Ra Haas und Infoscore Vodafone

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
killomillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ra Haas und Infoscore Vodafone

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. im Januar konnte eine Vodafone Rechnung nicht abgebucht werden, daraufhin wurde das Lasschriftverfahren seitens Vodafone eingestellt. Das hat sich bis März aufgestaut. Als ich Post von Infoscore bekommen habe, hab ich den offenen Betrag samt Inkassokosten gezahlt und hab Vodafone telfonisch mitgeteilt das sie das Lastschriftmandat wieder aufnehmen sollen. 3 Monate war ruhe also hab ich gedacht alles wäre okay. Als ich wieder Post von Infoscore bekommen habe habe ich das ignoriert weil ich dachte es geht alles seinen gewohnten lauf. Nach einer Mahnung habe ich jetzt letzte Woche einen Brief Vom RA Haas bekommen mit der Forderung von 449,55 €
Forderung als Telekommunikation 41,80
Saldenminderung -2,97
Inkassokosten aus Inkassoauftrag 40,50
zusätzliche Inkassokosten 29,70
Schadensersatz 299,53
Forderung aus Telekomunikation 2,50
Rechtsanwaltsgebühren 37,80
Zinsen aus 38,83€ 0,24
Zinsen aus 302,03€ 0,07
Zinsen aus 340,86€ 0,38

Daraufhin habe ich 81,30€ überwiesen mit dem Vermerk "zur Tilgung der Hauptforderung und der Inkassokosten"
Heute habe ich 2 Briefe von RA Haas erhalten. Einmal mit einer Forderung von 953,24€ und einmal ein schreiben das sie mein Geld erhalten haben und das Geld als Ratenzahlung ansehen.
Frage: ist das rechtens und wie soll ich mich am besten Verhalten ? Wenn ich offene Beiträge aufgrund der nicht ausgeführten Lastschriften habe sehe ich ein diese zu zahlen. Aber Schadensersatz und Lauter Gebühren oist das nötig ?

Grüße und Danke im Vorraus

Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da fehlen einige Infos:
Was für einen Vertrag?
Liegen Mahn- und Kündigungsschreiben von Vodafone vor?

Und das sollte man Nie Nie machen: "Vodafone telfonisch mitgeteilt"
insbesondere wenn man dann nicht Zahlungen überwacht.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
killomillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

ist ein Festnetz vertrag für 34.95 im Monat.
Von Vodafone liegt nichts vor weder Mahn noch Kündungsschreiben.

Ja das hab ich gelernt, in Zukunft nur noch schriftlich per Einschreiben.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Emails und Kundenportal (Online-Rechnungen) prüfen!!!

Wenn sich Vodafone nicht an die Sperrregeln nach TKG hält und der Anschluß wohl gesperrt ist(???), kann man mit einer eigenen, fristlosen Kündigung wegen Leistungsverweigerung (ggf. mit 14 Frist zur Freischaltung) kontern.
Ich würde mich zuerst an Voddoofone wenden- die Antwort kommt vermutlich dann sowieso von den Anwälten im Keller der Infoscore.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Inkassokosten aus Inkassoauftrag 40,50
zusätzliche Inkassokosten 29,70

Das ist schonmal völliger Quatsch. Sowohl die doppelte Gebühr als auch eine Gebühr ohne eigene Mahnung des Anbieters.

Zitat:
Schadensersatz 299,53

Der Vertrag wäre also noch rund achteinhalb Monate gelaufen? Oder noch 17 Monate?

Zitat:
Forderung aus Telekomunikation 2,50
Rechtsanwaltsgebühren 37,80

Kostendopplung aus Inkassokosten UND Anwaltskosten ins völliger Unfug und VERBOTEN!

Zitat:
Einmal mit einer Forderung von 953,24€

Oha....
Begründen sie diesen völligen Schwachsinn irgendwie?

Zitat:
Aber Schadensersatz und Lauter Gebühren oist das nötig ?

Die fristlose Kündigung war u.U. OK. Selbst ohne eigene Mahnung. Du hast wiederholt den Vertrag gebrochen. Wie Mr.Cool schon sagt kannst du leider das Telefongespräch nicht beweisen.
Du hast da leider keine Argumente.

Aber Schadensersatz maximal 50% der Grundgebühr bis regulärem Vertragsende.

Davon abgesehen ist der Versuch, das mal ebend zu verdoppeln, völliger Unfug.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
killomillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Emails und Kundenportal (Online-Rechnungen) prüfen!!!

Wenn sich Vodafone nicht an die Sperrregeln nach TKG hält und der Anschluß wohl gesperrt ist(???), kann man mit einer eigenen, fristlosen Kündigung wegen Leistungsverweigerung (ggf. mit 14 Frist zur Freischaltung) kontern.
Ich würde mich zuerst an Voddoofone wenden- die Antwort kommt vermutlich dann sowieso von den Anwälten im Keller der Infoscore.


