Ratenzahlung Infoscore/Rainer Haas & Kollegen-> Schufa

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Ratenzahlung Infoscore/Rainer Haas & Kollegen-> Schufa

Hallo zusammen,

ich habe folgende Sorge:

2013 bestellte ich bei H&M. Der Betrag war ca. 150-200€. Habe versäumt diese zu zahlen.

Nach kurzer Zeit bekam ich Post von Infoscore, gleich darauf von deren Rechtsanwälten.

Noch bevor ich mich damit befassen konnte (wirklich max. 2 Tage später) rief mich eine Anwaltsdame auf und forderte mich auf noch heute eine Rate zu zahlen. Ich sagte ich könne sofort 50€ zahlen, Sie bestand auf 75€.

Gesagt getan, habe dann von November 2013 bis März 2014 monatlich 75€ gezahlt.

(Ob ich einen Brief bekam und etwas unterschieben habe, weiß ich leider nicht mehr, kann mich aber nicht erinnern).

Im Mai 2014 wollte ich einen Online-Kauf auf Rechnung tätigen, das wurde nicht akzeptiert, daraufhin ließ ich mir mal meine Schufaauskunft zusenden.

Eintrag seitens Infoscore, mit Erledigt Vermerk.

Jetzt meine Frage: Dürfen die diesen Eintrag überhaupt machen? Schließlich hielt es ja nicht mal H&M für notwendig? Und was ist mit Berlin, Urteil vom 27.04.2011, AZ 4 O 97/11 , VuR 2011, 271 ?

Post vom Inkassobüro?

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26 Antworten
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#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

solange du der Forderung nicht widersprichst darf das in die Schufa eingetragen werden.

Gruß ré

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#2
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hast du dir den Gerichtsbeschluss durchgelesen?

Laut meinen Recherchen hätte H&M dies melden können. Haben die aber nicht. Durch die Ratenzahlung bin ich einen neuen Vertrag mit dem Inkasso eingegangen und dieser war eben nicht in Verzug, denn ich habe gezahlt.

Kann mich gerne jemand korrigieren.

Schönen Gruß

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der zeitliche Ablauf ist wichtig. Wenn der Eintrag erstmals erfolgte bevor es die Ratenvereinbarung gab, dann ist er völlig korrekt. Wenn er quasi nachgeschoben wurde als Nachtreten, dann ist er nicht mehr korrekt.

Die kurze Variante ist, einfach bei der Schufa den Eintrag zu bestreiten und die Löschung zu verlangen. Das geht meistens auch bei nicht titulierten Forderungen relativ problemlos.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,

ich hatte der Infoscore schon geschrieben, dass der Eintrag gelöscht werden soll, daraufhin kam nur ein Schreiben von der Schufa das alles rechtens sei.

Wie schaut es eigentlich mit der
"Interessenabwägung" aus.

Ich habe der Infoscore eine letzte Frist gesetzt, danach gehe ich zum Anwalt.

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#5
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,

ich musste feststellen, dass mir keine Unterlagen mehr vorliegen.

Lediglich die Bankauszüge mit den Zahlungen.

Ich kann mich aber auch nicht erinnern, etwas unterschieben zu haben.

Meint ihr, ich soll das Inkasso bitten mir die Unterlagen zuzusenden?

Ich meine auch, dass das Inkasso keine 4 Wochen frist eingehalten hat.

Meint ihr, die senden mir das zu?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Schufa hat dir also geschrieben, dass der Eintrag korrekt sei?
Dann würde ich mich als nächstes an den Schufa-Ombudsmann wenden.
Dort die Punkte vorlegen:
- Es gab kein schriftliches Schuldeingeständnis, hast das keinesfalls ausdrücklich anerkannt
- Du wurdest weder zwei mal gemahnt noch lagen 4 Wochen dazwischen
- Die Eintragung wurde nicht angedroht
Damit liegen die Voraussetzungen gemäß §28a BDSG nicht vor und es ist sofort zu löschen.

Ich drücke dir die Daumen.

Signatur:

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#7
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der zeitliche Ablauf ist wichtig. Wenn der Eintrag erstmals erfolgte bevor es die Ratenvereinbarung gab, dann ist er völlig korrekt. Wenn er quasi nachgeschoben wurde als Nachtreten, dann ist er nicht mehr korrekt.


