Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, ist es damit auch verbindlich?

16. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
tzumbo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben, ist es damit auch verbindlich?

Hallo,
ein Bekannter von mir hat eine Frage:

Gegen ihn liegt ein Titel vor, Anwälte versuchen schon seit längerem Geld einzutreiben.
Nun bekam er ein Schreiben, in dem ihm angeboten eine akzeptable monatliche Rate zu zahlen, er hat dann auch gleich die erste Rate überwiesen.
Er fragt sich jetzt, ob er nun Ruhe hat, zumindest falls er die Raten brav weiterhin überweist. Das Schreiben mit dem Angebot doch eine Rate zu zahlen ist unterschrieben, ist es damit auch verbindlich? Oder könnte trotzdem versucht werden sein Konto zu pfänden?


Auch fragt er sich ob die Anwälte auf die Idee kommen könnten nun ihre eigenen Gebührenforderungen "oben drauf" zu packen, so dass er dann doch im nächsten Monat mehr zahlen muss, als die monatliche Rate. Er hat nämlich, nachdem die erste Rate gezahlt war, ein Schreiben bekommen, das er mit Zahlung der nächsten Rate zustimmen würde, dass die Anwaltsgebühren "eingezogen" werden. Stand nicht dabei wie hoch die sind und ob die auf den Gesamtbetrag aufgerechnet werden oder zusätzlich zur Rate gezahlt werden sollen. Mehr als die Rate hat er nicht übrig und so würde ihn das Ganze in neue Probleme "treiben" können.

Die Anwälte sind übrigens bekannt dafür, dass sie auf Briefe u.ä. nicht reagieren, es handelt sich um Seiler & Kollegen.

Weiß vielleicht jemand mehr für ihn? Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn in der Ratenzahlungsvereinbarung keine Klausel zu finden ist, dass die Kanzlei gleichzeitig auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet, könnten parallel weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

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