Ratenplankündigung restliche Zinsen + Stundungskosten

21. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mainzer07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Ratenplankündigung restliche Zinsen + Stundungskosten

Hallo zusammen,

wie verhält es sich mit der Kündigung eines Ratenplanes bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Raten?
Stehe mit dem Gläubiger in Verbindung. Dieser fordert nun die komplette Summe der ursrpünglichen Ratenvereinbarung - knapp 2000 Euro. In diesen 2000 Euro sind eigentlich bereits Zinsen enthalten, da die ursprüngliche Vereinbarung vorsah, bis in knapp vier Jahren abzuzahlen.

Nun liegt mir eine Schuldanerkenntnis vor. Diese müsse ich unterschreiben. Nun kämen laut dem Gläubiger weitere knapp 400 Euro an Stundungskosten dazu, wenn - wie in bisher üblichen - monatlichen 70 Euro Raten abgezahlt wird.

Ist das so rechtens, soll ich diesen Wisch so unterschreiben?

Für mein Verständnis wäre es so, dass aktuell "lediglich" der anteilige Betrag aus Verkaufspreis + Zinsen MINUS bereits geleisteter Zahlungen fällig wäre. Keinesfalls aber zum heutigen Tag der komplette Betrag inklusive Zinsen von knapp 400 Euro (die ja eigentlich - nach meinem Rechtsverständnis - nur anfallen, wenn der "alte" Ratenplan weiterbesteht).

Mit der vom Gläubiger vorgeschlagenen Variante würde ich nun zusätzliche Zinsen auf eine bereits vollverzinste Forderung zahlen.

Ich freue mich über eine Einschätzung und Tipps zum weiteren Umgang mit der Angelegenheit.

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3 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Es gibt keine Gesetzesgrundlage für "Stundungskosten". Es darf grundsätzlich als Verzugsschaden nur der direkt entstehende Sachschaden gefordert werden (Briefporto u.ä.), sowie 5% über Basiszins als Verzugszinsen.

Ein höherer Zinssatz muss begründet werden und muss zwingend notwendig sein. Zinseszins ist bei Verzug nicht erlaubt.

Ansonsten kann natürlich der Gläubiger insoweit die Bedingungen diktieren. Du bist nicht gezwungen, das zu akzeptieren und du musst das nicht unterschreiben.
Du musst halt mit den Konsequenzen leben, also ggf. einer Titulierung und dann einer Abbezahlung der Schulden beim Gerichtsvollzieher. Mit dem kann man auch durchaus für bis zu 12 Monate Ratenzahlungen vereinbaren. Unterm Strich könnte das billiger sein, als die weiteren "400€ Stundungskosten".

Frage: Wer ist der Gläubiger hier? Ein Inkasso? Gab es schon frühere Schuldeingeständnisse, die unterzeichnet wurden? Was hat das Inkasso sonst so für Gebühren erhoben?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Mainzer07
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist kein Inkasso, es ist der Gläubiger direkt. Ein großer Versandhändler, der Ratenzahlung anbietet.
Meine zentrale Frage ist es, ob es rechtens ist, einen Ratenplan zu kündigen (dürfte klar rechtens sein) und die eigentlich erst in bis zu vier Jahren fälligen Zinsen schon jetzt fällig zu stellen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
und die eigentlich erst in bis zu vier Jahren fälligen Zinsen schon jetzt fällig zu stellen.

Das geht so üblicherweise nicht. Zumindest nicht zusammen mit neuen Verzugszinsen. Man muss sich entscheiden: Entweder Verzugszinsen oder (und hier kommt es auf den Wortlaut im Vertrag an) Kreditzinsen.

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