Ratenzahlung mit ksp ....Zinsen stimmen nicht

8. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
sinaistars
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Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Ratenzahlung mit ksp ....Zinsen stimmen nicht

Hallo liebes Forum, ich habe einen Rechtsstreit mit der ksp verloren und Ratenzahlung mit ihnen vereinbart.Nun wurde die letzte Rate überwiesen und es stehen angeblich trotzdem noch 4,37 € aus! Ich habe mir nun das Urteil nochmal angeschaut und mit dem Zinsrechner nachgerechnet.Ich hatte zu zahlen 63,10€ zzgl Zinsen 5% ü. Basissatz seit 18.2.2012 und per Kstenfestsetzung 103,33 € zzgl 5% Zinsen ü. Basissatz seit 19.10.2012. Daraus ergab sich bei mir 73,10 € & 108,60 bis zum heutigen Tag. Gezahlt habe ich aber schon 207,44...wie es auf der Forderung der ksp stand. Die Dame am Telefon heute meinte, es hätte alles seine Richtigkeit und hat mir eine Frist gesetzt.Ausserdem haben sie, wie ich grad erst bemerkte, auf die 63,10 Zinsen seit dem 30.12.2011 berechnet, obwohl das Gericht den 18.2. bestimmt hat. Was soll/kann ich nun machen? Bin dankbar für jeden Tip :-)

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17 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Lass dir erst einmal eine Forderungsaufstellung geben von der netten Dame. Dann sieht man auch, was dort drin steht. Ansonsten wäre der Wortlaut des Urteils interessant. Mit beidem nochmal hier melden, dann kann man ggf. rausfinden was Sache ist.

Ggf. auch per Fax/Brief "Hallo KSP. Zur Prüfung ihrer Forderung legen Sie mir unverzüglich eine Forderungsaufstellung gemäß BGB vor. Ich mache bis auf weiteres von meinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch, da sich nach meiner Rechnung lediglich kein Fehlbetrag mehr ergibt. Ich behalte mir für den Fall, dass Sie nicht titulierte erfundene Kostenpositionen eintreiben wollen oder die Zinsen absichtlich falsch berechnen, weitere Schritte vor (Klage auf Herausgabe des Titels, Strafanzeige wegen Nötigung usw.)."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe, ich versuche es nun schriftlich und fordere eine verständliche Kostenaufstellung. Eben habe ich es nochmal per Telefon verucht, die Dame sah zwar ein, daß sie einen Fehler in der Berechnung hatten, "dafür würde sie auch auf die Knie fallen", aber 3,76 müsste ich trotzdem nachzahlen wegen der "Zinsen". Da ich eine Gesamtforderung von 207,44 erhielt, darin enthalten Einigungsgebühr 37,50, und diese Summe per Dauerauftrag zahlte verstehe ich deren Forderung überhaupt nicht, zumal in die der Forderung auch noch ein Fehler zu meinen Ungunsten war.Auch sehr komisch....meine Rate von 20,00 € ist nach Eingang manchmal nur noch 19,79 wert. Ich denke, das liegt daran, daß der Eingang manchmal am 3. manchmal am 5. des Monats war...aber 0,21 € für 2 Tage ??? Wie gesagt, ich fordere nun erst einmal eine verständliche Kostenaufstellung. Bis dann und einen guten Freitag

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein, das hat damit nichts zu tun, wann exakt die eingeht. Geld verliert in dem Sinne kein Wert. Melde dich noichmal, wenn due die Aufstellung hast und verlinke sie (personenbezogene Daten und Aktenzeichen vorher mit Paint o.ä. entfernen).

