Rainer Haas und Kollegen / Kosten berechtigt?

30. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Rainer Haas und Kollegen / Kosten berechtigt?

Schönen guten Tag,

vor einigen Tagen habe ich von Rainer Haas und Kollegen per Mail eine Zahlungsaufforderung per Mail erhalten. (Mail im Anhang) darauf hin habe ich erstmal Widerspruch eingelegt und um eine genaue Auflistung der entstanden kosten gebeten. Aus einer Hauptforderung von 63,55€ wurden 316 ,46€ ? Als ich dort angerufen habe und, gefragt habe wie die, Kosten entstanden sind, bekam ich nur eine pampige Aussage von wegen Adressermittlung usw.

Auch per Mail habe ich nach einer Auflistung gefragt, stattdessen habe ich nur eine Antwort bekommen, mit einem Ratenzahlungsangebot.

Beide Mails habe ich im Anhang beigefügt.

Sind die Kosten rechtens? Was wäre ein kluger nächster Schritt?

https://ibb.co/QrHhB6x
https://ibb.co/PY1B6fV

Vielen Dank im voraus

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6474 Beiträge, 1384x hilfreich)

Ist die Forderung berechtigt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ist die Forderung berechtigt?


Vielen Dank für die Antwort.
Zum einen ist die Forderung angeblich 10 Jahre alt, das heißt ich kann es nicht nachvollziehen.
Zum anderen habe ich nie eine Mahnung bekommen. Als ich am Telefon nach der Adresse fragte, nannte sie mir eine Adresse bei der ich seit 5 Jahren nicht mehr wohne.

Also postalisch oder per Mail habe ich keine Mahnung erhalten nur die Mails mit der Aufforderung zu zahlen
Es könnte sein das sie berechtigt ist. Ich bin auch gewillt, wenn ja zu zahlen. Aber nur wenn ich es nachvollziehen kann. Und ich bezahle doch keine 290 € die als "Kosten" angegeben werden wenn die HF 60 Euro ist

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Da die Forderung tituliert ist dürften die Kosten grob hinkommen.

Ich würde das IB anschreiben, um eine Titelkopie bitten und eine um die verjähren Zinsen korrigierte FA verlangen.

Wenn beides vorliegt Adresse vom Titel vergleichen und ggf wieder melden.

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#4
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da die Forderung tituliert ist dürften die Kosten grob hinkommen.

Ich würde das IB anschreiben, um eine Titelkopie bitten und eine um die verjähren Zinsen korrigierte FA verlangen.

Wenn beides vorliegt Adresse vom Titel vergleichen und ggf wieder melden.


Vielen Dank. Man liest halt so einiges von der Firma Rainer Haas.
Was bedeutet FA? Finanzaufstellung ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da die Forderung tituliert ist dürften die Kosten grob hinkommen.

Ich würde das IB anschreiben, um eine Titelkopie bitten und eine um die verjähren Zinsen korrigierte FA verlangen.

Wenn beides vorliegt Adresse vom Titel vergleichen und ggf wieder melden.


Macht es Sinn, da abgetretene Forderung, nur die Hauptforderung zu begleichen?

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#6
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da die Forderung tituliert ist dürften die Kosten grob hinkommen.

Ich würde das IB anschreiben, um eine Titelkopie bitten und eine um die verjähren Zinsen korrigierte FA verlangen.

Wenn beides vorliegt Adresse vom Titel vergleichen und ggf wieder melden.


Macht es Sinn, da abgetretene Forderung, nur die Hauptforderung zu begleichen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6474 Beiträge, 1384x hilfreich)

Zitat (von msnthrp89):
Vielen Dank. Man liest halt so einiges von der Firma Rainer Haas.
Was bedeutet FA? Finanzaufstellung ?


Forderungsaufstellung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von msnthrp89):
Macht es Sinn, da abgetretene Forderung, nur die Hauptforderung zu begleichen?
Nein. Du müsstest erst mal wissen, welche Summe tituliert wurde.

Zitat (von msnthrp89):
Vielen Dank für die Antwort.
Zum einen ist die Forderung angeblich 10 Jahre alt, das heißt ich kann es nicht nachvollziehen.
Zum anderen habe ich nie eine Mahnung bekommen.
Und warum hast Du dann schon mal 78,19 Euro gezahlt?

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#9
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und warum hast Du dann schon mal 78,19 Euro gezahlt?


Danke für die Antwort. Wahrscheinlich weil ich Angst hatte. Aber bei der jetzigen Kostenaufstellung werde ich schon stutzig. Ich bin auch immer bereit zu zahlen. Deswegen frage, ich macht es Sinn die Hauptforderung zu begleichen in der Hoffnung dann Ruhe zu haben.

Und wenn Ja zahle ich die HF an den Gläubiger oder an das IB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von msnthrp89):
Danke für die Antwort. Wahrscheinlich weil ich Angst hatte.
Dann musst Du doch wissen, um was es geht.

Und nochmal: Du musst mindestens das zahlen, was tituliert wurde. Plus noch irgendwelche Zinsen, die wären aber zu überprüfen.

Wenn also im Titel die Hauptforderung UND die genannten Kosten aufgefürt sind, musst Du die auch komplett zahlen.

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#11
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Dann musst Du doch wissen, um was es geht.

Und nochmal: Du musst mindestens das zahlen, was tituliert wurde. Plus noch irgendwelche Zinsen, die wären aber zu überprüfen.

Wenn also im Titel die Hauptforderung UND die genannten Kosten aufgefürt sind, musst Du die auch komplett zahlen.


Die Forderung ist 10 Jahre alt. Ich habe nie mehr eine Mahnung oder sonstiges von denen postalisch erhalten, außer die Mail vor ein paar Tagen.

Gut danke das heißt Titel mit aufgeführten Kosten anfordern. Ich zahle ja aber dann sollen die mir zumindest mal genau auflisten wie das zustande kommt.

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#12
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von msnthrp89):
Gut danke das heißt Titel mit aufgeführten Kosten anfordern

Nein! Du forderst die Titelkopie an (da stehen alle Kosten drauf) und die um verjährte Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung. Der Titel wurde mal irgendwann vom Gericht zugestellt. Daher prüfst du ob die Adresse seinerzeit stimmte.

Am besten meldest du dich wieder mit dem Ergebnis deiner Prüfung. Dann geben wir gerne Tipps wie weiter zu verfahren ist.

Zitat (von msnthrp89):
Macht es Sinn, da abgetretene Forderung, nur die Hauptforderung zu begleichen?

Auf keinen Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Nein! Du forderst die Titelkopie an (da stehen alle Kosten drauf) und die um verjährte Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung. Der Titel wurde mal irgendwann vom Gericht zugestellt. Daher prüfst du, ob die Adresse seinerzeit stimmte.

Am besten meldest du dich wieder mit dem Ergebnis deiner Prüfung. Dann geben wir gerne Tipps, wie weiter zu verfahren ist.


Guten Tag und erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich habe bei Haas folgende Unterlagen angefragt:

1.) Kopie des Titels
2.) Abtretungsurkunde
3.) verjährte Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung

Geantwortet hat man mir jedoch nur mit den Unterlagen von H&M.
Also die Rechnung, sowie die Mahnungen von H&M aus dem Jahr 2012.
Also habe ich immer noch keine genaue Aufstellung der Zustande gekommen Kosten :/

Nun bleibt die Frage. Müssen die mir nicht mehr als die Rechnungen zusenden? Also ist die Rechnung der Titel?
Ich bin gewillt zu zahlen, aber gibt es einen Weg an den enormen Kosten vorbeizukommen?

Wie kann ich am besten Antworten?

