Ratenzahlungskosten von Eos did

23. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Warpi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungskosten von Eos did

Hallo,

ich habe mit der Eos did ein kleines Problem. Stand Januar diesen Jahres hatte ich eine offene Forderrung von 404€. Die Eos did hat mir nach 2 monatiger Stundung eine neue Ratenzahlungsvereinbarung untergeschoben und dafür gleich mal 40€ berrapt. Ich habe ihnen damals schon gesagt das ich die kosten dafür nicht akzeptieren werde und darauf hin die Zahlungen eingestellt. nun am 23.5 wollen sie schon 494€ :D und drohen mit Pfändung. Am besten gleich zum Anwalt? Denn soweit ich weiß muss ich solche horrenden kosten für nichts auch nicht tragen. Leider scheitert es aber an Einsicht der Gegenseite.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Weitere Fragen: Hast du denn eine Übersicht, wie sich diese 494€ zusammensetzen? Im Januar war das schon tituliert oder wurde es zwischen Januar und heute erst noch über ein Gericht tituliert? In den 404€ war schon eine Ratengebühr o.ä. drin?

Falls du noch keine detaillierte Aufstellung hast:
Vermutlich macht es Sinn, erst mal vom Inkasso eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszugs zu verlangen. Betonen, dass man wirklich eine detaillierte Aufstellung will und keine Zusammenfassung o.ä., da man jede Einzelposition prüfen will und ggf. mit einer Vollstreckungsabwehrklage reagiert, sollten sie versuchen, unzulässige Gebühren zu vollstrecken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Warpi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, werde ich beantragen. 404 war die REstschuld. 40€ wollten sie für eine Ratenzahlungsvereinbarung und der Rest ist eine gute Frage. Ich werde nun meine Zahlungen vortsetzen aber mit Zwangsbindung auf die Hauptforderung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen