Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wollte fragen, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einen Inkassobüro nur für ein Jahr befristet ist, kann das Inkassobüro nach einem Jahr nochmal eine Einigungsgebühr für die Ratenzahlung Verlangen?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand weiter helfen kann. Mfg
Ratenzahlung befristet sind mehrere einigungsgebühren rechtens?
15. Dezember 2020
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Frage vom 15. Dezember 2020 | 12:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung befristet sind mehrere einigungsgebühren rechtens?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 17:55
Von
Status: Student (2425 Beiträge, 719x hilfreich)
Zitat:
Ich wollte fragen, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einen Inkassobüro nur für ein Jahr befristet ist, kann das Inkassobüro nach einem Jahr nochmal eine Einigungsgebühr für die Ratenzahlung Verlangen?
Das IB kann verlangen was es will. Ob es Verlangte auch durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.
#2
Antwort vom 16. Dezember 2020 | 11:49
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Theoretisch ja.
Allerdings ist die Einigungsgebühr immer und ausschließlich vom Gläubiger zu zahlen. Nicht von dir als Schuldner.
Wenn du dich bereit erklärst, dass du sie übernimmst, dann machst du das definitiv freiwillig. Umgekehrt muss dir ein Inkasso auch keine Ratenvereinbarung anbieten.
Mit Widerspruch bei den Inkassogebühren ist aber der Gebührenirrsinn der Inkassos (inkl. Ratengebühr) teurer als eine Ratenvereinbarung beim Gerichtsvollzieher. Allerdings hat ein Gerichtsvollzieher nur Spielraum für maximal 12 Monate.
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