-- Editiert von msnthrp89 am 03.06.2022 09:29

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Zitat (von msnthrp89):
Und wenn Ja zahle ich die HF an den Gläubiger oder an das IB.


Ich würde an den Gläubiger zahlen.

Hatte vor Jahren mal eine unberechtigte Forderung der Telekom über Seiler&Kollegen. Habe denen den berechtigten Betrag ohne Gebühren überwiesen, damit war es für die erledigt, für mich leider nicht.

Wenn Du eine Finanzierung brauchst und die fordern Kontoauszüge über einen gewissen Zeitraum an, dann ist eine Zahlung an Seiler&Kollegen (oder bei Dir an Hass&Kollegen) eine Inkassozahlung und ein KO-Kriterium..... Egal ob die Recht hatten oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2290 Beiträge, 683x hilfreich)

Zitat (von msnthrp89):
Also die Rechnung, sowie die Mahnungen von H&M aus dem Jahr 2012.

Da offenbar doch kein Titel vorliegt, würde ich die Einrede der Verjährung erheben.
Kurze Formulierungshilfe:

AZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung für die Gesamtforderung.

Freudig erwarte ich Ihre Bestätigung.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Da offenbar doch kein Titel vorliegt, würde ich die Einrede der Verjährung erheben.
Kurze Formulierungshilfe:

AZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung für die Gesamtforderung.

Freudig erwarte ich Ihre Bestätigung.

MfG


Super, vielen Dank für deine Hilfe. Als Leihe der sich mit sowas garnicht auskennt, zahlt man einfach aus Angst. Ganz großes Danke mein lieber!

Ich Antworte mal und melde mich.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116401 Beiträge, 39263x hilfreich)

Nur zur Sicherheit, in keinem der Schreiben findet sich ein Aktenzeichen und Gericht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 169x hilfreich)

Unfug editiert

-- Editiert von Moderator am 08.06.2022 16:17

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Unfug editiert


Danke für die Aufmerksamkeit. Bezahlt habe ich noch nichts, zumindest finde ich nichts in meinen unterlagen und kann mich nicht daran erinnern, wenn es 10 Jahre her ist.

Naja das alles hat micH auch extrem stutzig gemacht. Habe aber auch auf deren Nummer von der Webseite angerufen und die wussten von der Mail. Aber wenn man Haas googled findet man leider nur zwielichtige Beiträge.

Ich habe jetzt wie folgt geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da offenbar doch kein Titel vorliegt, erhebe ich hiermit die Einrede der Verjährung für die Gesamtforderung.

Freudig erwarte ich Ihre Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Nur bisher keine Antwort erhalten


-- Editiert von Moderator am 08.06.2022 16:17

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
msnthrp89
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur zur Sicherheit, in keinem der Schreiben findet sich ein Aktenzeichen und Gericht?[/quote

AZ ja, aber sonst nichts

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Unfug editiert
Was für ein Unsinn! Hätte man ein wenig recherchiert, wäre man drauf gekommen, dass dies die übliche Vorgehensweise von RA Haas ist.

Ich frag mich eher, wen der TE hier verarscht. Schließlich hat er schon mal 78,19 Euro auf die offene Forderung gezahlt.
Zitat (von msnthrp89):
Sehr geehrte Damen und Herren,

da offenbar doch kein Titel vorliegt, erhebe ich hiermit die Einrede der Verjährung für die Gesamtforderung.
Nun ja, da in dem ersten Schreiben explizit angegeben wurde, dass ein Titel vorliegt, glaube ich, dass Du damit falsch liegst.

Zitat (von msnthrp89):
AZ ja, aber sonst nichts
Wie? Jetzt findet sich doch in einem Schreiben ein Aktenzeichen? In den beiden, die Du hochgeladen hast, sehe ich keins. Also hast Du noch mehr Schreiben erhalten?

-- Editiert von Moderator am 08.06.2022 16:17

0x Hilfreiche Antwort

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