Hallo,
ein Bekannter von mir hat eine Frage:
Gegen ihn liegt ein Titel vor, Anwälte versuchen schon seit längerem Geld einzutreiben.
Nun bekam er ein Schreiben, in dem ihm angeboten eine akzeptable monatliche Rate zu zahlen, er hat dann auch gleich die erste Rate überwiesen.
Er fragt sich jetzt, ob er nun Ruhe hat, zumindest falls er die Raten brav weiterhin überweist. Das Schreiben mit dem Angebot doch eine Rate zu zahlen ist unterschrieben, ist es damit auch verbindlich? Oder könnte trotzdem versucht werden sein Konto zu pfänden?
Auch fragt er sich ob die Anwälte auf die Idee kommen könnten nun ihre eigenen Gebührenforderungen "oben drauf" zu packen, so dass er dann doch im nächsten Monat mehr zahlen muss, als die monatliche Rate. Er hat nämlich, nachdem die erste Rate gezahlt war, ein Schreiben bekommen, das er mit Zahlung der nächsten Rate zustimmen würde, dass die Anwaltsgebühren "eingezogen" werden. Stand nicht dabei wie hoch die sind und ob die auf den Gesamtbetrag aufgerechnet werden oder zusätzlich zur Rate gezahlt werden sollen. Mehr als die Rate hat er nicht übrig und so würde ihn das Ganze in neue Probleme "treiben" können.
Die Anwälte sind übrigens bekannt dafür, dass sie auf Briefe u.ä. nicht reagieren, es handelt sich um Seiler & Kollegen.
Weiß vielleicht jemand mehr für ihn? Vielen Dank!
Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, ist es damit auch verbindlich?
16. Juni 2006
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2006 | 11:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, ist es damit auch verbindlich?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Juni 2006 | 11:18
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Wenn in der Ratenzahlungsvereinbarung keine Klausel zu finden ist, dass die Kanzlei gleichzeitig auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet, könnten parallel weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
Top Inkasso Themen
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten