Ralf HeylPostbank

27. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526760-33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ralf HeylPostbank

Hallo zusammen ich habe ein Problem mit einer Forderung von Ralf Heyl bzw der Postbank.
Ich hatte mal einen Dispo bei der Postbank den ich in einen Privatkredit geändert habe ,diesen habe ich bis 2009 komplett bezahlt.
Ich habe 6 Zahlungen per Bareinzahlung geleistet 1600€ und die Postbank per Fax über die Bareinzahlungen informiert,2018 habe ich dann eine Forderung über 1600€ + Gebühren 2400€ von Herrn Heyl bekommen .In dem Schreiben lag eine Aufstellung der von mir geleisteten Raten ,von den Bareinzahlungen war dort nur eine aufgeführt ,über 200€ .Weitere Bareinzahlungen wurden dort nicht berücksichtigt deshalb fehlten dort 1400€ zum begleichen der damals noch offenen Summe,die Postbank hat vorher keine Forderungen an mich gestellt,ich hatte damals alles beglichen und die Postbank informiert,deshalb war die Sache für mich erledigt. Ich habe auch versucht telefonisch mit Herrn Heyl kontakt aufzunehmen ,leider habe ich dort nur eine Bandansage erreicht .2019 kam ein gelber Brief von Herrn Heyl gegen den ich Einspruch eingelegt habe und heute musste ich zum Amtsgericht,ich konnte dort zum Glück noch Quittungen der Bareinzahlungen über 1300€ vorlegen (ich habe nach 10 Jahren leider nicht mehr alle gefunden ) .In der Aufstellung der Postbank war nur eine davon aufgeführt ( 200€ ) alle anderen fehlten ( also 1100€ waren nicht aufgeführt ) . Erstmal hätte ich gedacht das da eine Verjährung eingetreten ist ( nach 3 Jahren ) darüber wurde auch von meinem Anwalt gesprochen ,die Vertretung von Herrn Heyl hat sich auf ein Verbraucherschutzgesetz berufen durch das eine Verjährung erst nach 10 Jahren eintritt . Am Ende wurde mir ein Vergleich angeboten bei dem ich 450€ hätte zahlen sollen,da ich mich darauf nicht eingelassen habe wurde jetzt ein neuer Termin vor einem höheren Gericht angesetzt. Der Richter vom Amtsgericht hat zu mir gesagt das ich zu dem Termin nicht erscheinen müsse,auch bei dieser Verhandlung durfte ich selbst auch nichts zur Situation sagen. Ich muss sagen das mich die ganze Angelegenheit sprachlos gemacht hat,erst mal wurde der komplette Betrag 2009 beglichen ,dann hätte ich gedacht das die Sache verjährt wäre, als ich dann mehre Bareinzahlungsbelege vorlegen konnte ( nach 10 Jahren) die in der Aufstellung der Postbank/Heyl nicht aufgeführt waren und das immer noch nicht gereicht hat nachzuweisen das die Forderung nicht berechtigt ist bin ich von unserem Rechtsstaat etwas enttäuscht.
Der Verlauf der ganzen Verhandlung hat mich irritiert,jetzt würde ich gerne wissen ob ich der einzige bin dem die Sache komisch vorkommt.

Ich bedanke mich im voraus für alle Antworten.




-- Editiert von go526760-33 am 27.09.2019 05:29

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8 Antworten
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#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2276 Beiträge, 681x hilfreich)

Verjährung ist nicht, weil bei einem Kredit eine 10 jährige Hemmung greift.
Die PB hat dir Betrag x geliehen und du kannst nicht nachweisen, dass du alles bezahlt hast. Jetzt wird's halt noch teurer für dich und die PB bekommt einen Titel. Zahlst du diesen nicht wird vollstreckt.
Mich macht nur das Verhalten deines RA's sprachlos. Er sollte das mit der Hemmung wissen und auch, dass du nachweisen musst wenn du bezahlt hast. Jetzt zahlst du deinen RA, den der PB und die Gerichtskosten.

