Ratenzahlung okay, aber ab der 3. Gebühr

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Zyyyyy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung okay, aber ab der 3. Gebühr

Hallo,

habe einen Brief von einem Inkassounternehmen (infoscore) erhalten und habe nach einer Ratenzahlung gefragt.
Fragte nach 3 Raten und bekam dann auch schon das Angebot.
Die Hauptforderung 430€. Zu zahlen 170€, 3 Monate lang.
Ergibt laut meiner Rechnung 510€.

Dann fragte ich nach und bekam die Antwort, ab 3 Raten gibt es eine Gebühr, mit der wir auf 510€ kommen.
Na gut nehme ich halt 2 Raten. Angeboten bekam ich 220€, sind auch 10€ mehr.

Hätte aber in der 2. Überweisung einfach 210€ überwiesen. Werde ich mir damit Probleme machen?

Und dürfen Inkassos ab der 3. Rate Gebühren verlangen? Oder allgemein Gebühren bez. der Ratenzahlung?

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120198 Beiträge, 39848x hilfreich)

Raten kann man immer zahlen. Da braucht man keine Erlaubnis, kein Angebot und keine Zustimmung - einfach machen.

Hier hat man jetzt unglücklicherweise eine Vereinbarung für Ratenzahlung angefragt.


Zitat (von Zyyyyy):
Und dürfen Inkassos ab der 3. Rate Gebühren verlangen? Oder allgemein Gebühren bez. der Ratenzahlung?

Dürfen sie. Wenn man das dann vertraglich vereinbart, ist das auch durchaus gültig.


Kan nman sich das Geld irgendwo leihen und dann in einem Rutsch bezahlen?



Hat man den geforderten Betrag eigentlich schon auf "Unfug-Gebühren" geprüft?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zyyyyy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Wieso unglücklicherweise angefragt?

Wo kann man die Prüfung denn machen?


Zitat (von Harry van Sell):
Raten kann man immer zahlen. Da braucht man keine Erlaubnis, kein Angebot und keine Zustimmung - einfach machen.

Hier hat man jetzt unglücklicherweise eine Vereinbarung für Ratenzahlung angefragt.

Zitat (von Zyyyyy):
Und dürfen Inkassos ab der 3. Rate Gebühren verlangen? Oder allgemein Gebühren bez. der Ratenzahlung?

Dürfen sie. Wenn man das dann vertraglich vereinbart, ist das auch durchaus gültig.


Kan nman sich das Geld irgendwo leihen und dann in einem Rutsch bezahlen?



Hat man den geforderten Betrag eigentlich schon auf "Unfug-Gebühren" geprüft?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wo kann man die Prüfung denn machen?


z.B. hier im Forum. einfach die komplette Forderungsaufstellung abfotografieren, persönliche Daten unkenntlich machen, bei einem Bilderdienst hochladen und hierher verlinken. Alternativ die Aufstellung abtippen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120198 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Zyyyyy):
Wieso unglücklicherweise angefragt?

Weil man wenn man nun 2 oder 3 Raten zahlt, der vertraglichen Vereinbarung zustimmt. Also Geld verschwendet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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