Ratenzahlungsgebür

22. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
denis123123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungsgebür

Guten Tag,
ich hab folgendes Problem und zwar hab ich ein Schreiben vom Inkasso bekommen indem die mich Auffordern meine Schulden bei der KFZ Versicherung zu zahlen mit Gebühren natürlich an denen mich im ersten Blick nichts Unrechtens ist. Zu meiner Frage ich hatte darauf hin bei denen Angerufen und mit ner "Netten" Sekretärin zu tun und wollte da es meine finanzielle Situation nicht zulässt den betrag un 2 Raten begleichen (ca. 200€). Daraufhin wurde mir mitgeteilt das wenn ich dies Vorhabe eine Gebür von ca. 100€ fällig wären. Ist dies Zulässig? Bzw. können Mehrkosten die rechtens sind auf mich zu kommen wenn ich es einfach ohne Absprache den Betrag in 2 Raten Tilge.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von denis123123123):
Ist dies Zulässig?

Ja.



Zitat (von denis123123123):
Bzw. können Mehrkosten die rechtens sind auf mich zu kommen wenn ich es einfach ohne Absprache den Betrag in 2 Raten Tilge.

Nein.



1. Regel: Mit Inkassos telefoniert man nicht.
2. Regel: Forderungen von Inkassos immer akribisch überprüfen (lassen). Da sind oft Unfuggebühren drin
3. Ratenzahlungen nie vereinbaren - einfach machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich präzisiere Harrys Antwort mal. Ganz grundsätzlich bezahlst nicht du die Ratengebühr, sondern der Gläubiger. Nur, wenn du dich mittels Unterschrift vertraglich dazu verpflichtet, diese zu übernehmen, nur dann musst du sie bezahlen. Eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist immer kostengünstiger, als der Gebührenirrsinn eines Inkassos. Wieso also sollte man diesen Irrsinn mitmachen wollen?

Zitat:
mit Gebühren natürlich an denen mich im ersten Blick nichts Unrechtens ist.

Ganz sicher?
Welche Versicherung? Welches Inkasso? Manchmal gehören die zusammen. Dann belaufen sich die Kosten auf exakt 0,00€. Auch sonst gibt es viele Gründe, warum die Kosten eher auf 0,00€ oder auf niedrige Gebühren belaufen (18€ für Schreiben einfacher Art bei Streitwerten bis 500€).

-- Editiert von mepeisen am 23.01.2019 06:40

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
guest-12308.04.2019 10:31:14
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

warum wird hier ständig gefragt ob leute ihr Geld verlangen dürfen obwohl man grad nicht flüssig ist
Es wurde doch eine Zahlungsart vereinbart??
Warum sagt man nicht früher das es Probleme gibt??
Nein erstmal warten bis ne Mahnung kommt und dann Heulen
Zahl einfach und gut ist

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Warum gräbst du hier ständig alte Themen hoch?

Zitat:
Zahl einfach und gut ist

Wieso nur sollte man frei erfundenen Quatsch bezahlen?

Da stellt sich mir die Frage, ob du in der Branche arbeitest oder nicht. Denn anders kann ich mir nicht erklären, wie man hier versucht, ein moralisches Fass aufzumachen ohne sich mal zu überlegen, ob die Moral der Gegenseite nicht auch im Keller ist.

Juristisch gesehen hat ein Schuldner auch Rechte, ist nicht vogelfrei. Und diese Rechte auszunutzen ist nicht verwerflich.

Tut mir leid, solltest du hier Image-Pflege für Inkassos im Sinn haben, bist du in diesem Forum definitiv an der falschen Adresse. Solange die Branche jedes Gesetz mit Füßen tritt, solange funktioniert auch die Image-Pflege nicht.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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