Ratenzahlung - Muss ich das wirklich unterschreiben?

28. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
frotteemonster
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Ratenzahlung - Muss ich das wirklich unterschreiben?

Und zwar habe ich März 03 mit meinem Exmann die Eidestaatl. Vers. abgeleistet.
Einige Schulden sind noch zu begleichen und ich zahle jetzt bereits an mehrere Gläubiger geringe Monatl. Zahlungen ab.

Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern. 2 und 3 Jahre alt. Ich bin im Erziehungsurlaub und werde danach Arbeitslos sein. Es ist alles sehr schwer für uns.

Nun machte ich einem Gläubiger meine Lage verständl. und bot ihm eine Ratenzahlung an mit der Bitte es zu genehmigen. Ich setzte dazu, dass wenn ich mehr Geld zu verfügung habe mehr zahle werden (wie jetzt z. B. an Weihnachten werde ich finanz. von meiner Oma unterstützt und bekam Bargeschenke - dadurch könnte ich diesmal mehr im Monat zahlen)

Er schrieb (Anwalt) daraufhin, dass dass nur gewährt wird wenn ich die Abtretungserklärung unterschrieben zurückschicke. Innerhalb v. 10 Tagen.

Aus dem Schreiben

"Zur Sicherung des Ausgleiches der nach Grund und Höhe bezeichneten Forderungen u. etwaiger u. künftiger Kosten weiteter Rechtsverfolgung in Höhe von 25 % trete ich den jeweils pfändbaren Teil meiner Einkünfte aus Arbeitsvertrag/Provisions- u. Ausgleichsansprüche aus Handelsvertretervertrag gegen meinen jeweil. Arbeitgeber ab. Weiter trete ich ab, den abtretbaren Teil etwaiger - auch künftiger - Ansprüche auf Arbeitslosen, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Arbeitslosenhilfe, Erwerbsunfähigkeits- u. Hinterbliebenenrente gegen den jeweiligen Leistungsträger."

"Der Gläubiger darf die Abtretung dem Drittschuldner nur dann offenlegen, wenn ich mit der Erfüllung meiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarun in Verzug gerate. Solange ich sie erfülle, kann ich die abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Die von mir eingezogenen und abgetretenen Beträge werde ich zum Ausgleich der gesicherten Verbindlichkeiten verwenden. Der Gläubiger ist verpflihctet, mit der Offenlegung der Abtretung auch zu erklären, wegen welcher noch offenen Forderungen er Zahlung an sich verlangt. ..."


Mein Gott - bislang klappte es immer mit der Ratenzahlung und ich werde diesmal zum 1 x mit dieser Abtrittserklärung konfronitert.

Muss ich das wirklich unterschreiben? Es hört sich für mich alles "Bahnhof" an...


Andere Gläubiger waren da auch immer sehr entgegenkommend.

Möchte nix unterschreiben, was meine Situation verschlimmern könnte u. a. zur Pfändung kommt sobald ich arbeiten kann. Ein zukünftige Chef wär mitsicherheit nicht erfreut. Abgesehen davon muss ich ja auch noch andere Ratenzahlung aus der Ehe begleichen :(

Habe sowieso kaum Geld.

Liebe Gruss
Tina + 2 Mäuse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo tina,
habt ihr schon mal über das verbraucherinsolvenverfahren mit restschuldbefreiung nachgedacht?
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Tina......

NATÜRLICH NICHTS UNTERSCHREIBEN !!

Die Schulden sind schon angefallen und wenn er auf dein angebot nicht eingeht, dann deute doch mal an das du das Verbraucherinsolvensverfahren anstrebst.Dann wird er sehr schnell mit allen einverstanden sein. Den er weis das er garnichts bekommt wenn du es damit ernst meinst.
Schreibe ihn nochmals mit der Bitte um Ratenzahlung an und setze ihm eine Frist für seine Antwort, sollte er bis zu diesem Termin keine Reaktion zeigen schreibe gleich dazu das du die Sache dann der Schuldnerberatung zur weiteren Bearbeitung deiner Verbraucherinsolvens übergibst.

Unabhänging davon solltest du wirklich an eine Inso denken, damit du und deine 2 mäuse wieder ruhig schlafen können. Es entstehen dir dadurch keinerlei Kosten oder Nachteile.Einen schlechten Schufaeintrag hast du eh schon und einen Kredit wirst du auch nicht mehr bekommen....also was hast du zu verlieren ??

Kopf hoch.....es wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird.

guten Rutsch.......

qwasy

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Stimme meinem vorposter 100 % zu !
keine unterschrift !
Es wurde doch ohnehin die EV geleistet ?
Nicht einknicken bei dem evtl drohenden schreibstil des advokaten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

wwooooowwwwwwwwwwww...

ich und thehellion stimmen 100% über ein......

Jetzt wird alles gut !!

Happy New Year 2006 ( besonders für thehellion ) ;9 :9

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

0x Hilfreiche Antwort

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