Ratenzahlung und Sozialhilfe

19. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
QWERTZ19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung und Sozialhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin eine Sozialhilfeempfängerin. Vor einem Jahr hat mit meiner Katze einn Unfall passiert. Ich habe die in eine Tierklinik gebracht. Die Katze brauchte eine Operation. Nach der Aussage der Ärzte jedoch handelte es sich um einen Routinenangriff und die Chansen auf ein gutes Ergebnis standen sehr gut. Die Kosten des Behandlungd sollten etwa 600 Euro betragen, aber mich hat das nicht beunruhigt - die Hauptsache für mich wäre, dass meiner Katze gut geht, und die 600 Euro könnte ich noch bei meinen Verwandten ausleihen. Am nächsten Tag habe ich die Anrufe von der Klinik gekriegt, dass noch eine Operation notwendig wäre; die Chansen auf eine Genesund standen aber immernoch gut. Ich war in einer Zwangslage, da die 600 Euro sollte ich schon sowieso bezahlen, aber ich war froh, dass allles gut geht. Am dritten Tag, 2-3 Stunden vor der Entlassung der Katze, hat eine Ärztin angerufen und sagte, die Katze ist tot. Ich war tief schokiert. Aber dann, in 1/2 Jahre, war ich nochmal schockiert, als ich eine Rechnung von 1500 Euro bekommen habe. Da das Thema sehr schmerzhaft für mich war, wartete ich einige Monaten, bis die Mahnung kam. Ich setzte mit dieser Klinik in Verbindung und bietete die Ratenzahlung und, wenn es möglich, den Betrag zu reduzieren. Die haben mich geantwortet, den Betrag redizieren sie auf keinen Fall, aber die Ratenzahlung von 200 Euro monatlich wäre möglich, und stellten den Termin der erster Rate. Ich habe zu diesem Termin aber 50 Euro bezahlt, da ich im Moment kein Geld mehr hatte, sagte auch, dass ich eine Sozialhilfeempfängerin bin und 200 Euro pro Monat zahlen ist für mich nicht möglich. Anstatt einer Antwort bekam ich ein Schreiben von einem Inkassounterhehmen, somit entstanden die Mehrkosten von über 300 Euro!

Was das gerecht?

Übrigens, ich hatte auch einen Verdacht, dass die Ärzte nich alles sauber gemacht haben, da: 1) als die Ärztin hat über den Tot mitgeteilt, sie hat mich überredet, die Katze nicht nach Hause zu holen. In einem Rüchruf in einer Stunde(!) hat die Ärztin schon gesagt, dass die Katze schon entsorgt seiund weiterhin sagte nur, "Sie brauchen nicht hierher zu kommen". 2) 1/2 Jahre habe ich keine Rechnung bekommen, bis ich einer Nachbarin aus Unvorsicht über das alles erzählt habe, und sie hat zugestimt, es sei sehr seltsam, dass keine Rechnung bisher kam. Diese Frau hat mehrere Kaninchen und oft besucht diese Klinik. Sie hat dort drüber erzählt, und in kürzer kam die Rechnung. 3) Im letzten Brief habe ich die Ärzte gebeten, den Entsorgungsschein mir vorzulegen. Auf den Brief bekam ich, wie gesagt, keinen Antwort. Ich habe die Klineik angerufen, eine Ärztin hat geantwortet, dass sie meine Kartei nicht finden kann, und überhaupt, dies ist schn nicht unsere Angelegenheit, alle fragen - an den Inkassounternehmen. Was denken Sie dran?

Danke für Ihre Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Seltsam, sehr seltsam, bei Menschen gibt´s einen Totenschein, bei Tieren nicht?

-----------------
" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#2
 Von 
QWERTZ19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich weiß, es gibt auch für Tiere einen.

Ja, und noch eine Detail - die von mir bezahlte 50 Euro wurden nicht berücksichtigt - im Schreiben vom Inkasso-Unternehmen steht als Hauptforderung der ursprüngliche Betrag von 1500 Euro. Und das, obwohl ich diese 50 Euro rechtzeitig bezahlt habe.

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
QWERTZ19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

2Kanalmeister
Danke für Ihre Antwort. Habe aber noch eine Frage: Soll ich den Wiederspruch an die Tierklinik oder an das Inkassounternehmen schreiben?

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#5
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Keine Verhandlungen mit Inkasso, wenn es einen Totenschein gibt und man hat Anspruch darauf, den als Erstes anfordern

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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