Hallo,
habe jetzt ein Schreiben von Infoscore bekommen:

Der Eintrag erfolgte am 11.11.2014

Habe jetzt in meinen Kontoauszügen geguckt, die erste Rate habe ich (nach der telefonischen Aufforderung) am 30.10.2014 getätigt.

Was tue ich nun am besten?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier mal die Fotos...





Die andere ist auch der Kracher... Ich bin eine SIE -.-

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#9
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Das dürfte ja nun das sogenannte "Nachtreten" sein.

Fordere ich Infoscore nun einfach auf, den Eintrag zu löschen? Wenn ja, was schreibe ich am besten?
Oder kläre ich das mit der Schufa?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorschlag: "Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, binnen 7 Tagen sämtliche Auskunfteieinträge in dieser Angelegenheit zu löschen. Bei Weigerung werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und die Löschung per Gericht erzwingen. ich habe weder ein Schuldeingeständnis unterschrieben noch liegen die übrigen Voraussetzungen für eine Eintragung vor. Des Weiteren behalte ich mir eine Beschwerde mi Bußgeldbeantragung beim Aufsichtsgericht und beim zuständigen Datenschutzbeauftragten vor."
Der Schufa würde ich selbiges schreiben.

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#11
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke dir Mepeisen!

Du schriebst ja, dass der Eintrag falsch wäre, wenn er nachgemeldet wurde.

Gibt es dafür ein Urteil oder ähnliches? Nur damit ich es nachvollziehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich glaube die Fotos sieht man gar nicht -.-

Ich versuche es mal erneut

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Gibt es dafür ein Urteil oder ähnliches?

Du hast doch oben bereits eines vom LG Berlin angegeben. Sobald es eine Ratenvereinbarung gibt und du deinen Ratenzahlungen nachkommst, ist ein nachträgliches Nachtreten per Schufa-Eintrag nicht mehr erlaubt.
Der Schufa-Eintrag stammt ja nicht aus der Zeit, wo du einfach nicht reagiert hattest. Wie ich direkt am Anfang schrieb, ist die Reihenfolge wichtig. Bei dir war es eineinhalb Wochen nach Aufnahme der Ratenzahlung erfolgt. Damit zu einem Zeitpunkt, wo auch die übrigen Raten noch gar nicht fällig waren. Das ist der entscheidende Umstand.

Ein Gläubiger muss ja keine Ratenzahlung anbieten. Ein Inkasso logischerweise dann genauso wenig. Wenn es aber angeboten wird und beiderseitig eine Ratenvereinbarung verabredet und vom Schuldner eingehalten wird, dann gibt es ab dem Zeitpunkt keine Berechtigung mehr für einen Schufa-Eintrag. So sieht es zumindest das LG Berlin. Und es gibt weitere Gerichte, die so ein Nachtreten per Schufa-Eintrag als Unfug ansehen.

-- Editiert von mepeisen am 18.02.2016 17:01

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#14
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke dir. War mir beim oben genannten Urteil nicht so wirklich sicher, ob das bei meinem Fall auch so gilt.

Hab das Schreiben mal ans Inkasso geschickt. Mal sehen was kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Neues aus dem Hause Infoscore

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#16
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Was kann man jetzt noch tun?

Das hat mir die letzte Hoffnung genommen :(

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was kann man jetzt noch tun

Klage einreichen und die Löschung erzwingen. Mit Hilfe eines Anwalts und mit Verweis auf das obige Urteil.

Im Übrigen: Die Schuld war also maximal 200€ korrekt? Die haben dir aber mindestens 375€ abgeknöpft und das obwohl nach deren Aussage die Forderung an das Inkasso abgetreten wurde BEVOR die tätig wurden.

Ich würde das zum Anlass nehmen,
A) Strafanzeige gegen das Inkasso zu erstatten wegen gewerblichen Betrugs. Begründung: Bei abgetretenen Forderungen dürfen keine Inkassogebühren gefordert werden (Forderung in eigenem Namen oder in Namen verbundener Unternehmen, siehe §2 RDG ). Haben sie aber trotzdem gemacht. Sie haben dabei gewiss getäuscht, denn sie haben damals bestimmt nicht geschrieben, dass sie im Auftrag ihrer Schwesterfirma unterwegs sind, sondern behauptet, sie fordern für H&M oder?
B) Im Rahmen der Klage auf Löschung des Schufa-Eintrages das Zuviel gezahlte Geld ebenfalls zurück verlangen.