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 27.09.2019 15:50

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#2
 Von 
go526760-33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erstmal Danke für die Antwort.
Ich habe sehr wohl Nachgewiesen das ich die Summe komplett bezahlt habe 2010, nur jetzt 2019 kann ich nicht mehr alle Einzahlung Belege vorlegen (es fehlt einer űber 200€).
Was ich nicht verstehe ist das ich 8 Jahre nicht von der Sache höre und dann bekomme ich von Herrn Heyl diese Forderung. Natürlich ist es schwer 8 Jahre später noch Belege dafür zu haben, wie lange soll ich den sowas aufbewahren?? Es sind ja auch vorher keinerlei Forderungen gestellt worden, wie auch, ich hatte ja bezahlt.

PS: Ich habe die Belege ja bei Gericht vorgezeigt und dort wurde auch festgestellt das die Zahlungsaufstellung der Postbank/Heyl fehlerhaft ist (dort sind Zahlungen von 1100€ nicht aufgeführt).

-- Editiert von go526760-33 am 27.09.2019 16:57

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 592x hilfreich)

1. Die Postbank schickt "Erledigungsschreiben", wenn ein Kredit vollständig getilgt ist. Dieses Schreiben sollte Ihnen hoffentlich vorliegen.
2. Sind die Bareinzahlungen wirklich auf das Kreditkonto vorgenommen worden? Zumindest seit 2014 geht das nicht mehr. Oder haben Sie ein anderes Konto genutzt und dann auf das Kreditkonto überwiesen?

Zitat:
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Antwort der Postbank:
Nein, Bareinzahlungen auf ein Kreditkonto sind generell nicht möglich.
Sie möchten den Kredit vorzeitig ablösen? Rufen Sie uns unter der Rufnummer 0228 5500 5500 an. Unsere Mitarbeiter beraten Sie...

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#4
 Von 
go526760-33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo guy from Hamburg, ja alles Zahlungen sind auf das Kredidkonto gegangen und 2009 war alles komplett bezahlt. Ich habe dann einem Inkasso Unternehmen die Zahlungsbelege űbermittelt das im Auftrag der Postbank arbeitete. Die haben sivh daraufhin entschuldigt und die Forderung eingestellt, sie haben das auch an die Postbank weiter geleitet. Ich habe dann nie wieder etwas von der Postbank einem Inkasso Dienst gehört, bis sich 2018 Herr Heyl meldete.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16139x hilfreich)

Zitat:
Die haben sivh daraufhin entschuldigt und die Forderung eingestellt, sie haben das auch an die Postbank weiter geleitet.

Hast du dieses Entschuldigungsschreiben noch?

Offenbar bist du anwaltlich vertreten. Daher würde ich mit deinem Anwalt folgende Schritte absprechen:

1. Ich würde hier mal die BaFin informieren. Denen die Quittungen vorlegen in Kopie und die doch mal bitten zu untersuchen, wie die Postbank auf die Idee kommt, dieses Geld verschwinden zu lassen und vor Gericht sogar zu behaupten, dass man das Geld nicht eingezahlt habe. Zudem das Entschuldigungsschreiben des Inkassos vorlegen.

2. Strafanzeige wegen versuchten gewerblichen Betrugs und versuchten Prozessbetrugs, sowie Unterschlagung erstatten. Denn es ist schon sehr dreist, dass die trotz der Quittungen weiterhin behaupten, dass du das Geld nicht gezahlt hättest.

So wie ich das sehe, hast du für den Moment alles richtig gemacht. Der Vergleich mit 450€ ist inhaltlich so verkehrt nicht. Natürlich hättest du damals lügen können. Sprich: Es hätte sein können, dass du wirklich nur 1300€ bezahlt hattest und in deinem Fax damals gelogen hast. Dann wärest du noch 300€ schuldig und ggf. wäre das wirklich noch mehr geworden über Zinsen usw. Ob wirklich 450€ muss man sehen. Aber ich hätte das aus Prinzip auch nicht gemacht. Denn hier kommt noch etwas zum Tragen und das besprich bitte unbedingt mit dem Anwalt: Verwirkung...

