Ratenzahlung zu ende ??

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
David1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung zu ende ??

Sehr geehrte Community,

Ich bin seit November eine Rtenzahlung am abzahlen die für Paypal Inkasso gilt.

Ursprüngliche forderung ca 70€

ich hab schon 175€ zurückgezahlt.

mein Dauerauftrag hörte diesen Monat auf weil ich das damals so gerechnet hatte. #

nun wollen die nochmal 106,64€

Ich habe dort angerufen und nachgefragt die meinten ja da wäre ein Gerichtsverfahren was ja schon in gang gesetzt wurde und das muss ja wer bezahlen!.

(das stimmt auch es gab einen Vollstreckungsbescheid)

(kam am 14.02.2019 "vom 12.11.20118")

ich habe angerufen und nachgefragt die hat mir versichert das das nur eingefordert wird wenn ich die Hauptforderung nicht zahle. die ist ist ja ab Anfang Mai Geschichte trotzdem fordern die jetzt den Rest ein.

Die tat so als wäre das das normalste der welt und hat mich fast für ******** erklärt.

Ich hab dann aufgelegt.

hier kommt die letzte Mail

Sehr geehrter Herr ********,

in der vorstehenden Angelegenheit haben Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten.

Wir hatten vereinbart, dass Sie zugunsten unserer Mandantschaft regelmäßig Raten auf unser Konto einzahlen, und zwar

ab dem 03.02.2019 monatlich EUR 25,00 jeweils zum 03. des Monats.


Die aktuell fällige Rate ist jedoch nicht gezahlt worden. Daher fordern wir Sie auf, bis spätestens

20.05.2019

die Überweisung der Rate auf unser unten angegebenes Konto nachzuholen sowie zukünftig fristgerecht zu zahlen.

Sofern Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, hat die zwischen uns getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht länger Bestand und wir werden das Verfahren gegen Sie hinsichtlich der Gesamtforderung in Höhe von EUR 106,64 fortsetzen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was exakt steht denn alles auf dem VB? Also an Positionen und Beträgen?
Wann genau fing die Ratenzahlung an? Und hast du denen etwas unterschrieben?

Dem Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid hast du nicht widersprochen, nehme ich an?

Zitat:
ab dem 03.02.2019 monatlich EUR 25,00 jeweils zum 03. des Monats.

Das ergibt rechnerisch keinen Sinn. Du sagst, dass das schon seit Mai letzten Jahres (?) geht. Dass schon 175€ gezahlt sind. Wie soll das rechnerisch hinkommen mit den 25€ ab Februar 2019?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
David1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Was exakt steht denn alles auf dem VB? Also an Positionen und Beträgen?
W



I. Hauptforderung:
1. Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung vom 14.03.18 41,85€
2. Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung vom 09.06.18 31,85€
3. Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar gem. Einigungsgebühr
Vom 03.09.18€ 15,00€
4. Zinsrückstände 00,38€
II. Verfahrenskosten
1. Gerichtskosten:
- Gebühr (§§3, 34, Nr. 1100 KV GKG) 32,00€
2. Auslagen des Antragsstellers für dieses Verfahren:
- Teilzahlungsvergleich 15,00€
3. Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten:
– Gebühr (Nr 3305 VV RVG) 15,75€
Die nach Nr. 2300 ff. VV RVG vorgerichtlich
entstandene geschäftsgebühr wurde in Höhe
von 23,28€ antragsgemäß angerechnet, §
15a RVG.
-Gebühr (Nr.3308 VV RVG) 22,50€
-Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) 13,50€
Summe Kosten 98,75
III. Nebenforderungen:
1. Mahnkosten 03,00€
2. Anwaltsvergütung für vorgerichtliche tätigkeit aus
Mitgeteiltem vorgerichtlichen Streitwert i.H.v. 133,70 70,20€
IV. Zinsen
1. Laufende vom Gericht ausgrechnete Zinsen:
Zinsen von 5,0000 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz zu Hauptforderung
I.1 aus 41,85€ vom 30.03.18 bis 12.11.18 01,07€
I.2 aus 31,85 vom 17.07.18 bis 12.11.18 00,42€
Gesamtsummte: 262,52€


Nach angabe des Antragsstellers hat der Antragsgegner folgende Zahlungen geleistet.
26.11.18: 50€, 18.12.18: 25€ 03.01.19 25€, 07.02.19:25€
Auf Grundlage des Mahnbescheides ergeht Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender
Beträge abzüglich der vom Antragsgegner geleisteten zahlungen.



Zitat (von mepeisen):
Wann genau fing die Ratenzahlung an? Und hast du denen etwas unterschrieben?


Unterschrieben habe ich nichts, Ich zahlte ab November 2018

Zitat (von mepeisen):
Dem Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid hast du nicht widersprochen, nehme ich an?

nicht widersprochen

Zitat (von mepeisen):
Das ergibt rechnerisch keinen Sinn. Du sagst, dass das schon seit Mai letzten Jahres (?) geht. Dass schon 175€ gezahlt sind. Wie soll das rechnerisch hinkommen mit den 25€ ab Februar 2019?


Die Forderung war vom Mai 2018, gezahlt habe ich ab November 2018

-- Editiert von David1990 am 15.05.2019 10:34

-- Editiert von David1990 am 15.05.2019 10:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

insofern die ganzen Posten tituliert sind, ist der Drops leider gelutscht.
Du musst die kompletten Kosten bezahlen.
Lass Dir anschließend den entwerteten Titel aushändigen und hebe ihn gut auf.

-- Editiert von hausfrau66 am 15.05.2019 11:29

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
David1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Hallo,

insofern die ganzen Posten tituliert sind, ist der Drops leider gelutscht.
Du musst die kompletten Kosten bezahlen.
Lass Dir anschließend den entwerteten Titel aushändigen und hebe ihn gut auf.

-- Editiert von hausfrau66 am 15.05.2019 11:29


Also trotz Telefonischer Absrache kann ich da nichts gegen tun ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Also trotz Telefonischer Absrache kann ich da nichts gegen tun ?


Das sieht so aus. Was am Telefon beredet wurde, ist meist gerichtlich nicht verwertbar. Man wird sich an telefonische Absprachen nicht erinnern.

Zitat:
Die tat so als wäre das das normalste der welt und hat mich fast für ******** erklärt.


Damit hat sie in dem Fall auch leider Recht. Es ist alles, was im VB steht, zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
David1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt reicht es mir ich zahle den ****** und ab sofort werde ich mir ne Rechtsschutz Versicherung zulegen und die dürfen dann mitmischen!

Ich bedanke mich für eure infos und Unterstützung.

-- Editiert von David1990 am 15.05.2019 11:57

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast 262,52€ + Zinsen (kann man ausrechnen, siehe www.basiszinssatz.de) - 175€ noch zu zahlen.
Da kommen vermutlich diese rund 100€ raus.

Zitat:
3. Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandshonorar gem. Einigungsgebühr
Vom 03.09.18€ 15,00€
[...]
2. Auslagen des Antragsstellers für dieses Verfahren:
- Teilzahlungsvergleich 15,00€/quote]
Die beiden Posten sind schon extrem perfide. Einigungsgebühren, obwohl die ihrerseits das ganze wohl gebrochen haben. Sei es drum.

Die Chancen, dagegen nachträglich vorzugehen, sind gering bis nicht vorhanden.

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