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#4
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Einen schönen Sonntag....hier das Urteil: Die Bekl. wird verurteilt, an die Klägerin 63,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 66,93 EUR vom 18.2.2012 bis zum 21.3.2012 und aus 63,10 EUR seit dem 22.3.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die klage abgewiesen.
Kostenfestsetzungsbeschluss : 103,33 nebst Zinsen in Höhe von 5%punkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.10.2012 an die Klägerin.
Dann habe ich Ratenzahlung angeboten und die Mandantschaft hat sich bereiterklärt.Darin steht einmal Gesamtforderung 207,44 ( incl Einigungsgebühr 37,50) und daß diese beginnend ab dem 3.12.2012 mit monatlich 20,- € abgezahlt wird. Dies habe ich per Dauerauftrag( 10x 20 EUR + 1x 7,44 EUR) getan...die gesamten 207,44 sind bezahlt.In der neuen Forderungsaufstellung über 11,80 ( nun 4,76) sah ich, daß die Zinsen für die Hauptforderung seit dem 30.12.2012 berechnet werden, ausserdem falsche Hauptforderungssumme von 66,93 für den gesamten Zeitraum. Die Forderungsaufstellung ist für mich nicht wirklich nachzuvollziehen. Ich werde sie morgen scannen und dann einstellen.Was mich interessiert, ist denn die Ratenzahlungsvereinbarung und die Gesamtsumme nicht bindend für beide Seiten?


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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kommt drauf an, wie das formuliert war. Normalerweise sind ja in der Zeit, wo du die Bestätigung zur Ratenzahlung bis 207,44€ erhalten hast bis zu heute ja noch ein paar Euro weitere Zinsen aufgelaufen. Mal sehen, was in der Forderungsaufstellung steht.

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#6
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo liebes Forum und besonders mepeisen,

nun habe ich die Schriftstücke gescannt , geschwärzt und abgespeichert. Wie stelle ich sie nun hier ein ? Leider sehe ich keinen Button für Anhänge etc.
Vielen Dank
Dunja

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Lade es woanders hcoh, beispielsweise bei imageshack.us und hier dann einen Link setzen

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#8
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, ich hoffe es klappt so. Dies ist der Brief vom 26.8.2013, worin nur noch eine Restsumme von 18,48 übrig war. Ich habe am 3.9.2013 dann die letzte Rate von 20,- € aus dem Ratenvertrag überwiesen.

[URL=https://www.dropbox.com/s/rym90y9k51u246z/KSP%2026-8-2013geschw%C3%A4rzt.bmp]
https://www.dropbox.com/s/upt7b7xpqcdnmid/KSP%2026-8-2013-1%20geschw%C3%A4rzt.bmp
https://www.dropbox.com/s/59a6vk0dfju4mim/KSP%2026-8-2013-2%20geschw%C3%A4rzt.bmp
https://www.dropbox.com/s/rp4ejw11dj6n2cc/KSP%2026-8-2013-3%20geschw%C3%A4rzt.bmp

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#9
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Und dies ist der Brief vom 21.10.13.
In beiden Aufstellungen wird mit einer falschen Hauptforderung gerechnet....siehe Urteil oben.

https://www.dropbox.com/s/i8kvd0vd9p2bi56/KSP%2021-10-2013%20geschw%C3%A4rzt.bmp
https://www.dropbox.com/s/eyob3vjwjziczvb/KSP%2021-10-2013-1%20geschw%C3%A4rzt.bmp
https://www.dropbox.com/s/m5gg68ab7f1vjsv/KSP%2021-10-2013-2%20geschw%C3%A4rzt.bmp

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#10
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo nochmal, ich hoffe meine Links waren nun nicht zuviel des Guten :-) Ich denke, der Brief vom 26.8. ist am aussagekräftigsten und einfachsten. Es stehen nur noch 18,84 Restbetrag aus und ich werde zum Löschen meines Dauerauftrags aufgefordert...dennoch sind danach gezahlte 27,44 ( 20,- am 3.9 und 7,44 am 7.11) nicht genug für ksp.Ich will verstehen was da falsch läuft...Danke Euch


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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen auch nun mit deutlichen Worten etwas schreiben (Einschreiben). Beispiel, wie ich es formulieren würde: "Hallo KSP. Gemäß ihrer Forderungsaufstellung vom 26.8.2013 war eine Restforderung von 18,84€ offen. Weitere Zinsen bis 3.9. betragen 0,01€. Somit habe ich mit Zahlung vom 3.9. 1,15€ zuviel an Sie gezahlt. Auch die von mir widerrechtlich verlangte weitere Zahlung vom 7.11. war nicht korrekt.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir binnen 7 Werktagen den Betrag von 8,59€ zurückzuzahlen und den entwerteten Titel im Original auszuhändigen. Wenn Sie sich weigern, werde ich mir Schritte vorbehalten (Beschwerde an die Anwaltskammer, Strafanzeige wegen Nötigung/ Betrugs, Klage auf Schadensersatz und Herausgabe des Titels). Diskussionen darüber werde ich genausowenig führen wie ich irgendeine Fristverlängerung gewähre. Suchen Sie sich andere aus, die sie betrügen können."

Ich würde mich an die Forderungsaufstellung halten. Das reicht aus, nachzuweisen, dass du schon im September zuviel gezahlt hattest.

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#12
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, danke vielmals! Das zeigt mir, daß ich nicht spinne oder des Rechnens unfähig bin :-) Ich melde mich und berichte sobald ich Neues weiss. Einen schönen Tag noch von hier

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#13
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Guten Abend mepeisen, nochmal ich :-) Mir ist da grad noch was durch den Kopf gegangen, als ich die alle nicht zueinander passenden Aufstellungen verglich.
Ist die Forderungsaufstellung mit Aufforderung zum Löschen des Dauerauftrags rechtlich bindend für die ksp?
Eigentlich ist es ja übertrieben wegen 3,61 €... soviel Zeitaufwand und Nerven.
Aber jetzt geht es ums Prinzip...vor allem weil die so schamlos sind. Das macht mich richtig wütend.
Und der Thread hier wird hoffentlich auch anderen nützen...
machst Du das hier eigentlich ehrenamtlich oder ist das Deine Arbeit? Meinen Dank hast Du jedenfalls... Gott vergelts... wenn jemand für Recherche o.ä. gesucht wird, tät ich mich auch gerne revanchieren :-)
P.S. Ich mache alles per eMail mit ksp. Bis jetzt antworten Sie noch freiwillig

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-- Editiert sinaistars am 19.11.2013 20:38

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ist die Forderungsaufstellung mit Aufforderung zum Löschen des Dauerauftrags rechtlich bindend für die ksp?

Auf jeden Fall ist sie inhaltlich plausibel. Forderungsaufstellungen, wo dann doch wieder 7€ mehr egfordert werden, sind nicht wirklich nachvollziehbar.

quote:
machst Du das hier eigentlich ehrenamtlich oder ist das Deine Arbeit?

Im Prinzip ja. Das hat diverse Gründe. Zum einen ist gerade bei Kleinforderungen oder denen, die das Geld nicht so haben, die Hürde, zu einem Anwalt zu gehen, extrem hoch. Auch kaufmännisch ist das nicht immer sinnvoll, wegen 3€ zu einem Anwalt zu gehen, der will ja auch bezahlt werden. Gerade was Fantasiegebühren angeht, gibt es abwer oftmals keine zwei Meinungen. Wenn die Frage aufgeworfen wird, ob man bei einer bestimmten Vertragssituation überhaupt etwas zahlen muss oder nicht, sollte man sich nicht auf ein Forum verlassen. Da kann man nur ein Indiz bekommen, wie es andere sehen.

Ansonsten schildere ich halt, wie ich mich verhalten würde. Das Restrisiko, damit auf der Nase zu landen, sollte jedem bewusst sein.

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#15
 Von 
sinaistars
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

So, es gab endlich eine Antwort...oder auch nicht. Sie sind einfach nicht auf ihren Brief vom 26.8. eingegangen, in dem es nur noch die 18,48 Restforderung gab. Hier der Wortlaut...ohne Forderungsaufstellung.