Folgendes: Du hattest 2009 alles bezahlt und per Fax klargestellt. Du hast für fast alles Quittungen. Zum einen ist klar nachweisbar, dass das Inkasso lügt. Deswegen auch meine Empfehlung mit der Strafanzeige. Zum zweiten haben sie damals einfach nicht mehr reagiert. Wann war das mit dem Inkasso? Auch damals 2009? Wenn ja, ist das noch dreister. Wenn die damals 2009 festgestellt haben, dass du nichts mehr schuldig bist und sich entschuldigt haben, dann können die nicht einfach 2018 das Gegenteil behaupten. Verwirkung ist ein Rechtskonstrukt, dass du gemäß Treu und Glauben davon ausgehen durftest, dass du keinen Betrag mehr schuldig bist. Und das ist angeleitet aus dem Nicht-Reagieren, sowie dem Inkasso-Entschuldigungsschreiben.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
go526760-33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen, danke für die Antwort. Es tut so gut Ihre Antwort zu lesen. Also, ich hatte 2009 alles bezahlt, bevor der Kredit gekűndigt wurde, erst 2010 kam ein Schreiben vom Inkasso dem ich daraufhin die Quittung auf ein Blatt Papier geheftet per Fax zugeschickt und die dann die Vollstreckung eingestellt haben und ihren Auftraggebern informieren wollten. Dann ist ca 2 Monate nichts passiert bis sich auch in 2010 ein anderes Inkasso mit der gleichen Forderung meldete, auch an die habe ich das gleiche Fax gesendet, auch die haben die Forderung eingestellt. Ich habe die Faxe von einem Freund gesendet der sich auch noch an den Fall genau erinnern kann. Die Schreiben vom Inkasso werde ich nach all den Jahren wohl nicht mehr haben,ich ging damals davon aus das der Fall erledigt ist, das ich die Bareinzahlungen noch habe ist ein Glücksfall. Ich war damals in einer schweren Phase meines Lebens, mein Vater war gestorben wir habe das Haus verloren und ich hatte Ende 2009 einen Verkehrsunfall bei dem ein Mensch zu Tode kam, darunter leide ich bis heute. Ich habe im Anfangstext nichts von den Inkasso gesagt weil mein Anwalt mir verboten hatte das vor Gericht anzusprechen. Auch jetzt bin ich gerade in einer schweren privaten Situation, mein Bruder ist im April 2019 an Krebs gestorben und auch meine Mutter starb am 13.08.2019.Dazu kommt das ich meine Mutter die letzten Jahre gepflegt habe und ich deshalb die letzten 5 Jahre mit ihr zusammen wohnte. Die Wohnung ist für mich alleine zu teuer deshalb bin ich gerade auch noch mit meinem Umzug beschäftigt und die meisten Papiere befinden sich bereits in Kartons. Entschuldigen Sie bitte das ich etwas ausholen musste, aber ich glaube das die Info wichtig ist um meine Situation nachvollziehen zu können. Was meinen Anwalt angeht, da bin ich seit der Verhandlung verunsichert, ich habe den Anwalt beauftragt, hatte einen Termin bei ihm um die Situation zu schildern und bekam dann eine Rechnung ca 550€ die ich direkt bezahlt habe. Dann war der Termin beim Amtsgericht und ich bekam direkt wieder eine Rechnung für die Wahrnehmung des Gerichtstermins nochmal fast 200€, das erscheint mir doch etwas viel. Bitte verstehen sie das nicht falsch sicher ist da alles berechtigt, der soll ja meine Interessen vertreten.

-- Editiert von go526760-33 am 29.09.2019 10:08

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2995x hilfreich)

Zitat (von go526760-33):
Entschuldigen Sie bitte das ich etwas ausholen musste, aber ich glaube das die Info wichtig ist um meine Situation nachvollziehen zu können.
Absolut nicht.

