Ratenzahlung befristet sind mehrere einigungsgebühren rechtens?

15. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
go111111-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung befristet sind mehrere einigungsgebühren rechtens?

Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wollte fragen, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einen Inkassobüro nur für ein Jahr befristet ist, kann das Inkassobüro nach einem Jahr nochmal eine Einigungsgebühr für die Ratenzahlung Verlangen?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand weiter helfen kann. Mfg

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von go111111-11):

Ich wollte fragen, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einen Inkassobüro nur für ein Jahr befristet ist, kann das Inkassobüro nach einem Jahr nochmal eine Einigungsgebühr für die Ratenzahlung Verlangen?


Das IB kann verlangen was es will. Ob es Verlangte auch durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Theoretisch ja.
Allerdings ist die Einigungsgebühr immer und ausschließlich vom Gläubiger zu zahlen. Nicht von dir als Schuldner.

Wenn du dich bereit erklärst, dass du sie übernimmst, dann machst du das definitiv freiwillig. Umgekehrt muss dir ein Inkasso auch keine Ratenvereinbarung anbieten.

Mit Widerspruch bei den Inkassogebühren ist aber der Gebührenirrsinn der Inkassos (inkl. Ratengebühr) teurer als eine Ratenvereinbarung beim Gerichtsvollzieher. Allerdings hat ein Gerichtsvollzieher nur Spielraum für maximal 12 Monate.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen