Ratenzahlung - kann Gläubiger verweigern?

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)
Ratenzahlung - kann Gläubiger verweigern?

Hallo!

Ein Freund von mir hat sich im Jahr 1999 von einem damaligen Kollegen Geld geliehen, ich glaub mehrere Tausend Euro. Nach dem er jetzt lange Zeit nicht in der Lage war eine Rückzahlung zu starten, dies jetzt aber tun will weigert sich der Gläubiger sich auf den monatlichen Betrag von 100,- € einzulassen. Droht ihm jetzt der Offenbarungseid??

er hat bereits die Raten für 08-09 und 10 an den Anwalt des Gläubigers gezahlt!

Kann der Gläubiger ihn trotzdem zum OE zwingen?? Oder muss er sich nicht viel mehr auf die Ratenzahlung einlassen wenn der Schuldner ihm das anbietet?

Danke für Eure Hilfe:-)

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"die Kate bedankt sich :-)"

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6 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Unter § 900, zu finden unter:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/900.html

steht in Absatz 3:

(3) Macht der Schuldner glaubhaft, daß er die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von sechs Monaten tilgen werde, so setzt der Gerichtsvollzieher den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abweichend von Absatz 2 unverzüglich nach Ablauf dieser Frist an oder vertagt bis zu sechs Monaten und zieht Teilbeträge ein, wenn der Gläubiger hiermit einverstanden ist. Weist der Schuldner in dem neuen Termin nach, daß er die Forderung mindestens zu drei Vierteln getilgt hat, so kann der Gerichtsvollzieher den Termin nochmals bis zu zwei Monaten vertagen.

Das sollte in Deinem Fall heißen:

Wenn Dein Freund die Forderung nicht innerhalb von 6 Monaten zu 75% abgestottert hat, kann der Gerichtsvollzieher die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung verlangen.

Das Verhalten des Gläubigers ist allerding grundsätzlich nachvollziehbar.
Immerhin vergehen bei einer Summe von mehreren tausend Euro auch mehrere Jahre, bis die Forderung mit einer Ratenzahlung in Höhe von € 100,- getilgt ist.

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#2
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)

ok danke!

er hat dem Gläubiger den Vorschlag gemacht, ab Februar die Rate zu erhöhen auf 200,- € da wohl eine andere Ratenzahlung dann beendet ist. es geht um einen Betrag von 3.200,- Euro.

Er hat mit dem Anwalt des Gläubigers ja bereits telefoniert un der sagte ihm, das es ja eindeutig besser wäre den Spatzen in der Hand zu halten als die Taube auf dem Dach zu wissen.

Was hat der Gläubiger denn davon wenn er ihn zum OE zwingt? - welche Maßnahmen kann er stand heute noch unternehmen, um dem OE aus dem Wege zu gehen? Mit seinem Gerichtsvollziher hat ein recht gutes Verhältnis - und der kennt ja auch die Gesamtsituation des Schuldners gut, und kann bestätigen das mehr als diese 100,- € bis Februar 05 nicht drin sind..

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"die Kate bedankt sich :-)"

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

nicht zur e.V. gehen - nen haftbefehl riskieren und nicht anzutreffen sein.

es gibt keine möglichkeit sich dauerhaft um eine e.V. herumzudrücken. der gläubiger hat aus guten grund das recht die vermögensverhältnisse des schuldners zu erfahren - und 100,00 oder 200,00 EUR auf 3200,00 EUR sind doch arg wenig.

allein die tatsache, dass dein freund 'den gv recht gut kennt' spricht ja für chaotische vermögensverhältnisse - dass dort ein gläubiger schon als warnung für potentielle weitere gläubiger die e.V. verlangt erscheint mir nur natürlich.

also: e.V. abgeben; schnell abbezahlen und unter vorlage des entwerteten titels löschung beantragen.

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#4
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)

@luDa

Chaotische vermögensverhältnisse?? - Du kennst doch weder die entstehungsgeschichte seiner jetzigen Situation, noch die Zsammenhänge die damals zu seiner Verschuldung führten.... soweit ich weiß zahlt er momentan was um die 700,-€ monatlich an Raten zurück, ohne die genauen Summen im Hintergrund wirklich zu wissen. jedoch bemüht er sich redlich das alles zurück zu führen... und auch die Sache mit dem letzen gläubiger jetzt wird er schon geregelt bekommen - denn ein ev würde ihn ja fürs Leben brandmarken...

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#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

eine e.V. wird nach drei jahren automatisch gelöscht - auf den nachweis, dass vollständig gezahlt wurde auch früher. von fürs leben brandmarken kann also nicht die rede sein und ist auch nicht sinn der e.V.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

eine e.V. wird nach drei jahren automatisch gelöscht - auf den nachweis, dass vollständig gezahlt wurde auch früher. von fürs leben brandmarken kann also nicht die rede sein und ist auch nicht sinn der e.V.

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