Rainer Haas Anwälte für Sky

4. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)
Rainer Haas Anwälte für Sky

Hallo,

habe heute eine Mahnung per Email bekommen.

Ich schulde Sky anscheinend Geld.


" Forderung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Kundennummer xxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
die offene Forderung unserer Mandantin haben Sie bisher noch nicht beglichen.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Mehrkosten, die Ihnen durch das gerichtliche Mahnverfahren entstehen, behält sich unsere Mandantin vor - nach Erwirken eines Titels - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, Lohn-/Gehaltspfändung, Kontenpfändung, Pfändung von Rentenansprüchen, Abnahme der Vermögensauskunft) gegen Sie einzuleiten.
Derzeit besteht unter obigem Aktenzeichen eine Gesamtforderung in Höhe von EUR 82,98, die sich aus der an uns übergebenen Hauptforderung und den durch Zahlungsverzug entstandenen Kosten und Zinsen zusammensetzt.
Wir bieten Ihnen nun an, EUR 24,89 zu sparen. Nutzen Sie Ihren Vorteil und überweisen Sie den reduzierten Betrag in Höhe von
EUR 58,09 bis zum 17.07.2020
eingehend auf unserem Konto unter Angabe des Aktenzeichens xxxxx.
Falls eine fristgerechte Zahlung dieses Betrages erfolgt, erklärt sich unsere Mandantin kulanzhalber und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Ihnen gegenüber bereit, auf die restliche Forderung endgültig zu verzichten. Andernfalls wird die noch offene Forderung wieder in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Haas & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Gesamtforderung beinhaltet die aufgeführten Kosten.

Ihr direkter Weg zur Onlinezahlung:
www.ra-haas.de

Ansonsten können Sie den fälligen Betrag auch mit folgenden Zahlungsinformationen überweisen.
Zahlungsempfänger Haas & Kollegen Rechtsanwalts-GmbH, 76521 Baden-Baden
IBAN DE86 6601 0075 0140 3057 57
BIC PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck xxxxxx

Rufen Sie uns an:
07221 / 4048 1410



Forderungsdarlegung (Entstandene Kosten)
Datum Bezeichnung Betrag
03.12.2017 Rechtsanwaltsgebühren aus dem uns erteilten Mandat (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) gem. §13 RVG i.V.m. VV RVG:
1,2 Gebühr (Nr. 2300 VV RVG) 54,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 10,80 EUR 64,80 EUR


"


Es kann sein, dass ich tatsächlich das Geld schulde, da ich 2017 viele Schulden gemacht habe, aber Sinn macht es nicht, da ich Sky noch bis vor ein Paar Monaten normal benutzt habe und hätte ich Schulden wäre dies eigentlich nicht möglich.


Sind die "entstanden" Kosten so richtig von den Anwälten?
Habe die nach der Forderungsstellung, der Rechnung und der Vollmacht gefragt und würde gerne die Summe sofort bezahlen, sollte ich im unrecht sein aber auch nur wenn die Kosten korrekt sind.

-- Editiert von MilatAFK am 04.07.2020 11:46

-- Editiert von MilatAFK am 04.07.2020 11:48

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde abwarten, was da noch so kommt. Das klingt stark danach, als würde Hass nur noch eine Inkassogebühr einfordern. So oder so könnte das verwirkt sein, so wie du es schilderst.

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#2
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde abwarten, was da noch so kommt. Das klingt stark danach, als würde Hass nur noch eine Inkassogebühr einfordern. So oder so könnte das verwirkt sein, so wie du es schilderst.


EDIT

Von denen kam nichts mehr.

-- Editiert von MilatAFK am 16.07.2020 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

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#4
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Danke für die Rückmeldung.


Habe nun doch die Forderungsstellung bekommen.
https://imgur.com/a/mqwWWRV

Sind die Rechtsanwaltsgebühren in dieser höhe und die Zinsen angemessen?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und das ist wirklich ein noch offener Posten? Also unbezahlt?
Die Zinsen scheinen OK.

Bei den Anwaltsgebühren gilt wie sonst auch: Wenn es Masseninkasso ist, dann maximal eine Gebühr für Schreiben einfacher Art (0,3 Gebühr). Etwas anderes machen die einfach nicht. Wenn es echtes/unechtes Factoring ist, dann im Prinzip 0,00€.

Ich würde auch hier ein Arbeitsprotokoll und eine vollständige Vertragskopie des Vertrages zwischen Anwalt und Sky verlangen. Zur Prüfung, was die überhaupt gemacht haben und ob es nicht doch echtes/unechtes Factoring ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und das ist wirklich ein noch offener Posten? Also unbezahlt?
Die Zinsen scheinen OK.

Bei den Anwaltsgebühren gilt wie sonst auch: Wenn es Masseninkasso ist, dann maximal eine Gebühr für Schreiben einfacher Art (0,3 Gebühr). Etwas anderes machen die einfach nicht. Wenn es echtes/unechtes Factoring ist, dann im Prinzip 0,00€.

Ich würde auch hier ein Arbeitsprotokoll und eine vollständige Vertragskopie des Vertrages zwischen Anwalt und Sky verlangen. Zur Prüfung, was die überhaupt gemacht haben und ob es nicht doch echtes/unechtes Factoring ist.


Ja anscheined, da ich diese Forderung nicht in meinen Unterlagen finde.
Ich werde nach einer vollständigen Kopie und dem Protokoll mal fragen, aber nebenbei auch nur neben HF und Zinsen dann die 0,3 Gebühr bezahlen.

Wie immer danke dir!

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#7
 Von 
HHUserAus
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Und das ist wirklich ein noch offener Posten? Also unbezahlt?
Die Zinsen scheinen OK.

Bei den Anwaltsgebühren gilt wie sonst auch: Wenn es Masseninkasso ist, dann maximal eine Gebühr für Schreiben einfacher Art (0,3 Gebühr). Etwas anderes machen die einfach nicht. Wenn es echtes/unechtes Factoring ist, dann im Prinzip 0,00€.

Ich würde auch hier ein Arbeitsprotokoll und eine vollständige Vertragskopie des Vertrages zwischen Anwalt und Sky verlangen. Zur Prüfung, was die überhaupt gemacht haben und ob es nicht doch echtes/unechtes Factoring ist.


Die hatten mir diese Vollmacht gesendet, als ich nach der Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde nachfragte.

https://imgur.com/a/wygs8Dh


Soll ich dennoch nach Vertragskopie des Vertrages nachfragen oder ist die Vollmacht das was die nur brauchen?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Soll ich dennoch nach Vertragskopie des Vertrages nachfragen oder ist die Vollmacht das was die nur brauchen?

Ich würde trotzdem nachfragen. Die haben noch größere Rahmen-Vertragswerke.

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