Habe schon bei Vodafone versucht durchzukommen. Kann mich weder online einloggen noch telfonisch. Telefonisch wird nach der Kundernummer gefragt und die lässt sich nicht eingeben. Nach zwei Versuchen wird das GEspräch automatisch beendet.

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#6
 Von 
killomillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Oha....
Begründen sie diesen völligen Schwachsinn irgendwie?


Nein, im Schreiben Steht das dieser Betrag bis zum 19.07 fällig ist.
Auf der Rückseite dann die Kostenaufstellung:
Forderung aus Telekumunikation 41,80
Sakdominderung -2,97
Inkassokosten 40,50
zusätzliche Inkassokosten 29,70
Schadensersatz 299,53
Forderung aus Telekumunikation 2,50
Rechtsanwaltsgebühren 37,80
zinsen 0,24
Zinsen 0,07
Forderung aus Warenlieferung 499,80 ( Fritzbox die ich am Anfang des Vertrags bekommen habe ? )
Forderung aus Telekomunikation 2,50
Zinsen 0,34
Zinsen 1,43
=953,24

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wie mespeisen bereits schrieb alles Quatsch!
War die Fritzbox vergoldet? :augenroll: Selbst wenn - es gilt nur der Zeitwert und wenn man die Box nach Aufforderung zurücksendet entfällt auch diese Position!

Du hast zwar selber Schuld, jedoch stimmt hier die Reihenfolge nicht. Es fehlt scheinbar die schriftliche Mahnung mit Sperrandrohung. Erst dann Sperre, fristlose Kündigung und Inkasso. Jetzt kann man pokern. Die Rechtsvorschriften im TKG sollen u.a. sicherstellen das der Verbraucher auch noch die Möglichkeit hat zu zahlen und solche Winkelzüge abzuwehren.
Seit wann ist der Anschluß gesperrt?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sehe ich auch so. Ich würde nun per Einschreiben an den Anwalt folgendes schicken:

"Werter Anwalt. Ich weise die Forderung und die Kündigung mangels Verzug zurück. Es gab weder eine Mahnung, noch eine Sperrandrohung. Ebenso weise ich die frei erfundene Schadensersatzforderung zurück. Es gab auch keine Warenlieferung im Wert von angeblichen 499,80€. Ich fordere ihre Mandantin hiermit auf, gemäß TKG aufgrund des Wegfalls des Sperrgrundes wieder den Zugang zu entsperren. bei Weigerung werde ich meinerseits wegen Leistungsverweigerung ihrer Mandantin fristlos kündigen. Sie haben 14 Tage Zeit. Im übrigen behalte ich mir Beschwerden beim Aufsichtsgericht des Inkassos und der Anwaltskammer wegen vom BGH ausdrücklich verbotener Kostendopplung, sowie Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und Nötigung vor. Es ist ihre Entscheidung, wie das hier weiter geht."

Infoscore und Haas sind im übrigen angezählt, was diese widerrechtliche Masche angeht. Die haben einige Großkunden verloren, da denen das diese Masche viel zu heiß wurde, und damit viele Millionen. Sehr wahrscheinlich also, dass die bis zu einem gewissen Grad einlenken. Wie weit, wird man sehen.

So oder so: Die Gesetze schützen dich hier vermutlich, wie Mr.Cool richtig schreibt.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich habe nochmal recherchiert. Vodafone nutzt/vertreibt im 3 verschiedene Router.
Artikel recht aktuell vom 9.5. http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-DSL-WLAN-Vodafone-Router-kaufen-Check-18055259.html

Demnach gibt es Verkaufspreise von 39,90€ und (für 2 Fritz-Box-Varianten) von 79,90€ bis 139,90€ für Neuware.

Ich würde hier sogar fast dazu tendieren, direkt zur Polizei zu gehen und den Anwalt samt Vodafone wegen gewerblichen Betrugs anzeigen. Die können doch nicht ernsthaft behaupten, dass man "Schadensersatz für Warenversand" in Höhe von 500€ bezahlen soll, wenn das Ding neu maximal 139,90€ kostet. Das soll sich doch mal ein Staatsanwalt anschauen, wieso die hier mit frei erfundenen Forderungen hausieren gehen und über den echten Wert der Fritz-Box so massiv täuschen, um dann ein Mehrfaches einzufordern.

Dem Anwalt würde ich dann leicht abgewandelt schreiben, dass man sich das nicht nur vorbehält, so vorzugehen, sondern dass er soeben eine Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs kassiert hat.

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