So schlimm sich Ihre Situation auch darstellt, mit der Forderung hat sie absolut nichts zu tun.

Die Schilderung in Ihrem ersten Post ist in sich nicht stimmig. Das Verfahren vor dem AG wird durch Urteil oder Vergleich beendet. Nur wenn eine Partei damit nicht mit dem Ergebnis der ersten Instanz einverstanden ist und Berufung einlegt, geht es zum nächsthöheren Gericht. Hier wäre es das Landgericht. Dort herscht Anwaltszwang, dass bedeutet aber nicht, dass man auch selbst zur Sache vortragen darf. Nur Anträge müssen vom Anwalt gestellt werden.

Zitat (von go526760-33):
Natürlich ist es schwer 8 Jahre später noch Belege dafür zu haben, wie lange soll ich den sowas aufbewahren??
Die Eistellung teile ich nicht. Aufbewahren sollte man alles bis zum Ablauf der Verjährung plus 3 oder 4 Monate. Es ist unklug wichtige Sachen vorher zu entsorgen.


Zitat (von mepeisen):
So wie ich das sehe, hast du für den Moment alles richtig gemacht.


Die Einschätzung teile ich nicht. Offenbar fehlen ein oder mehrere Belege über geleistete Zahlungen.
D.h., in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen werden, in Höhe der nicht nachgewiesenen Zahlungen wirst Du unterliegen.

Warum hast Du dem RA die Zahlungen soweit es Dir möglich war vorher nachgewiesen, dann wäre doch zumindest der Streitwert niedriger.

Auch der Einzelrichter (in diesem Fall) beim Landgericht wird nur auf die von beiden Seiten in erster Instanz vorgelegten Nachweise berücksichtigen und insoweit prüfen, ob das Erstverfahren rechtsfehlerfrei war.

Zitat (von mepeisen):
Der Vergleich mit 450€ ist inhaltlich so verkehrt nicht. Ob wirklich 450€ muss man sehen.
Ja, zumal die zweite Instanz insgesammt vermutlich deutlich teurer wird. Wenn der Richter diesen Vergleich angeregt hat, ist das doch deutliches Indiz für die Tendenz.

Berry

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16139x hilfreich)

Zitat:
Die Schreiben vom Inkasso werde ich nach all den Jahren wohl nicht mehr haben,ich ging damals davon aus das der Fall erledigt ist

Schade. Das wäre ein sehr guter Beweis gewesen, dass es womöglich doch zur Verwirkung kam. So ist es halt wackelig, man muss dir glauben hinsichtlich der weiteren 300€ und dafür stehen die Chancen nicht schlecht, da die Postbank nachweisbar gelogen hat und nachweisbar mindestens 1100€ hat verschwinden lassen. Aber es ist auch kein Selbstläufer und wenn "Aussage gegen Aussage" steht. Da kann dir niemand sagen, wie es ausgeht. Das kann für dich auch nach hinten losgehen. Also verlieren und mit Anwaltskosten wird es teurer als die 450€. Aber gut, das ist deine Abschätzung.

Zitat:
Ich habe im Anfangstext nichts von den Inkasso gesagt weil mein Anwalt mir verboten hatte das vor Gericht anzusprechen

Vermutlich ist das etwas als Selbstschutz gedacht, da du keine weiteren Belege hast und da du der Gegenseite keine Steilvorlage geben solltest hinsichtlich der Verjährung. Da die aber eh vom Tisch ist... Nun. Das ist Aufgabe deines Anwalts, da die Strategie mit dir zu besprechen.

Zitat:
Offenbar fehlen ein oder mehrere Belege über geleistete Zahlungen.

Mein Post war an die Hoffnung gebunden, dass die Antwortschreiben des Inkassos noch vorliegen, weswegen ich auch deutlich direkt als erstes danach gefragt habe. Da dem nicht so ist, muss ich in der Tat meine Aussage etwas revidieren. Ich hoffe, das ist so OK für dich.



-- Editiert von mepeisen am 30.09.2019 15:26

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