, damit wir die Einzelheiten besprechen können.

Reagieren Sie innerhalb dieser Frist nicht, werden wir die oben beschriebenen Maßnahmen einleiten.

Mit freundlichen Grüßen
(kopierte Unterschrift) ( Bankdaten, Sitz der Gesellschaft usw)



So jetzt meine Frage. Muss sowas nicht normal richtig aufgelistet sein? Mit Bearbeitungskosten, Inkassokosten, Hauptforderung usw?
Wenn ich dort anrufe, was darf/muss ich von denen für Schriftstücke verlangen damit ich glauben kann das dies keine Abzocke ist?
Muss ich sonst noch irgendwas beachten?
Rechtsschutz hab ich leider nicht mehr.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von BlutOrange):
Muss sowas nicht normal richtig aufgelistet sein? Mit Bearbeitungskosten, Inkassokosten, Hauptforderung usw?


Nicht, wenn:

Zitat (von BlutOrange):
Der Forderung liegt der oben genannte vollstreckbare Titel zugrunde.

Zitat (von BlutOrange):
Vollstreckungbescheid des Amtsgerichts Hamburg vom 04.08.2015 - AZ: "Nummer"


Gab es mal was vom Gericht? Ummeldung nach Umzug ist erfolgt? Umzug war nach August 2015?



Zitat (von BlutOrange):
Wenn ich dort anrufe


Nein.

Zitat (von BlutOrange):
was darf/muss ich von denen für Schriftstücke verlangen


Kopie vom Titel. Schriftlich anfordern.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Ist Dir der Vollstreckungsbescheid bekannt oder völlig unbekannt ? Hast Du diesen vorliegen ?
Du kannst schriftlich eine genaue Forderungsaufstellung und eine Titelkopie vom Inkasso anfordern.
Bitte nicht mit denen telefonieren.



-- Editiert von hausfrau66 am 08.06.2017 13:39

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BlutOrange
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

Vom Gericht gabs diesbezüglich in den letzten 2 Jahren nichts. Deshalb bin ich ja auch etwas stutzig.
Umzug und Ummeldung war juli 2016.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BlutOrange
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Ist Dir der Vollstreckungsbescheid bekannt oder völlig unbekannt ? Hast Du diesen vorliegen ?
Du kannst schriftlich eine genaue Forderungsaufstellung und eine Titelkopie vom Inkasso anfordern.
Bitte nicht mit denen telefonieren.



-- Editiert von hausfrau66 am 08.06.2017 13:39


Wie schon anfangs erwähnt ich bin mir nicht mehr zu 100% sicher ob der Fall nicht eigentlich schon erledigt wäre.Hab leider keine Unterlagen mehr dazu.
Irgendwie muss ich ja mit denen in Kontakt treten, vor allem weil ich das nicht auf einmal zahlen kann. Bis dies alles schriftlich bei denen ankommt, bearbeitet wird, derweil ist die Frist rum.
Also komm ich auf gut Deutsch gesagt, eh ned drum rum und ich kann davon ausgehen das dieses Schreiben keine "Abzocke" ist?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du musst doch wissen ob du einen Vollstreckungsbescheid und zuvor einen Mahnbescheid erhalten hast...

Um sicher zu gehen, fordere, wie bereits empfohlen wurde, den VB in Kopie an. Wenn die Adresse dann mit deiner damaligen Adresse übereinstimmt, hast du Pech gehabt. Falls nicht, dann kannst du binnen 14 Tagen Einspruch einlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Sprich mit deiner ehemaligen Bank und bitte um die Kontoauszüge aus einem entsprechenden Zeitraum. Das Nacherstellen der Kontoauszüge kostet eventuell etwas, aber die müssten das noch haben.

Vom Inkasso eine Kopie des angeblich vorhandenen Vollstreckungsbescheides verlangen.

Sobald der Titel eintrifft, den genau prüfen. Auch hinsichtlich der Adresse. Der VB soll von August 2015 sein, also noch vor deinem Umzug.

Du hast damals im August 2015 wirklich keine gelben Briefe von Gerichten bekommen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go484344-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hey hab mal ne Frage wie ist es den ausgegangen da ich haar genau das selbe schreiben habe nur andere Summe und ursprungsgläubiger

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Eine Antwort wird dir vermutlich nichts bringen. Denn jeder Fall ist individuell. Versuche die Sache zuerst soweit wie möglich aufzuklären. Dazu gehört, bei unbekannten Titeln das Inkasso aufzufordern, eine Kopie zu senden. Und dann direkt an dem Tag, wo die Kopie eintrifft, alles prüfen, vor allem die Adresse und ggf. nochmals melden.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dewatschka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
auch ich habe exakt den gleichen Brief bekommen,aber mit einer 1200 Euro Rechnung von Telefonica.

Habe noch nie mit Telefonica zu tun gehabt und die Forferung bestehe aus einem Gerichtstitel von Okt. 2003.

Ich habe definitiv in den letzten 10 Jahren keine Mahnungen oder irgendwelche Mahnbescheide bekommen.Bin natütlich auch umgezogen,aber die finden meine Adressr erst nach 15 Jahren?

Ich werde diesen Titel natürlich verlangen,aber,was muss ich noch tun? Auf Verjährung hinweisen?

Das ist so eine Frechheit

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nein, solange der Titel in der Welt ist, ist da auch nichts verjährt bzw. Titel verjähren erst nach 30 Jahren.

Sobald du den Titel erstmals siehst, also eine Kopie bekommst, beginnen die 14 Tage Laufzeit für einen Einspruch. Du solltest dann direkt am ersten Tag schon das Gericht anschreiben, was den Titel ausgestellt hat und Einspruch einlegen sowie Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Begründung wäre: Nicht korrekt zugestellt. Als Beweis müsstest du dann beispielsweise eine Meldeauskunft dazu legen, die beweist, wo du damals gewohnt hast und dass damit die Adresse auf dem Titel nicht stimmt.

Wenn man sich unsicher ist, lässt man das einen Anwalt machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dewatschka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön:-)

Was ist aber,wenn die Adresse stimmt auf dem Titel,ich ihn aber dennoch nie ethalten habe?

Sollte ich mich auch an Telefonica wenden und nach dem angeblichen Handyvertrag fragen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Was ist aber,wenn die Adresse stimmt auf dem Titel,ich ihn aber dennoch nie ethalten habe?


Dafür sind dann handfeste Beweise zu suchen. Lass' Dir erst einmal eine Kopie des Titel und eine exakte Forderungsausftellung zusenden, wie "mepeisen" bereits geschrieben hat. Es kann sich auch um eine Personenverwechslung handeln.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Dafür sind dann handfeste Beweise zu suchen.

Beispielsweise kann man sich dann eine vollständige Kopie der Akte vom Gericht geben lassen. Da findet sich dann manchmal etwas im Protokoll, beispielsweise Fehlzustellungen, dass der Zusteller den Briefkasten nicht fand oder solche Dinge. Das könnte dann ein Beweis sein.
Oder der Zusteller selbst wurde damals strafrechtlich verfolgt, weil er Post nicht zustellte, sie vernichtete und Urkunden falsch ausfüllte (so etwas ist selten, kam aber schon durchaus mal vor).

Falls man nichts dergleichen findet, gilt das leider als zugestellt. Ob das dann beispielsweise zwischen einer Zeitung steckte, die man ungesehen in das Altpapier warf, das ist dann leider dein Problem. Deswegen sollte man die Zeitungen auch immer mal kurz durchblättern...

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