Vielleicht kann man damit auch drohen. Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich habe ihre Nachricht vom XX.XX. voller Verwunderung zur Kenntnis genommen. Darin schreiben Sie, dass H&M einen Tag vor Ihrem Tätigwerden die Forderung an Sie oder ein Schwester-Unternehmen abgetreten habe. Wie sie wissen, liegt in diesem Falle keine Rechtsdienstleistung vor (§2 RDG ). In der Mahnung schrieben Sie, dass Sie von H&M beauftragt worden seien, nicht, dass sie in eigenem Namen tätig sind. Offenbar haben Sie hier bewusst getäuscht, um Gebühren zu verlangen, die Ihnen gar nicht zustehen. Mit anderen Worten: Gewerblicher Betrug. Ich stelle Ihnen eine letzte Frist, die Auskunfteieinträge unverzüglich zu löschen und mir die zu viel gezahlten Inkassogebühren zu erstatten. Sie haben 7 Tage Zeit. Bei fruchtlosem Verlauf werde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren, Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs erstatten und via Gericht die Löschung und Rückzahlung mit Hilfe eines Anwalts einklagen. Ich diskutiere nicht."

Zumindest würde ich hier denen eine volle Breitseite verpassen.

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#18
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und danke für deine Antwort.

Das oben verlinkte Schreiben ist vom Inkasso (hat auch die Meldung an die Schufa gemacht)

1. Mahnungen H&M
2. Briefe von Infoscore (Inkasso) (vermerk auf H&M)
3. Schreiben vom Anwalt (vermerk Auf Infoscore und H&M)
4. Ratenzahlung (30.10.2014 an Anwalt)
5. Schufaeintrag vom Inkasso

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Achja, habe mich bereits beim Bundesverband deutscher Inkassounternehmen beschwert.

Eine Dame schrieb mir, dass Sie sich das anschaut.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Achja, habe mich bereits beim Bundesverband deutscher Inkassounternehmen beschwert.

Das wäre in etwa so als würdest du dich beim Papst über die 10 Gebote beschweren. Deutlich wirksamer wäre eine Beschwerde beim OLG Hamm (Aufsichtsgericht). So eine Beschwerde kostet nichts.

Zitat:
2. Briefe von Infoscore (Inkasso) (vermerk auf H&M)
3. Schreiben vom Anwalt (vermerk Auf Infoscore und H&M)

Stand in den beiden Briefen etwas von einer Abtretung oder von einer "Infoscore Finance GmbH"? Wenn nicht, ist das meiner Meinung nach Betrug.

Signatur:

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#21
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Es stand drin, dass die Forderung von H&M abgetreten wurde und der Anwalt schrieb, dass Infoscore an den Anwalt abgetreten hat.

Ich glaubr viel ist da nicht mehr zu machen :(

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tja, dann halt nicht. Wenn du zu viel Angst hast, dann lass es halt. Wieder einer mehr, den sie verarschen konnten...

Nur weil das Anwälte sind auf dem Papier oder Inkassobüros heißt das noch lange nicht, dass das rechtlich einwandfrei ist, was die tun.

-- Editiert von mepeisen am 23.02.2016 20:00

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Darum geht es nicht, ich möchte dagegen vorgehen aber weiß eben nicht wie.

Habe erst mal ein böses Schreiben aufgesetzt.

Und als nächstes werde ich mir einen Anwalt suchen.

Was soll deren Aussage "Stillhalteabkommen" überhaupt heißen. Habe dazu nichts gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Das regt mich gerade tierisch auf!

Das bereits oben genannte Urteil besagt, dass die Forderung bei einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht fällig ist. Es war hier doch nie die Rede von einem "Stillhalteabkommen"!!

Ich werde das mal einem Anwalt vorlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb433916-97
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Eintrag ist gelöscht!!! Hab eben in die Auskunft geguckt und das wurde mir auch telefonisch bestätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quot erat demonstrandum.
Denen ist das viel zu heikel, deswegen einen auf den Deckel zu kriegen. Ich würde meinerseits nun maximal nachtreten beim Aufsichtsgericht wegen dem verschweigen des Abtretens an die "Infoscore Finance" und damit verbunden dem Verstoß gegen §2 RDG (Inkassoforderung obwohl bei verbundenen Unternehmen keine gefordert werden dürfen) und das Aufsichtsgericht möge doch diese Geschäftspraxis zukünftig untersagen oder die Lizenz entziehen.

Signatur:

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