Ratenzahlungsantrag und Selbstauskunft

28. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nobbi80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungsantrag und Selbstauskunft

Hallo,

ich bin gerade dabei meine Schulden nach und nach ab zu bauen. Nun habe ich Post von der Ecovis bekommen, die mir neben einem Ratenzahlungsvertrag gleich eine Selbstauskunft dabei gelegt hat. Meine Frage ist es nun ob ich diese Sachen ausfüllen muss oder ob ich auch einfach so zahlen kann.

Ehrlich gesagt will die Ecovis etwas zu viele Daten von mir wissen, die denen eigentlich nichts angehen. Der Ratenzahlungsvertrag ist auch so geschrieben, dass man nicht weiß was man dort eigentlich unterschreibt. Ich lese nur daraus, dass die Ratenzahlungsvereinbarung schon mal 54 Euro mehr kostet.

Kann mir jemand sagen, was ich davon ausfüllen sollte. Eigentlich reicht es doch wenn ich denen jeden Monat einen gewissen Betrag überweise. Somit bin ich ja zahlungswillig und wenn nicht mehr geht geht halt nicht mehr.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nobbi80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sonst habt ihr hier keine Probleme wie auf Rechtschreibfehler zu achten?? Lächerlich finde ich dieses Antwort..

Na dann mal danke für den super Tipp und die Hilfe.

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#3
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Einfach ignorieren.
Du weißt sicherlich, dass es leider in jedem Forum solche Leute gibt.

Bei dir wäre wichtig, um welche Forderungshöhe es geht.
MUSS da Ratenzahlung sein?
Wenn ja, dann unbedingt mit dem Inkassobüro schriftlich vereinbaren,dass da keine weiteren Zinsen anfallen im Laufe der Zeit.
Sondern nur die dort genannte Summe (als Festsumme) abgezahlt wird.
Sonst zahlst du in 10 Jahren noch ab.

Bei den anderen Fragen werden sich sicherlich auch noch kompetentere Leute melden.

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#4
 Von 
Nobbi80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja in dem Ratenzahlungsvertrag steht schon mal das das ganze zu den gesetzlichen Zinsen weiterlaufen soll. Also nicht festgesetztes

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#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Hmmm - das ist, wie Andi schon sagt, so einfach nicht zu beantworten.

Der Zinssatz ist tatsächlich gesetzlich geregelt. Aber in der gesetzlichen Regelung gibt es immer eine Obergrenze und eine Untergrenze. Die IKU bevorzugen (das ist rechtlich nicht zu beanstanden) zumeist die Obergrenze.
Darüber hinaus behalten sich IKU im Allgemeinen vor, bei einer Ratenzahlung eine Gebühr für die Kontoführung und die Bearbeitung zu erheben. Auch das ist fachlich nicht zu beanstanden, macht die Forderung aber auch nicht kleiner.

Das IKU wird sich wohl nicht darauf einlassen, die (rechtlich korrekten und durchsetzbaren) Zinsen unter den Tisch fallen zu lassen. Aber versuchen können Sie das natürlich.

Ergo:
Was Andi meint ist, dass es besser ist, wenn möglich, alles auf einmal zu zahlen! Falls es nicht möglich ist, Sie aber dennoch zahlungswillig sind, sollten Sie die für die Forderung notwendigen Angaben machen. Aber Vorsicht! Wenn Sie sich auf eine solche Vereinbarung einlassen ist das ein Vertrag! Wenn Sie irgendwann nicht mehr zahlen wollen oder können ist das IKU berechtigt, diesen Vertrag fristlos aufzukündigen. In dem Fall werden dann auch die Zinsen für die Vergangenheit wieder aufleben und nachberechnet ...



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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gib mal mehr Infos zur Forderung etc

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wozu!?
:)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Frage ging an @Nobbi80

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Morgen,
bitte liste doch mal die Forderungspositionen anonymisiert hier auf.
Vor allen Dingen:
Wie alt ist die Hauptforderung?
Ist die Forderung tituliert?
Hast du die EV abgegben?

Es gibt da unterschiedliche Meinungen zu den Kosten was zu erstatten ist und was nicht. Gerade Kontoführungsgebühren von Inkassobüros gehören dazu.
Je nachdem wie alt die Forderung ist, könnte auch eine Verjährung in Betracht kommen, aber dass kann man nur sagen, wenn man die Positionen sowie den Status der Forderung kennt


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