Ratenzahlung an Inkasso nun kann ich ganzen Betrag zahlen

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lobber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung an Inkasso nun kann ich ganzen Betrag zahlen

Hallo zusammen,

es geht hier um nicht bezahlte Vodafone Rechnungen. Läuft mittlerweile über Haas und Kollegen. Blöderweise habe ich damals angefangen Raten zu zahlen, allerdings ohne was zu unterschreiben. Ich habe insgesamt 150,00€ bereits an Haas und Kollegen bezahlt. Nun könnte ich aber die gesamte Hauptforderung begleichen. Die Komplette Forderung laut Haas beträgt 896,58 hier sind die 150,00 schon einberechnet. Wenn ich nur die Hauptforderung zusammenrechne incl Mahnkosten und Schadensersatz, komme ich auf 845,19. Allerdings habe ich ja schon 150,00 gezahlt. Blieben noch 695,19€. Ist das so richtig, kann ich das so rechnen?

Hier mal die Aufstellung von Haas:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=e3605c-1528404869.jpg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die unzulässige Kostendoppelung von Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren zurückweisen!

Wie setzt sich der Schadensersatz zusammen? Volle Grundgebühr bis zum regulären Vertragsende?

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#2
 Von 
Lobber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schadensersatz ist okay so. Ist nicht die volle Gebühr. Die Kostendopplung habe ich schon zurückgewiesen. Kam als Antwort das sie das dürfen. Den genauen Wortlaut habe ich nicht im Kopf. Der Brief liegt zu Hause. Allerdings möchte ich die ganzen Inkassokosten ja eh nicht zahlen. Kann jetzt die Hauptforderung zahlen an Vodafone. Die Frage ist nur wie viel? Weil ich ja schon 150€ in Raten an die Kanzlei überwiesen habe.

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Lobber):
Die Frage ist nur wie viel? Weil ich ja schon 150€ in Raten an die Kanzlei überwiesen habe.


896,58 € abzgl. 124,00€ würde ich mit eindeutigem Verwendungszweck (ohne Inkassokosten) überweisen. Die weiteren Positionen neben der HF sind moderat, da lohnt der Streit nicht, Anwalt wird man zahlen dürfen. Wegen der Inkassokosten können die ja gerne klagen. (muss man selbst entscheiden, ob man das durchziehen möchte)

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kam als Antwort das sie das dürfen

Das ist schlichtweg eine dreiste Lüge. Wie war hier der exakte Wortlaut?

Zitat:
896,58 € abzgl. 124,00€ würde ich mit eindeutigem Verwendungszweck (ohne Inkassokosten) überweisen

und ggf. abzgl. der 67,20€ Anwaltsgebühren. Ist halt die Frage, wie man strategisch vorgehen will. Eingeklagt wird dieser Gebührenunfug sowieso nicht und angesichts des jüngsten BGH-Urteils in dieser Richtung würde ich es mittlerweile auf eine Konfrontation anlegen. Sollen die doch erst mal vor Gericht beweisen, wie der Vertrag zwischen Gläubiger und Inkasso/Anwalt aussieht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Lobber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Den genauen Wortlaut kann ich heute Abend online stellen. Was ist aber mit den 150€ die ich schon gezahlt habe? Kann ich die nicht auch von der gesamten Förderung abziehen?

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ist doch in der Übersicht verrechnet?!

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