Sehr geehrte Frau XXX,
in der obigen Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Email vom 18.11.2013. Ihre Ausführungen
nehmen wir durchaus zur Kenntnis.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir vollumfänglich auf unsere Ausführungen
in den Telefonaten sowie in dem Schriftsatz vom 15.11.2013.
Zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sehen wir dem Eingang des mitgeteilten
Restbetrages in Höhe von EUR 3,61 nunmehr unverzüglich, spätestens jedoch bis
zum
05.12.2013
entgegen.
Unsere Mandantin ist nicht bereit, auf die Restforderung zu verzichten und wird im Eskalationsfall
auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, deren Kosten Sie ebenfalls zu tragen
haben.
Mit freundlichen Grüßen
KSP
Rechtsanwälte
Dieses Schreiben wird elektronisch versandt
und ist daher ohne Unterschrift gültig.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was für Wege stehen dir nun offen?

1. Zur Polizei. Dabei die Foderungsaufstellung vom 26.8.2013, die weiteren Briefe und die Belege mit der Überbezahlung. Dort Strafanzeige gegen KSP wegen Nötigung und Betrugs (Sie lügen, es sei noch etwas offen und drohen, sie würden Vollstreckungsmaßnahmen einleiten)

2. Gar nichts tun. Abwarten bis es zu einer Vollstreckungsmaßnahme kommt. Wenn sie einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken diesem anhand Forderungsaufstellung und Überweisungsträger nachweisen, dass es überbezahlt ist und ihn zur Entwertung und Herausgabe des Titels auffordern.

3. Vollstreckungsabwehrklage (ggf. mit Hilfe eines Anwalts).

Mehr kann man dazu nicht sagen. Die haben den Schuss noch nicht gehört. Ich würde Möglichkeit 3 wahrnehmen, auch weil die ja nun eine Vollstreckung angekündigt haben. Eventuell auch Möglichkeit 1.

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-- Editiert mepeisen am 28.11.2013 13:19

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die bluffen. Es ergibt keinerlei Sinn, weitere Forderungen zu stellen. Es gibt eine Aufstellung, demnach warst du etwa 18€ noch schuldig, darauf hast du über 27€ gezahlt, sie wollen weitere über 3€. Das ergibt einfach nur keinen Sinn.



Vielleicht doch noch Variante 4:

"Hallo KSP. Sie erhalten eine allerletzte Frist von 7 Werktagen, den entwerteten Titel im Original zuzusenden und das zuviel gezahlte Geld gemäß meinem Schreiben vom XX.XX. zurück zu zahlen. Für dieses Schreiben setze ich eine Mahnpauschale von 5€ fest, die sie ebenfalls zu zahlen haben.

Ich wiederhole: Gemäß ihrer Forderungsaufstellung vom 16.8.2013 war lediglich eine Restforderung von 18.84€ offen nebst einer weiteren erlaubten Zinsforderung bis 3.9. von 0,01€. Auf diese Forderung wurden 20€ am 3.9. gezahlt und nochmals 7,44€ am 7.11. Sie fordern nun weitere 3,61€.

Sie werden nunmehr aufgefordert, mir die zu viel gezahlten 8,59€ zzgl 5€ Mahnkosten zu zahlen und den Titel auszuhändigen. Des Weiteren verlange ich 5% üpber Basiszins ab 28.11.2013. Bei Weigerung oder fruchtlosem Ablauf dieser letzten Frist werde ich folgendes machen:
1. Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und versuchten Betrugs
2. Vollstreckungsabwehrklage mit Forderung des Schadensersatzes und der Herausgabe des Titels
3. Beschwerde vor der zuständigen Anwaltskammer

Ich diskutiere nicht, ich gewähre keinen Fristaufsachub und ihre Versuche, mir weiterhin zu drohen, werden mich in meinem weiteren Vorgehen nur bestärken."

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-- Editiert mepeisen am 28.11.2013 13:33

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